Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin: Härte gegen Islamismus – kein Generalverdacht gegen den Islam
Am 25. Juli 2026 wurde der Christopher Street Day in Berlin zum Ort eines islamistisch motivierten Terroranschlags: Ein 21-jähriger Deutscher mit libanesischen Wurzeln steuerte einen Lieferwagen in eine Menschenmenge im Tiergarten und griff weitere Menschen mit einer Stichwaffe an. Eine Frau aus Polen starb, 31 weitere Menschen wurden verletzt. Der zunächst flüchtige Täter, ein den Behörden als sogenannter „Gefährder“ bekannter Mann, wurde einen Tag später von der Polizei erschossen, als er die Beamtinnen und Beamten angriff. [1][2] Am Dienstag danach beriet der Innenausschuss des Deutschen Bundestages in einer Sondersitzung über die Konsequenzen aus der Tat. [3]
Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer trauert mit den Angehörigen der Getöteten und den Verletzten und steht uneingeschränkt an der Seite der queeren Community, die an diesem Tag Ziel eines Anschlags auf ihre Freiheit, Sichtbarkeit und Würde wurde. Zugleich beobachten wir mit Sorge, wie sich in den Tagen nach der Tat erneut eine Debatte entwickelt, die den individuellen Fanatismus eines Attentäters pauschal auf „den Islam“ und auf Musliminnen und Muslime insgesamt überträgt. Diese Gleichsetzung ist sachlich falsch, verfassungsrechtlich bedenklich und sicherheitspolitisch kontraproduktiv. Sie trifft Millionen Menschen, die mit der Tat nichts zu tun haben, und lenkt zugleich von der eigentlichen Aufgabe ab: der wirksamen Bekämpfung islamistischer Ideologie und Gewalt.
1. Was in Berlin geschah – und was die Politik daraus macht
Die Sicherheitsbehörden – Landes- und Bundespolizei sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz – berichteten dem Innenausschuss über den Ermittlungsstand. [1] Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) forderte im Nachgang eine Verschärfung des Jugendstrafrechts, die Einführung elektronischer Fußfesseln sowie die Möglichkeit der Präventivhaft. Aus der Unionsfraktion kam zudem die Forderung nach schnellerem Datenaustausch zwischen Nachrichtendiensten und Bundeskriminalamt sowie – in Teilen der Debatte – nach dem Verlust der Staatsbürgerschaft für Doppelstaatler. [1] Die Opposition verlangte demgegenüber zunächst umfassende Aufklärung darüber, warum die als „Gefährder“ eingestufte Person die Tat begehen konnte, bevor über weitreichende neue Befugnisse entschieden wird. [3]
Die Gerechtigkeitspartei teilt die Auffassung, dass Versäumnisse bei Gefährder-Überwachung und Behördenkoordination rückhaltlos aufgeklärt werden müssen, bevor neue Grundrechtseingriffe beschlossen werden. Sicherheitspolitik darf nicht in Symbolpolitik verfallen, die Freiheitsrechte breiter Bevölkerungsgruppen einschränkt, ohne dass ihre Wirksamkeit belegt ist.
2. Die entscheidende Unterscheidung: Islam ist keine Ideologie der Gewalt
Die deutschen Verfassungsschutzbehörden ziehen seit Jahren eine klare fachliche Trennlinie, die in der aktuellen Debatte wieder in Vergessenheit zu geraten droht: Der Islam als Religion und seine Ausübung unterliegt nicht der Beobachtung durch den Verfassungsschutz; Musliminnen und Muslime genießen wie Angehörige jeder anderen Glaubensrichtung das Grundrecht auf Religionsfreiheit aus Artikel 4 des Grundgesetzes. [9][10]
Beobachtet wird ausschließlich der Islamismus – eine politische Ideologie, die religiöse Normen als absolute, verbindliche Handlungsanweisung für Staat und Gesellschaft deutet und damit in klarem Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, zur Volkssouveränität und zur Trennung von Staat und Religion steht. [9][10] Islamistinnen und Islamisten erheben für sich den Anspruch, den einzig „wahren“ Islam zu vertreten – ein Absolutheitsanspruch, den die überwältigende Mehrheit der in Deutschland lebenden Musliminnen und Muslime nicht teilt und der von islamwissenschaftlicher wie sicherheitsbehördlicher Seite als eigenständiges, vom Islam als Religion zu unterscheidendes Phänomen eingeordnet wird. [10]
Wer nach einem islamistischen Anschlag pauschal „den Islam“ anklagt, verwechselt eine Weltreligion mit rund zwei Milliarden Gläubigen weltweit mit einer extremistischen Minderheitenideologie, die von muslimischen Verbänden, Moscheegemeinden und Islamgelehrten selbst als Verfälschung der Religion zurückgewiesen wird. Diese Verwechslung ist nicht nur unpräzise, sie ist die argumentative Grundlage für Kollektivverdacht – und Kollektivverdacht ist mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes nicht vereinbar.
3. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache
Wer für einen härteren Kurs „gegen den Islam“ plädiert, blendet aus, dass Musliminnen und Muslime in Deutschland selbst in wachsendem Ausmaß Opfer religiös motivierter Gewalt sind. Das Bundeskriminalamt registrierte 2024 rund 1.848 islamfeindliche Straftaten – eine Steigerung von 26,23 Prozent gegenüber dem Vorjahr [7], nach anderer Zählweise rund 1.850 Fälle. [5] Für das Gesamtjahr 2025 erfasste das BKA vorläufig bereits 1.543 islamfeindliche Straftaten, darunter 53 Angriffe auf Moscheen. [8] Allein in den ersten drei Quartalen 2025 wurden 930 einschlägige Delikte gemeldet, bei denen eine Person schwer und 37 Personen leicht verletzt wurden. [6]
Zivilgesellschaftliche Dokumentationsstellen wie die CLAIM-Allianz kommen für 2024 sogar auf rund 3.080 antimuslimische Vorfälle – mehr als acht Fälle täglich – gegenüber 1.848 amtlich erfassten BKA-Fällen. Diese erhebliche Diskrepanz verweist auf ein strukturelles Dunkelfeld, das die tatsächliche Betroffenheit noch unterschätzt. [8] Auch die aktuelle Entwicklung mahnt zur Wachsamkeit: Im zweiten Halbjahr 2025 wurden erneut 453 islamfeindliche Straftaten gezählt, darunter zwei versuchte Tötungsdelikte und 25 Körperverletzungen. [4]
Diese Zahlen sind kein Nebenschauplatz. Sie zeigen: Eine Verschärfung des öffentlichen Klimas gegen „den Islam“ trifft nicht abstrakt eine Ideologie, sondern ganz konkret Menschen, Familien und Gemeinden – und sie liefert genau jenes gesellschaftliche Klima, in dem antimuslimische Gewalt weiter zunimmt. Sicherheitspolitik, die diese Wechselwirkung ignoriert, schafft neue Opfer, statt Opfer zu schützen.
4. Warum Kollektivverdacht der falsche – und gefährliche – Weg ist
● Rechtsstaatlich: Artikel 4 und Artikel 3 des Grundgesetzes garantieren Religionsfreiheit und verbieten Diskriminierung aufgrund des Glaubens. Ein pauschaler Verdacht gegen eine Religionsgemeinschaft wegen der Tat eines Einzelnen unterläuft diese Grundrechte.
● Sicherheitspolitisch: Stigmatisierung erschwert genau jene Zusammenarbeit mit muslimischen Gemeinden, Moscheevereinen und Präventionsprojekten, auf die Sicherheitsbehörden bei der Früherkennung von Radikalisierung angewiesen sind.
● Gesellschaftlich: Wer sich diskriminiert und kollektiv verdächtigt fühlt, ist nachweislich anfälliger für die Erzählung islamistischer Propagandisten, der „Westen“ stehe pauschal gegen Musliminnen und Muslime – ein Narrativ, das Radikalisierung eher befördert als verhindert.
● Politisch: Kollektivverdacht lenkt Ressourcen und öffentliche Aufmerksamkeit von der eigentlichen Aufgabe ab – der gezielten Beobachtung und Bekämpfung islamistischer Netzwerke, Prediger und Organisationen.
Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer steht für eine Politik, die zwischen Ideologie und Religion, zwischen Täterinnen und Tätern sowie der überwältigenden Mehrheit friedlicher Bürgerinnen und Bürger muslimischen Glaubens unterscheidet. Wer diese Unterscheidung aufgibt, gibt zugleich den Anspruch auf, Sicherheitspolitik faktenbasiert statt emotional zu gestalten.
5. Unsere Forderungen
Aus den vorliegenden Fakten leiten wir folgende konkrete Forderungen und Maßnahmen ab, die sich an den Grundsätzen unseres Parteiprogramms – Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns, konsequenter Minderheitenschutz und wirksame, statt symbolische Sicherheitspolitik – orientieren:
● Lückenlose parlamentarische Aufklärung des Behördenversagens im Fall des als „Gefährder“ bekannten Attentäters, bevor über neue Grundrechtseingriffe entschieden wird.
● Verhältnismäßigkeitsprüfung jeder neuen Maßnahme (Fußfessel, Präventivhaft, Verschärfung des Jugendstrafrechts) durch unabhängige Rechtsexpertinnen und -experten sowie parlamentarische Kontrolle, statt hastiger Gesetzgebung unter dem Eindruck der Tat.
● Klare begriffliche Trennung von Islam und Islamismus in der politischen Kommunikation von Regierungsmitgliedern, Behörden und Medien – entsprechend der Praxis der Verfassungsschutzbehörden.
● Ausbau ideologiekritischer Präventionsarbeit gegen Islamismus in Zusammenarbeit mit muslimischen Gemeinden, statt deren pauschaler Stigmatisierung.
● Konsequente strafrechtliche Verfolgung antimuslimischer Straftaten mit derselben Priorität wie islamistisch motivierter Gewalt – beide sind Angriffe auf die freiheitliche demokratische Grundordnung.
● Ein jährlicher, öffentlich einsehbarer Lagebericht des Bundesinnenministeriums, der islamistische und antimuslimische Straftaten gemeinsam ausweist, um Doppelstandards in der öffentlichen Debatte sichtbar zu machen.
6. Fazit
Der Anschlag auf den Christopher Street Day war ein Angriff auf Menschenwürde, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und die offene Gesellschaft. Die richtige Antwort darauf ist entschlossene, rechtsstaatlich kontrollierte Sicherheitspolitik gegen islamistischen Extremismus – nicht die pauschale Verdächtigung einer Religion, der in Deutschland Millionen friedliche Bürgerinnen und Bürger angehören. Die Tat eines Einzelnen darf nicht zum Vorwand werden, die Grundrechte vieler infrage zu stellen. Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer setzt sich für eine Politik ein, die Härte gegen Ideologien der Gewalt mit dem Schutz von Religionsfreiheit und Minderheitenrechten verbindet – denn beides gehört zu einem funktionierenden Rechtsstaat untrennbar zusammen.
Quellenverzeichnis
[1] Tagesspiegel: „Innenausschuss tagt am Dienstag: Sicherheitsexperten im Bundestag beraten über Konsequenzen aus CSD-Anschlag“, tagesspiegel.de.
[2] Tagesspiegel: „Innere Sicherheit: Innenausschuss des Bundestags befasst sich mit CSD-Anschlag“, tagesspiegel.de.
[3] Berliner Zeitung: „Berliner CSD-Anschlag: 'Viele offene Fragen' bei Sitzung des Innenausschusses“, berliner-zeitung.de.
[4] nd-aktuell: „BKA-Statistik – Wieder mehr antimuslimische Straftaten“, nd-aktuell.de.
[5] Statista Research Department: „Islamfeindliche Straftaten/Gewalttaten 2024“, de.statista.com.
[6] Deutscher Bundestag (hib): „Zahl islamfeindlicher Delikte in den ersten drei Quartalen 2025“, bundestag.de.
[7] Bundeskriminalamt: „Bundesweite Fallzahlen 2024 – Politisch motivierte Kriminalität“, Factsheet, bka.de.
[8] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/6530 (16.06.2026), Antwort der Bundesregierung, dserver.bundestag.de.
[9] Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz: „Islamismus“, lfv.bayern.de.
[10] Bundesamt für Verfassungsschutz: „Islamismus – Begriff und Erscheinungsformen“, verfassungsschutz.de.
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