Reformen mit Ablaufdatum? Das schwarz-rote Koalitionspaket vom Juli 2026 – eine kritische Analyse
Am 1. und 2. Juli 2026 haben die Spitzen von CDU, CSU und SPD nach rund siebeneinhalb Stunden Beratungen im Berliner Kanzleramt ein umfangreiches Reformpaket beschlossen. 34 Maßnahmen in den Bereichen Steuern, Arbeitsmarkt, Rente, Wohnungsbau, Digitalisierung und Bürokratieabbau sollen Deutschland – so Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) – in ein „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ verwandeln.[1] Das Paket besitzt eine erhebliche innenpolitische Signalwirkung: Die schwarz-rote Koalition steht vor wichtigen Landtagswahlen in Ostdeutschland und musste nach einem gescheiterten Anlauf im Frühjahr endlich Handlungsfähigkeit beweisen.[2]
Das Ergebnis vorweg: Das Paket ist ein politisch notwendiges, inhaltlich jedoch unzureichendes Kompromissprodukt. Es reagiert auf Symptome, ohne strukturelle Ursachen sozialer Ungerechtigkeit zu adressieren. Einzelne Ansätze sind richtig – doch die Lasten dieser Reformen werden erneut asymmetrisch verteilt: Die Schwächsten tragen überproportional viel, die Stärksten zu wenig.
I. Einkommensteuerreform: Entlastung oder Vertröstung?
Hintergrund und Beschlusslage
Zum 1. Januar 2027 sollen Bürgerinnen und Bürger durch eine Reform der Einkommensteuer entlastet werden. Konkret beschlossen wurde: die Anhebung des Grundfreibetrages, die Erhöhung des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes, eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages sowie ein Abflachen der zweiten Progressionszone verbunden mit einer Rechtsverschiebung des Spitzensteuersatzes.[3] Das Gesamtentlastungsvolumen beläuft sich auf rund 10 Milliarden Euro pro Jahr.[4] In voller Wirkung ab 2028 soll eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden.[5]
Die Gegenfinanzierung soll vor allem durch eine Reform der sogenannten „Reichensteuer“ erfolgen: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro soll ein Steuersatz von 45 Prozent gelten, ab 280.000 Euro ein Satz von 47 Prozent.[6] Derzeit liegt der Höchststeuersatz bei 45 Prozent, der ab 277.826 Euro greift.[7] Gleichzeitig wird der Pauschalsteuersatz bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent angehoben.[5]
Kritische Analyse
Die Steuerpläne der Koalition lösen keine grundlegenden Gerechtigkeitsprobleme – sie mildern sie vorübergehend und auf Vorschuss. Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln kritisierte die Struktur der Steuerpläne; das Kiel Institut für Weltwirtschaft warnte, die Wachstumseffekte des Reformprogramms blieben „überschaubar“.[8][9]
Ein strukturelles Problem ist offensichtlich: Die Hauptentlastung tritt erst 2028 in Kraft. Menschen mit geringen Einkommen, die bereits heute unter Kaufkraftverlust und real gesunkenen Löhnen leiden, profitieren nicht unmittelbar. Eine Erhöhung der Erbschaftsteuer, die Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) ursprünglich als mögliche Gegenfinanzierungsoption diskutierte, wurde nicht beschlossen.[10] Das ist eine vertane Chance: Laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) werden in Deutschland jährlich Vermögen im Umfang von 300 bis 400 Milliarden Euro vererbt – ein großer Teil davon ohne nennenswerte steuerliche Belastung. Die ungleiche Vermögensverteilung verfestigt sich so generationenübergreifend.
Besonders problematisch ist der sozialpolitische Widerspruch innerhalb desselben Pakets: Die Erhöhung des Pauschalsteuersatzes bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent[11] trifft überproportional geringverdienende Frauen und Alleinerziehende, die strukturell auf Minijob-Einkommen angewiesen sind, da Minijobs für Arbeitgeber so noch uninteressanter werden. Gleichzeitig profitieren Hochverdienende über neue Abfindungsregelungen. Die im Koalitionsvertrag versprochene Entlastung „insbesondere für mittlere und geringe Einkommen“ bleibt damit eine Entlastung auf Raten – mit sozialpolitisch ambivalentem Gesamtbild.
