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Schwarz-Rot schleift das Informationsfreiheitsgesetz – ein Anschlag auf die demokratische Kontrolle

Schwarz-Rot schleift das Informationsfreiheitsgesetz – ein Anschlag auf die demokratische Kontrolle

Admin
Innenpolitik
02. July 2026
10 Min. Lesezeit

Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD beschließt drastische Einschränkungen des Auskunftsrechts. Eine Einordnung – und die Forderungen der Gerechtigkeitspartei.

Am 2. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD ein Reformpaket vorgestellt, das weit mehr ist als technische Verwaltungsvereinfachung: Es greift in den Kern demokratischer Kontrolle ein. Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG), seit zwei Jahrzehnten das zentrale Instrument, mit dem Bürgerinnen und Bürger, Journalistinnen und Journalisten sowie zivilgesellschaftliche Organisationen staatliches Handeln nachvollziehen können, soll in seiner Substanz ausgehöhlt werden [1]. Die Initiative FragDenStaat, die selbst tausende Anfragen jährlich begleitet, spricht vom „schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik“ [1].

Was der Beschluss konkret vorsieht

Der Beschluss des Koalitionsausschusses enthält vier zentrale Verschärfungen, die in ihrer Kombination das Gesetz weitgehend wirkungslos machen dürften:

●        Beschränkung des Antragsrechts: Auskunft soll künftig nur noch natürlichen Personen zustehen, die ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen können, das nicht anderweitig zu erreichen ist. Bislang war ein solcher Nachweis nicht erforderlich – das IFG folgte dem Prinzip des voraussetzungslosen Zugangs [1]

●        Ausschluss von Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern: Ein nach Staatsangehörigkeit gestaffeltes Auskunftsrecht wäre ein Novum und dürfte in dieser Form auch verfassungsrechtlich diskussionswürdig sein [1]

●        Schwärzung von Mitarbeiternamen: Auch bei erteilten Auskünften sollen künftig die Namen der zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sowie Führungskräfte geschwärzt werden – mit der Folge, dass Entscheidungswege innerhalb der Verwaltung kaum noch nachvollziehbar wären [2]

●        Erhöhte Gebühren nach dem Kostendeckungsprinzip: Die bisherige Obergrenze von 500 Euro pro Anfrage soll fallen. Antragstellende müssten künftig sämtliche Bearbeitungskosten tragen, was Auskünfte faktisch zu einem Privileg Zahlungsfähiger machen würde [2]

Ergänzend soll für die Bereiche kritische Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und wissenschaftliche Forschung ein „besonderer Schutzbedarf“ eingeführt werden, den der Koalitionsausschuss mit einer „komplexen Bedrohungslage von innen und außen“ begründet [1]. Diese Argumentation ist empirisch nicht neu: Sie wurde in nahezu identischer Form bereits bei der Novelle des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes im Frühjahr 2026 vorgebracht – dort mit Verweis auf einen Anschlag auf eine Kabelbrücke in Berlin-Lichterfelde. Die Transparenzinitiative FragDenStaat wies seinerzeit jedoch nach, dass die Täter ihre Informationen über das Anschlagsziel nachweislich nicht über eine IFG-Anfrage erlangt hatten [7]. Der sicherheitspolitische Begründungsrahmen für Transparenzeinschränkungen scheint sich damit von der Landes- auf die Bundesebene zu übertragen, ohne dass ein kausaler Zusammenhang zwischen Informationsfreiheit und den benannten Bedrohungen empirisch belegt wäre.

Historische Einordnung: 20 Jahre IFG

Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes trat am 1. Januar 2006 in Kraft. Es geht nicht auf einen Regierungsentwurf zurück, sondern auf eine gemeinsame Bundestagsinitiative von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, nachdem zunächst mehrere Bundesländer – Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen – mit eigenen Informationsfreiheitsgesetzen vorangegangen waren [4]. Schon die Entstehungsgeschichte zeigt: Informationsfreiheit war in Deutschland nie ein Projekt, das aus der Exekutive selbst hervorging, sondern stets ein von Zivilgesellschaft und Parlament erkämpftes Recht gegen exekutiven Widerstand.

