Ihre Vorteile als Mitglied
Mitbestimmung
Nehmen Sie aktiv an politischen Entscheidungen teil
Vernetzung
Treffen Sie Gleichgesinnte in Ihrer Region
Weiterbildung
Kostenlose Seminare und Workshops
Exklusive Events
Zugang zu Parteitagen und Sonderveranstaltungen
Direkter Kontakt
Austausch mit Mandatsträgern und Funktionären
Politische Karriere
Möglichkeit zur Kandidatur für politische Ämter
Häufige Fragen
Wer kann Mitglied werden?
Jede Person ab 14 Jahren, die unsere Grundwerte teilt und sich zu den demokratischen Prinzipien bekennt.
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Jedes Mitglied ist satzungsgemäß verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag von 10€ (Zehn Euro) monatlich zu entrichten. Die Mitgliedsbeiträge sind unaufgefordert zu Beginn eines jeden Vierteljahres im Voraus zu leisten. Halb-und Jahresbeitragszahlungen sind zulässig. Es soll eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Der Vorstand kann in Härtefällen auf Antrag des Mitglieds bei entsprechendem Nachweis den Mitgliedsbeitrag ermäßigen. Ermäßigter Beitrag ist 5€ monatlich auf Antrag mit Nachweis. Antragsberechtigung z.B. bei Studenten, Schüler, Sozialleistungsempfänger, Arbeitslosengeldempfänger.
Kann ich die Mitgliedschaft kündigen?
Die Mitgliedschaft kann jederzeit fristlos gekündigt werden. Ansonsten endet sie durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Endet die Mitgliedschaft in der Bundespartei, hat dies auch das Ende der Mitgliedschaft in allen Gliederungen zur Folge. Endet die Mitgliedschaft in einer Gliederung so hat dies, sofern die Mitgliedschaft nicht in der Bundespartei oder in einer anderen Gliederung fortbestehen kann, auch das Ende der Mitgliedschaft in der Bundespartei zur Folge. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand der zuständigen Gliederung oder dem Bundesvorstand schriftlich zu erklären.
Wie kann ich mich einbringen?
Jedes Mitglied hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen der Satzung die Zwecke der Partei zu fördern und sich an ihrer Arbeit zu beteiligen. Einem ordentlichen Mitglied steht sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht innerhalb der Partei erst nach der Aufnahme in die Partei durch den zuständigen Gebietsverband zu. Jedes ordentliche Mitglied hat insbesondere das Recht an der politischen Willensbildung der Partei mitzuwirken, an Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen der Partei im Rahmen der Gesetze und der satzungsrechtlichen Bestimmungen teilzunehmen, sowie an allen Mitgliederversammlungen sowie Sitzungen von Arbeitsgruppen und Ausschüssen teilzunehmen, Aktionen zu planen, an Positionspapieren zu arbeiten oder weitere Initiativen vorzuschlagen und zu ergreifen. In Zeiten von Wahlen zu Volksvertretungen haben Mitglieder das Recht sich aufstellen und wählen zu lassen, gemäß der gesetzlichen Bestimmungen.