II. Rentenreform: Länger arbeiten als Scheinlösung?
Hintergrund und Beschlusslage
Die Bundesregierung hat angekündigt, alle 33 Empfehlungen der von ihr eingesetzten Alterssicherungskommission in einem Gesetzgebungsverfahren umzusetzen, das bis Ende 2026 abgeschlossen sein soll.[12] Die Kommission legte ein Paket vor, das auf drei Grundpfeilern ruht: Erstens eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters ab 2032, gekoppelt an die Lebenserwartung – faktisch Rente mit 67,5 Jahren im Jahr 2041, Rente mit 68 im Jahr 2051.[13] Zweitens die Abschaffung der „Rente mit 63“ (vorzeitiger Renteneintritt ohne Abschläge nach 45 Beitragsjahren). Drittens die Einbeziehung von Selbständigen ohne berufsständische Absicherung sowie von Abgeordneten in die Rentenversicherung.[14]
Parallel wird die Einführung einer gesetzlichen Kapitalrente angestrebt – ein kollektiv verwalteter Staatsfonds nach skandinavischem Vorbild, der langfristig zur Stabilisierung des Rentenniveaus beitragen soll.[12]
Kritische Analyse
Einzelne Empfehlungen sind sozialpolitisch begrüßenswert – insbesondere die Einbeziehung von Selbständigen und Abgeordneten sowie neue Schutzregelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Einschränkungen. Die Grundlogik einer Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung ist jedoch in hohem Maße sozial ungerecht.
Wissenschaftliche Studien belegen seit Jahren: Die Lebenserwartung in Deutschland ist stark schichtabhängig. Männer im untersten Einkommensfünftel sterben im Durchschnitt rund acht Jahre früher als Männer im obersten Fünftel.[15] Eine pauschale Anhebung des Rentenalters trifft Beschäftigte in körperlich belastenden Berufen – Pflegekräfte, Handwerkerinnen und Handwerker, Fabrikarbeiterinnen und Fabrikarbeiter – ungleich härter als Büroangestellte, Akademikerinnen und Akademiker oder Freiberuflerinnen und Freiberufler. Was als altersneutrale Maßnahme präsentiert wird, ist in Wahrheit eine Reform zu Lasten der Schwächsten.
Die geplante Abschaffung der „Rente mit 63“ bestraft Menschen, die früh ins Arbeitsleben eingetreten sind und ein Leben lang gearbeitet haben. Was die Koalition als Modernisierung verkauft, ist eine Entwertung von Lebensleistung.[16] Darüber hinaus birgt die geplante Kapitalrente systemische Risiken: Kapitalmarktbasierte Altersvorsorge ist stark von Kursschwankungen abhängig. Wirtschaftskrisen wie 2008/2009 haben gezeigt, welche Renditeeinbrüche solche Systeme in turbulenten Zeiten erleiden können.[17] Diese Risiken dürfen nicht auf die Schultern der Versicherten abgewälzt werden.
III. Arbeitsmarktreformen: Prekarisierung mit neuem Etikett?
Hintergrund und Beschlusslage
Das Reformpaket greift tief in das Arbeitsrecht ein. Kernmaßnahme ist die Ausweitung der sachgrundlosen Befristung: Für bis Ende 2030 eingestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer soll eine sachgrundlose Befristung von bis zu 48 Monaten mit sechsmaliger Verlängerungsmöglichkeit gelten – eine Verdoppelung gegenüber den bisherigen Regelungen.[18] Für Hochverdienende wird zudem eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption und steuerlichen Vergünstigungen bei zügigem Stellenwechsel ermöglicht.[19]
Gleichzeitig wird die telefonische Krankschreibung abgeschafft. Ab dem ersten Krankheitstag soll eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) verpflichtend vorgelegt werden; das Entgeltfortzahlungsgesetz wird entsprechend geändert.[20] Tariflich vereinbarte Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit sollen künftig bis zu 75 Euro pro Tag steuerfrei sein.[3]
Kritische Analyse
Die Ausweitung der sachgrundlosen Befristung ist die umstrittenste Einzelmaßnahme des gesamten Pakets. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnete sie als „unnötigen Einschnitt“ – und DGB-Chefin Yasmin Fahimi warnte ausdrücklich vor einer weiteren Prekarisierung der Beschäftigungsverhältnisse.[21] IG-Metall-Chefin Christiane Benner nannte die Neuregelung einen „Angriff auf Beschäftigtenrechte“.[22]
Die empirische Forschungslage ist eindeutig: Sachgrundlose Befristungen erhöhen die Planungsunsicherheit für Beschäftigte, erschweren Familienplanung und Wohnungserwerb, und schaffen nachweislich keine zusätzlichen Arbeitsplätze. Sie verlagern lediglich unternehmerische Flexibilität auf die Schultern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat wiederholt darauf hingewiesen, dass Befristungen als „Brücke“ in dauerhafte Beschäftigung in der Praxis nur begrenzt funktionieren.[23]
Bei der Krankschreibungsreform widerspricht die Empirie der politischen Begründung: Laut Daten der AOK Nordost gingen die Krankheitstage je Versichertem in 2025 bereits auf 21,6 Tage zurück (Vorjahr: 22,0 Tage); bundesweit sanken sie von 23,9 auf 23,3 Tage.[24] Telefonische Krankschreibungen machen ohnehin nur rund ein Prozent aller Krankschreibungen aus.[25] Der Vorstandsvorsitzende des Hausärzteverbands (HÄV), Markus Blumenthal-Beier, nannte die Abschaffung „katastrophal“ und warnte vor überfüllten Wartezimmern.[26] Die Koalition nimmt die Überlastung der Hausarztpraxen billigend in Kauf – zum Schaden aller Patientinnen und Patienten.
