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Spenden für Gerechtigkeit

Wir sind eine junge, innovative und mutige Partei, die eine klare Vision für ein gerechteres, friedlicheres und wirtschaftlich stärkeres Deutschland hat. Doch eine neue gerechte Politik entsteht nicht von allein. Sie erfordert Menschen, die ihr eine Stimme verleihen, um gehört zu werden, um Wahlen zu gewinnen, und um einen wirklichen Unterschied in unserer Gesellschaft zu bewirken. Und genau hier kommen Sie ins Spiel.

Mit ihrer Spende unterstützen Sie Die Gerechtigkeitspartei eine größere Reichweite zu erlangen, hochwertige politische Arbeit zu leisten und eine Bewegung aufzubauen, die unser Land wieder nach vorne bringt. Jeder Betrag, ob groß oder klein, macht den Unterschied.

Ihre Spende wirkt doppelt: auf der einen Seite fördern Sie die Entstehung einer neuen politischen Landschaft, während sie auf der anderen Seite von steuerlichen Vorteilen profitieren.

Spenden Sie jetzt für eine starke, gerechte Zukunft; für eine neue Politik, die hält, was sie verspricht.

100% Transparent

Rechenschaftsbericht gemäß Parteiengesetz

Steuerlich absetzbar

Automatische Spendenbescheinigung

Sichere Übertragung

SSL-verschlüsselt & DSGVO-konform

Wählen Sie Ihre Spenderkategorie

Unterschiedliche Regelungen gelten je nach Art des Spenders. Wählen Sie die passende Kategorie:

Privatperson

Als Privatperson können Sie durch Spenden und Mitgliedsbeiträge von erheblichen Steuervorteilen profitieren.

Steuervorteile:

  • Für die ersten 1.650 € (Singles) bzw. 3.300 € (Ehepaare) werden davon 50% mit Deiner Steuerschuld beim Finanzamt verrechnet.
  • Zahlst Du weitere 1.650 € bzw. 3.300 € verringerst Du erneut Deine Steuern, aber abhängig von Deinem individuellen Steuersatz.
  • Höhere Zahlungen sind immer möglich, aber ohne Steuervorteile.
  • Du bekommt zur Bestätigung fürs Finanzamt eine Spendenbescheinigung.
Limits: Jährlich bis zu 3.300€ (Singles) bzw. 6.600€ (Ehepaare) steuerlich begünstigt

Personengesellschaft

Bei Einzelunternehmen, GbR´s, OHG´s und KG´s gibt’s die Steuervorteile nur für die beteiligten Personen. Die Firma selbst hat keinen Vorteil.

Steuervorteile:

  • Es gilt der Steuervorteil wie bei Privatpersonen.
Limits: Jährlich bis zu 3.300€ (Singles) bzw. 6.600€ (Ehepaare) steuerlich begünstigt

Kapitalgesellschaft

Mit Ihrer Spende fördern Sie demokratische Prozesse und können durch Transparenz eine positive Außenwirkung erzielen und nehmen Verantwortung als Unternehmen wahr.

Steuervorteile:

  • Für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG,…) gibt es keine Steuervorteile. Es ist Ihnen aber nicht verboten, an Parteien zu spenden. Zahlungen werden vom Finanzamt aber nicht gewinnmindernd berücksichtigt.

Steuervorteile im Überblick

So viel können Sie bei Ihrer Spende sparen:

Privatperson (Single)

1.000€
Spende
500€ direkte Steuerermäßigung
Ihr effektiver Aufwand
500€

Privatperson (Verheiratet)

3.000€
Spende
1.500€ direkte Steuerermäßigung
Ihr effektiver Aufwand
1.500€

Wichtige Hinweise zur Steuererklärung

  • Bis 300€: Kontoauszug genügt als Nachweis (je Zahlung)
  • Über 300€: Spendenbescheinigung erforderlich (erhalten Sie von uns automatisch)
  • Eintrag in (Anlage Sonderausgaben) der Steuererklärung

Direktüberweisung

Sie können auch direkt auf unser Spendenkonto überweisen:

Kontoinhaber: Die Gerechtigkeitspartei - Team Todenhöfer
IBAN: DE36 7206 2152 0103 0347 20
BIC: GENODEF1MTG
Bank: VR Bank HG Bank
Verwendungszweck: Spende + Ihre E-Mail

Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihre E-Mail-Adresse an, damit wir Ihnen die Spendenbescheinigung zusenden können.

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Steuerermäßigung bei Privatpersonen?

Gemäß §34g EStG können Sie 50% Ihrer Spende bis zu einem Höchstbetrag von 1.650€ (Singles) bzw. 3.300€ (Verheiratete) direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Spenden Sie beispielsweise 1.000€, reduziert sich Ihre Steuerlast um 500€. Beträge darüber hinaus können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Welche Nachweise benötigt meine Firma für die Spendenbescheinigung?

Für Firmenspenden benötigen wir einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate), einen Nachweis der vertretungsberechtigten Person(en) und ggf. einen Gesellschaftsvertrag. Bei Einzelunternehmen genügt Name und Anschrift.

Sind ausländische Spenden erlaubt?

Spenden aus dem Ausland unterliegen besonderen Regelungen gemäß Parteiengesetz. Grundsätzlich sind unbare Spenden bis 1.000€ pro Jahr erlaubt, wenn der Spender feststeht.

Wie schnell erhalte ich meine Spendenbescheinigung?

Spendenbescheinigungen werden automatisch nach Eingang Ihrer Spende erstellt und Ihnen per E-Mail zugesandt. Für Spenden bis 300€ genügt auch der Kontoauszug als Nachweis beim Finanzamt.

Kann ich meine Spende wieder zurückfordern?

Spenden sind grundsätzlich freiwillige Zuwendungen ohne Rechtsanspruch auf Rückerstattung. In begründeten Einzelfällen (z.B. Irrtum bei der Überweisung) kann eine Erstattung erfolgen.

Was passiert mit meinen Daten?

Ihre Daten werden ausschließlich für die Abwicklung der Spende und die Ausstellung der Spendenbescheinigung verwendet. Wir behandeln alle Daten streng vertraulich gemäß DSGVO. Bei Spenden über 10.000€ im Jahr muss Name und Adresse im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt und veröffentlicht werden. Jede Zahlung über 35.000€ müssen wir sofort an den Deutschen Bundestag vermelden.

Ihre Spende macht den Unterschied

Mit Ihrer Unterstützung können wir unsere Arbeit für mehr Gerechtigkeit fortsetzen und ausbauen. Jeder Beitrag zählt!

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