Auch in der laufenden Legislaturperiode war die Reform des IFG bereits umkämpft. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD war ursprünglich eine Reform „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“ vereinbart worden [2] – nachdem sich die Union in den Verhandlungen zunächst mit der Forderung nach einer vollständigen Abschaffung des Gesetzes nicht hatte durchsetzen können. Genau dieses Muster wiederholt sich nun: Was 2025 am Widerstand der SPD scheiterte, wird 2026 über den Koalitionsausschuss nachgeholt [2]. Aus rechtspolitischer Sicht ist dieser Vorgang bemerkenswert, weil er zeigt, wie exekutive Reformvorhaben Parlament und Koalitionsvertrag als Bindungsinstanz zunehmend umgehen können.

Deutschland im internationalen Vergleich: kein neues Problem

Die geplante Verschärfung trifft ein Land, das im internationalen Vergleich beim Recht auf Information bereits schlecht dasteht. Im „Global Right to Information Rating“ von Access Info Europe und dem Centre for Law and Democracy, das Rechtslagen anhand von 61 Unterindikatoren bewertet, belegte Deutschland zuletzt lediglich Platz 126 von 136 untersuchten Staaten [5]. Innerhalb Europas gehört Deutschland neben Österreich zu den wenigen Staaten, in denen das Recht auf Informationszugang nicht einheitlich und umfassend gesetzlich verankert ist [8]. Hinzu kommt die bundesdeutsche Besonderheit, dass das IFG des Bundes nicht für Landes- und Kommunalbehörden gilt, wodurch eine uneinheitliche „Dreiklassengesellschaft“ aus Ländern ohne Informationsfreiheitsgesetz, Ländern mit IFG und Ländern mit weitergehendem Transparenzgesetz entstanden ist [8]. Bayern, Niedersachsen, Sachsen und Hessen verfügen bis heute über gar kein Informationsfreiheitsgesetz.

Vor diesem Hintergrund handelt es sich bei den Bundesplänen nicht um die Beseitigung eines Ausreißers nach oben, sondern um die weitere Verschlechterung eines ohnehin unterdurchschnittlichen Zustands. Wer wie die Koalition von einer „Weiterentwicklung“ des Gesetzes spricht, verkehrt damit die empirisch dokumentierte Ausgangslage in ihr Gegenteil [1].

Der Berliner Präzedenzfall

Dass Ankündigung und Wirkung solcher Reformen typischerweise auseinanderfallen, lässt sich am Berliner Beispiel studieren. Dort hatte die dortige Koalition aus CDU und SPD im Koalitionsvertrag 2023 zunächst versprochen, die Auskunftspflichten zu erweitern und ein „fortschrittliches Transparenzgesetz“ einzuführen [6]. Stattdessen brachte sie Anfang 2026 eine Novelle auf den Weg, die das seit 1999 bestehende Berliner IFG um zehn neue Ausnahmetatbestände erweitert – unter anderem für IT, Telekommunikation, Energie, Verkehr, Medien und Kultur [6]. Transparency International Deutschland warnte in diesem Zusammenhang, dass gerade bei politisch sensiblen Vorgängen wie Fördermittel- oder Vergabeaffären Dokumente künftig unter Verweis auf laufende Ermittlungen zurückgehalten werden könnten [6]. Bemerkenswert ist der zeitliche Zusammenhang: Die Novelle wurde vorangetrieben, während ein Untersuchungsausschuss zu einer millionenschweren Berliner Fördergeldaffäre tagte, die überhaupt erst durch eine IFG-Anfrage öffentlich geworden war [6]. Die Journalistinnen- und Journalistengewerkschaft dju warnte vor einem „Systemwechsel“: Der bisherige Grundsatz, dass Informationen öffentlich sind, sofern eine Behörde nicht im Einzelfall eine Gefährdung nachweist, solle für weite Verwaltungsbereiche faktisch umgekehrt werden [7]. Amnesty International formulierte es pointiert: Die Einschränkung des Informationszugangs kenne man „als autoritäre Praktik“ [7].