Besonders kritisch ist die klassenkonforme Logik der Maßnahmen: Während Beschäftigte durch längere Befristungszeiten und strengere Krankschreibungsregeln belastet werden, profitieren Hochverdienende von neuen Abfindungssteuervorteilen. Das ist keine soziale Balance – das ist eine einseitige Machtverschiebung zugunsten der Arbeitgeberseite.
IV. Wohnungsbau: Bundesgesellschaft ja – demokratische Selbstbestimmung nein?
Hintergrund und Beschlusslage
Im Bereich Wohnungsbau beschloss der Koalitionsausschuss die Gründung einer neuen Bundeswohnungsbaugesellschaft sowie Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Andererseits – und das ist politisch hochbrisant – soll per Bundesgesetz „die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene“ unterbunden werden.[27] CSU-Chef Markus Söder verwies ausdrücklich auf die Berliner Debatte um den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“, der 2021 von einer Mehrheit der Berliner Bevölkerung befürwortet worden war.[28]
Kritische Analyse
Die Wohnungskrise in Deutschland ist real und tiefgreifend. Laut Daten des Statistischen Bundesamtes und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) fehlen bundesweit mehrere hunderttausend bezahlbare Wohnungen, insbesondere in Ballungsräumen.[29] Die Gründung einer Bundeswohnungsbaugesellschaft ist grundsätzlich zu begrüßen. Sie ist jedoch unzureichend, wenn gleichzeitig demokratisch legitimierte Instrumente der Wohnungspolitik auf Landesebene verfassungsrechtlich blockiert werden sollen.
Der Berliner Volksentscheid von 2021 ist Ausdruck des demokratischen Willens der Stadtbevölkerung. Dass die Bundesregierung diesen Willen durch ein Bundesgesetz unterbinden will, ist ein massiver Eingriff in die föderale Kompetenzverteilung und in die demokratische Selbstbestimmung der Länder. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ kritisierte diesen Vorstoß zu Recht.[30] Die Bau- und Wohnungswirtschaft, die das Paket als „wirklich großen und sehr guten Beschluss“ bejubelte,[31] ist in dieser Frage kein neutraler Akteur.
Eine solidarische Wohnungspolitik muss das Recht auf Wohnen als soziales Grundrecht ernst nehmen – nicht nur den Bau neuer Einheiten durch private Investoren subventionieren. Das Grundgesetz (Art. 15 GG) ermöglicht Vergesellschaftung gegen Entschädigung ausdrücklich. Diesen verfassungsrechtlichen Rahmen durch einfaches Bundesgesetz aushebeln zu wollen, ist politisch wie rechtlich fragwürdig.
Die neue Bundeswohnungsbaugesellschaft muss mit substanziellem Kapital, klarem Sozialauftrag und Vorrang für einkommensschwache Haushalte ausgestattet werden. Das geplante Bundesgesetz gegen Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene ist zurückzunehmen. Demokratische Mehrheitsentscheidungen auf kommunaler und Landesebene sind zu respektieren.
V. Bürokratieabbau, Digitalisierung und KI: Richtig gedacht, unzureichend umgesetzt
Hintergrund und Beschlusslage
Das Reformpaket enthält umfangreiche Maßnahmen zum Bürokratieabbau: Gesetzliche Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen sollen pauschal aufgehoben werden; bestehen bleiben nur solche, deren Notwendigkeit von den zuständigen Ministerien explizit begründet wird.[32] Im Bereich Digitalisierung soll eine automatisch vorgefüllte, digitale Steuererklärung eingeführt werden; Finanzbehörden werden verpflichtet, Unternehmen innerhalb von vier Wochen eine Steuernummer zu vergeben.[33] Für den KI-Bereich sind Investitions- und Förderprogramme sowie eine Verbesserung der Datenverfügbarkeit für KI-Training vorgesehen.[3]
Kritische Analyse
Bürokratieabbau ist grundsätzlich sinnvoll. Die Vorsitzende des Sachverständigenrates Wirtschaft, Monika Schnitzer, lobte das Paket als „positives Signal“ für die Handlungs- und Konsensfähigkeit der Koalition – insbesondere die geplante Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und den Abbau von Berichts- und Dokumentationspflichten.[34]
Kritisch bleibt jedoch: Die meisten Digitalisierungsmaßnahmen sind nicht neu, sondern seit Jahren angekündigt. Die flächendeckende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung scheitert regelmäßig an unklaren Zuständigkeiten im föderalen System, fehlenden IT-Kapazitäten und Beschaffungsprozessen, die Innovation eher bremsen als fördern. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) von 2017 sollte bis 2022 zur vollständigen Digitalisierung aller Verwaltungsleistungen führen – diese Frist wurde weit verfehlt. Wiederholte Ankündigungen ohne Infrastruktur, Personal und verbindliche Zeitpläne sind kein Programm.
Die KI-Strategie im Reformpaket bleibt zu vage. Deutschland droht im internationalen Wettbewerb mit den USA und China weiter zurückzufallen, wenn KI-Förderung ohne klare Investitionssummen, verbindliche Meilensteine und konkrete Anwendungsfelder bleibt. Darüber hinaus fehlt eine ethische und demokratische Einbettung: Ohne Transparenzpflichten, Diskriminierungsverbote und Haftungsregeln drohen Machtkonzentrationen und Risiken für Beschäftigte.
Wir fordern Eine ambitionierte, ressortübergreifende Digitalisierungsstrategie mit verbindlichen Meilensteinen, gesicherter Haushaltsfinanzierung und parlamentarischen Kontrollmechanismen.
VI. Fazit: Reformminimum statt Reformmomentum
Das schwarz-rote Reformpaket vom Juli 2026 ist ein politisch notwendiges, inhaltlich jedoch unzureichendes Kompromissprodukt. Es demonstriert Handlungsfähigkeit – aber Handlungsfähigkeit ist kein Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck. Der Zweck muss ein gerechtes, zukunftsfähiges Deutschland für alle sein.
Das Kiel Institut für Weltwirtschaft erwartet keine großen konjunkturellen Impulse.[35] Die IG Metall nennt das Paket eine „bunte Tüte Süßes und Saures“.[36] Die Bundesagentur für Arbeit wies darauf hin, dass der geplante Verzicht auf eine Erhöhung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags alternative Finanzierungswege erfordert.[1]
Wir als Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer erkennen einige richtige Ansätze: die Einbeziehung von Selbständigen und Abgeordneten in die Rentenversicherung, erste Schritte bei der Steuerentlastung von Familien, Ansätze beim Bürokratieabbau. Doch die Lasten des Pakets werden asymmetrisch verteilt: Die Schwächsten zahlen erneut überproportional.
Eine Politik der echten Gerechtigkeit sieht anders aus. Sie stellt die Menschen in den Mittelpunkt, nicht die Kapitalmärkte. Sie stärkt Beschäftigte, statt sie befristet zu vertrösten. Sie sichert Renten, ohne Lebensleistungen zu entwerten. Sie schützt das Recht auf Wohnen, statt demokratische Entscheide zu blockieren. Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer steht für diese Alternative – und wird nicht nachlassen, sie einzufordern.
Quellenverzeichnis
[1] t-online.de: „Koalitionsausschuss: Spitzen von Union und SPD einigen sich auf Reformpaket“, 2. Juli 2026. URL: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101323542/koalitionsausschuss-spitzen-von-union-und-spd-einigen-sich-auf-reformpaket.html
[2] ZDFheute: „Veränderte Reichensteuer und mehr: Das steckt im Reformpaket der schwarz-roten Koalition“, 2. Juli 2026. URL: https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/merz-koalition-treffen-reformen-100.html
[3] marktundmittelstand.de: „34 Reformen beschlossen: Das Koalitionspaket 2026 im Wortlaut“, 2. Juli 2026. URL: https://www.marktundmittelstand.de/politik/reformpaket-im-wortlaut
[4] ZDFheute / t-online.de: Übereinstimmende Berichte zum Steuerentlastungsvolumen von 10 Milliarden Euro; vgl. Quellen [1] und [2].
[5] Berliner Zeitung: „Koalitionsausschuss einigt sich auf Reformpaket: Was steckt drin?“, 2. Juli 2026. URL: https://www.berliner-zeitung.de/article/reformpaket-der-bundesregierung-10157154
[6] Berliner Zeitung, a.a.O. [5]; ZDFheute, a.a.O. [2].