Reaktionen: breite Kritik von Zivilgesellschaft bis Opposition

Die Reaktionen auf den Bundesbeschluss fielen entsprechend deutlich aus. Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, kritisierte, die Koalition „säge unter dem Vorwand sicherheitspolitischer Bedrohungen grundsätzlich an den Rechtsgrundlagen staatlicher Transparenz“ und spreche von einem „krassen Rückschritt hinter mühsam erkämpfte Bürgerrechte“ [3]. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, wertete die Pläne als Angriff auf Presse- und Öffentlichkeitsrechte und kritisierte insbesondere die Pflicht zum Nachweis eines „berechtigten Interesses“ sowie die drohenden Gebührenerhöhungen [3]. Auch die Plattform Abgeordnetenwatch forderte die Bundesregierung öffentlich auf, die Pläne zu stoppen [3]. Oliver Wiedmann vom Verein Mehr Demokratie nannte den Vorgang eine „Rolle rückwärts“ gegenüber den ursprünglichen Koalitionsversprechen [1].

Kritische Würdigung

Aus rechtsstaatlicher und demokratietheoretischer Perspektive sind an dem Vorhaben mehrere Kritikpunkte hervorzuheben, die über die tagespolitische Empörung hinausgehen.

Erstens fehlt der sicherheitspolitischen Begründung die empirische Grundlage. Wie das Berliner Beispiel zeigt, ließ sich der dort angeführte Sicherheitsvorfall gerade nicht auf eine IFG-Anfrage zurückführen [7]. Wird eine solche nicht belegte Kausalität dennoch zur Rechtfertigung genutzt, drängt sich der Verdacht auf, dass „Sicherheit“ als Chiffre für den Schutz vor unliebsamer öffentlicher Kontrolle dient – zumal mehrere Unionspolitikerinnen und -politiker in der Vergangenheit selbst durch IFG-Anfragen in Erklärungsnot geraten waren [2].

Zweitens ist die geplante Kombination aus Bedürftigkeitsnachweis und kostendeckenden Gebühren geeignet, das Antragsrecht faktisch nach Vermögen zu staffeln. Wenn Anfragende künftig sämtliche Bearbeitungskosten tragen müssen, drohen vier- bis fünfstellige Beträge für aufwendigere Anfragen [2] – ein Ergebnis, das dem in Artikel 3 des Grundgesetzes verankerten Gleichheitsgrundsatz zuwiderläuft, wenn der Zugang zu amtlichen Informationen faktisch zur Frage der Zahlungsfähigkeit wird.

Drittens schwächt die geplante Schwärzung von Mitarbeiternamen die Rückverfolgbarkeit von Verwaltungsentscheidungen gerade dort, wo sie demokratisch am wichtigsten ist: bei Führungskräften und politisch verantwortlichen Stellen. Dass der Schutz einzelner Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter vor Anfeindungen ein legitimes Anliegen ist [3], rechtfertigt keine pauschale Anonymisierung, die auch Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger der oberen Führungsebenen einschließt.

Viertens fügt sich der Vorgang in ein Muster, das sich empirisch bereits in Berlin beobachten lässt: Ankündigungen von mehr Transparenz im Koalitionsvertrag werden im späteren Verlauf der Regierungszeit faktisch revidiert, häufig kurz bevor kritische Sachverhalte – etwa Förder- oder Vergabeaffären – öffentlich werden könnten [6]. Ob dies für den Bundesbeschluss ebenfalls zutrifft, lässt sich gegenwärtig nicht abschließend belegen; die zeitliche und argumentative Parallelität zum Berliner Fall ist jedoch auffällig und rechtfertigt eine kritische, wachsame Begleitung des weiteren Gesetzgebungsverfahrens.

Forderungen der Gerechtigkeitspartei

Informationsfreiheit ist kein verwaltungstechnisches Randthema, sondern eine Grundvoraussetzung für Rechenschaftspflicht, Korruptionskontrolle und eine informierte Bürgerschaft. Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer tritt für einen Staat ein, der sich seinen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber grundsätzlich rechenschaftspflichtig zeigt, statt Transparenz als Ausnahme zu behandeln, die im Zweifel zurückgedrängt werden kann. Aus dem hier dargestellten Sachverhalt leiten wir folgende Forderungen ab:

●        Kein Rückbau, sondern Ausbau: Statt das IFG zu beschneiden, fordern wir die im ursprünglichen Koalitionsvertrag versprochene Weiterentwicklung zu einem echten Bundestransparenzgesetz mit aktiver Veröffentlichungspflicht zentraler Verwaltungsdokumente, wie es zivilgesellschaftliche Bündnisse seit Jahren vorschlagen [5]
●        Voraussetzungsloser Zugang für alle: Das Antragsrecht muss unabhängig von Staatsangehörigkeit und ohne Nachweis eines „berechtigten Interesses“ bestehen bleiben. Informationsfreiheit ist ein Menschenrecht, kein Privileg deutscher oder europäischer Staatsangehörigkeit.
●        Gebührendeckelung statt Kostendeckungsprinzip: Wir fordern den Erhalt einer verbindlichen Gebührenobergrenze, damit der Zugang zu amtlichen Informationen nicht zur Frage des Einkommens wird.
●        Transparenz für Führungsverantwortung: Die Namen von Personen in Leitungs- und Entscheidungsfunktionen dürfen nicht pauschal geschwärzt werden. Anonymisierung darf ausschließlich dem Schutz einfacher Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter vor konkreten Bedrohungen dienen und muss im Einzelfall begründet werden.
●        Bundeseinheitliches Recht statt Flickenteppich: Wir fordern ein IFG, das auch für Landes- und Kommunalbehörden gilt, um die bestehende Ungleichheit zwischen den Bundesländern zu beenden.
●        Unabhängige Kontrolle: Sicherheitsbezogene Ausnahmetatbestände dürfen nur nach unabhängiger, gerichtlich überprüfbarer Einzelfallprüfung greifen – pauschale Bereichsausnahmen für „kritische Infrastruktur“ oder „Forschung“ lehnen wir ab, solange kein empirischer Nachweis einer tatsächlichen Gefährdung erbracht wird.
●        Whistleblower- und Antikorruptionsschutz stärken: Informationsfreiheit und Hinweisgeberschutz gehören zusammen. Wir setzen uns für einen wirksamen rechtlichen Rahmen ein, der Aufdeckerinnen und Aufdecker von Fehlverhalten in Verwaltung und Politik schützt.

Fazit
Der Koalitionsbeschluss vom 2. Juli 2026 markiert einen Bruch mit dem im Koalitionsvertrag gegebenen Versprechen, das Informationsfreiheitsgesetz mit Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger zu reformieren [2]. Er reiht sich in eine Entwicklung ein, die bereits auf Landesebene in Berlin zu beobachten war, und trifft ein Land, das im internationalen Vergleich beim Recht auf Information ohnehin unterdurchschnittlich abschneidet [5]. Für die Gerechtigkeitspartei ist klar: Eine wehrhafte Demokratie braucht mehr, nicht weniger Kontrolle der Regierenden durch die Regierten. Wir werden das weitere Gesetzgebungsverfahren kritisch begleiten und uns für den Erhalt und Ausbau der Informationsfreiheit einsetzen.

 

Quellenverzeichnis

[1] Asmuth, Gereon: „Beschluss von Schwarz-Rot: Drastische Einsparung bei der Informationsfreiheit“, taz.de, 02.07.2026, https://taz.de/Reformpaket-der-Regierungskoalition/!6192978/

[2] „Union und SPD wollen Informationsfreiheitsgesetz faktisch abschaffen“, winfuture.de, 02.07.2026, https://winfuture.de/news,159731.html

[3] Liveblog zum Koalitionsausschuss, ZDFheute, 02.07.2026, https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/merz-bundesregierung-reformpaket-koalitionsausschuss-rente-steuern-gesundheit-pflege-liveblog-100.html

[4] Rossi, Matthias: „Informationsfreiheit: Das IFG braucht eine Reform, aber wer macht es?“, beck-aktuell, 16.03.2026, https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtspolitik-gesetzgebung/informationsfreiheit-ifg-auskunft-anspruch-transparenz-reform-2026-03-16

[5] „Informationsfreiheit: Erfolg für die Zivilgesellschaft!“, Mehr Demokratie e.V., https://www.mehr-demokratie.de/mehr-wissen/informationsfreiheit

[6] „Wenn Informationsfreiheit und Skandale aufeinanderprallen“, hpd.de, 05.03.2026, https://hpd.de/artikel/wenn-informationsfreiheit-und-skandale-aufeinanderprallen-23852

[7] „Beschneidung der Informationsfreiheit: Senat macht das Licht aus“, taz.de, 04.03.2026, https://taz.de/Beschneidung-der-Informationsfreiheit/!6159724/

[8] „Informationsfreiheit“, Open Knowledge Foundation Deutschland, https://okfn.de/themen/informationsfreiheit/

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