[7] ZDFheute, a.a.O. [2]; Bundesministerium der Finanzen: Einkommensteuerstatistik 2023/24.
[8] t-online.de: „Reformpaket der Koalition: So gemischt reagieren Ökonomen und Gewerkschaft“, 2. Juli 2026. URL: https://www.t-online.de/finanzen/aktuelles/wirtschaft/id_101324414/reformpaket-der-koalition-so-gemischt-reagieren-oekonomen-und-gewerkschaft.html
[9] ZDFheute Liveblog: „Ärzte nennen Pläne für Krankschreibungen absolut katastrophal“, 2. Juli 2026. URL: https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/merz-bundesregierung-reformpaket-koalitionsausschuss-rente-steuern-gesundheit-pflege-liveblog-100.html (Jens Boysen-Hogrefe, Kiel Institut für Weltwirtschaft).
[10] ZDFheute: „Diese Entscheidungen wollen Union und SPD jetzt fällen“, 1. Juli 2026. URL: https://www.zdfheute.de/politik/koalition-reformen-rente-steuern-gesundheit-pflege-koalitionsausschuss-100.html
[11] Berliner Zeitung, a.a.O. [5]; Koalitionsbeschluss im Wortlaut, a.a.O. [3].
[12] t-online.de, a.a.O. [1]; Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Alterssicherungskommission 2026. URL: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Rentenreform-2025/Rentenkommission-2026/rentenkommission-2026.html
[13] ZDFheute: „Rentenreform: Das sind die 33 Vorschläge der Rentenkommission“, 23. Juni 2026. URL: https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/rente-kommission-bericht-eintrittsalter-beitragszahler-100.html
[14] ZDFheute, a.a.O. [13].
[15] Robert Koch-Institut (RKI): Gesundheit in Deutschland – Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Berlin 2023; Lampert, T. et al.: Soziale Ungleichheit und Gesundheit, Springer VS, 2023; Max-Planck-Institut für demografische Forschung: Lebenserwartung nach sozioökonomischem Status in Deutschland, Rostock 2022.
[16] Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer: Parteiprogramm, Abschnitt Soziale Gerechtigkeit und Rentenrecht (2024/25).
[17] Deutsche Bundesbank: Finanzstabilitätsbericht 2009; OECD: Pensions Outlook 2024, Paris; Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Jahresgutachten 2023/24, Wiesbaden.
[18] ZDFheute, a.a.O. [2]; Stiftung Warentest: „Reformpaket der Bundesregierung: Was die Koalition bei Steuern, Befristungen und Krankschreibung plant“, 2. Juli 2026. URL: https://www.test.de/Reformpaket-der-Bundesregierung-6320436-0/
[19] ZDFheute, a.a.O. [2].
[20] Stiftung Warentest, a.a.O. [18].
[21] ZDFheute Liveblog, a.a.O. [9] (DGB-Chefin Yasmin Fahimi).
[22] t-online.de, a.a.O. [8] (IG-Metall-Chefin Christiane Benner).
[23] Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB): Befristete Beschäftigung in Deutschland – Aktuelle Befunde und Perspektiven, IAB-Kurzbericht 2022, Nürnberg. DOI: 10.48720/IAB.KB.2201
[24] Berliner Zeitung, a.a.O. [5] (Daten der AOK Nordost).
[25] Berliner Zeitung, a.a.O. [5].
[26] Berliner Zeitung, a.a.O. [5] (Markus Blumenthal-Beier, Vorsitzender des Hausärzteverbands).
[27] Berliner Zeitung, a.a.O. [5]; Koalitionsbeschluss im Wortlaut, a.a.O. [3].
[28] Berliner Zeitung, a.a.O. [5].
[29] Statistisches Bundesamt (Destatis): Bautätigkeit und Wohnungen, Fachserie 5, Wiesbaden 2024; Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR): Wohnungsmarktbericht Deutschland 2024.
[30] Berliner Zeitung, a.a.O. [5].
[31] ZDFheute Liveblog, a.a.O. [9] (GdW-Präsident Axel Gedaschko).
[32] Koalitionsbeschluss im Wortlaut, a.a.O. [3].
[33] Koalitionsbeschluss im Wortlaut, a.a.O. [3]; ZDFheute, a.a.O. [2].
[34] ZDFheute Liveblog, a.a.O. [9] (Prof. Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrates Wirtschaft).
[35] ZDFheute Liveblog, a.a.O. [9] (Jens Boysen-Hogrefe, Kiel Institut für Weltwirtschaft).
[36] t-online.de, a.a.O. [8] (Christiane Benner, IG Metall).