DEMOKRATIE VERTEIDIGEN, RECHT DURCHSETZEN: Was das GFF-Gutachten zur AfD bedeutet – und was die Gerechtigkeitspartei fordert
Am 25. Juni 2026 legte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) in der Berliner Bundespressekonferenz ein historisches Rechtsgutachten vor.1 Auf rund 1.500 Seiten – mit weiteren 1.500 Seiten Anhang – dokumentiert dieses Werk erstmals auf wissenschaftlich gesicherter Grundlage, dass die Alternative für Deutschland (AfD) nach den Maßstäben des Artikels 21 Absatz 2 des Grundgesetzes verfassungswidrig ist.2 Das Ergebnis der Gutachterinnen und Gutachter ist eindeutig: Würde ein zulässiger Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestellt, hätte er wahrscheinlich Erfolg.3
Für die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer ist dieses Gutachten kein parteipolitisches Instrument, sondern ein dringlicher Appell an den Rechtsstaat und das demokratische Gewissen unserer Gesellschaft. Wir nehmen diesen Befund zum Anlass, unsere Position klar darzulegen: Was belegt das Gutachten verfassungsrechtlich? Welche Konsequenzen muss die demokratische Gemeinschaft ziehen? Und welche konkreten Forderungen leitet die Gerechtigkeitspartei daraus ab?
1. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und ihr Gutachten
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin, der seit 2015 Grund- und Menschenrechte mit juristischen Mitteln verteidigt.4 Mithilfe strategischer Gerichtsverfahren – unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht – erstreitet die GFF Grundsatzentscheidungen zu Themen wie Überwachung, Gleichberechtigung und Versammlungsfreiheit.
Das vorliegende AfD-Gutachten ist das Ergebnis von 13 Monaten intensiver, unabhängiger wissenschaftlicher Arbeit. Ein achtköpfiges Team aus Juristinnen und Juristen, Rechtsextremismus-Expertinnen und -Experten sowie Datenanalytikerinnen und -analytikern hat insgesamt rund drei Millionen Texteinheiten ausgewertet:6 darunter über 77.000 parlamentarische Drucksachen, mehr als 55.000 Pressemitteilungen und 2,9 Millionen Social-Media-Posts. Auf dieser beispiellosen Datenbasis wurden mehr als 2.500 Einzelbelege zusammengetragen und nach strengen juristischen Maßstäben bewertet.7
Zwei renommierte Staatsrechtlerinnen und Staatsrechtler – Prof. Dr. Christoph Möllers (Humboldt-Universität Berlin) und Prof. Dr. Sophie Schönberger (Freie Universität Berlin) – haben in unabhängigen Zweitgutachten den wissenschaftlichen Ansatz bestätigt und die Ergebnisoffenheit der Untersuchung beglaubigt.8 Finanziert wurde das Gutachten durch private Spenden von über 20.000 Bürgerinnen und Bürgern mit einem Gesamtvolumen von knapp einer Million Euro.9
2. Das rechtliche Fundament: Artikel 21 Grundgesetz
Das deutsche Parteiverbotsrecht ist bewusst restriktiv gestaltet. Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes bestimmt: Parteien sind verfassungswidrig, wenn sie nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhängerinnen und Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.10 Rechtsverbindlich feststellen kann die Verfassungswidrigkeit ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.
Die hohen Hürden für ein Parteiverbot sind historisch begründet. Aus der Erfahrung des Nationalsozialismus und des totalitären Missbrauchs der Justiz hat der Grundgesetzgeber das Parteiverbot als letztes Mittel der streitbaren Demokratie konzipiert – als Notwehrrecht des Rechtsstaates, nicht als politisches Instrument. Das Bundesverfassungsgericht hat in den bisherigen Verbotsverfahren (SRP 1952, KPD 1956) und dem NPD-Verfahren, das 2017 mangels festgestellter Potentialität scheiterte, enge, aber klar definierte Kriterien entwickelt.11
Für ein erfolgreiches Verbotsverfahren müssen drei Kriterien kumulativ erfüllt sein:
▶ Die Partei verfolgt verfassungsfeindliche Ziele.
▶ Sie tut dies planvoll, aktiv und nicht nur zufällig.
▶ Sie verfügt über das Potenzial, ihre Ziele tatsächlich zu verwirklichen.
Das GFF-Gutachten hat alle drei Kriterien für die AfD ausdrücklich bejaht.12
3. Die Kernbefunde: Demokratieprinzip und Menschenwürde
3.1 Verletzung des Demokratieprinzips
Das Gutachten stellt fest, dass die AfD systematisch und planvoll darauf hinarbeitet, politische Mitbewerberinnen und Mitbewerber durch konstruierte strafrechtliche Verfolgung aus dem politischen Leben zu drängen.13 Dieses Muster – die Kriminalisierung der demokratischen Opposition – ist ein Kernmerkmal antidemokratischer Systeme weltweit. Betroffen sind insbesondere Politikerinnen und Politiker anderer Parteien, Journalistinnen und Journalisten sowie zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure.
Darüber hinaus stellt das Gutachten fest, dass es innerhalb der AfD keine relevante innerparteiliche Strömung gibt, die sich erfolgreich gegen die verfassungsfeindlichen Kräfte stellt.14 Parteiausschlüsse gegen hochrangige Mitglieder, die verfassungsfeindliche Positionen vertreten, sind ausgeblieben. Unvereinbarkeitsbeschlüsse mit rechtsextremistischen Organisationen werden nach Einschätzung der Gutachterinnen und Gutachter nicht glaubwürdig umgesetzt.
3.2 Verletzung der Menschenwürdegarantie
Der zweite schwerwiegende Verfassungsverstoß liegt in der systematischen Ausgrenzung und rechtlichen Abwertung von Bevölkerungsgruppen. Das politische Konzept der AfD zielt laut Gutachten auf die Degradierung von Ausländerinnen und Ausländern, von Deutschen mit Migrationsgeschichte, von Muslimen sowie weiteren Gruppen, die als nicht zur Nation gehörig definiert werden.15
Die Gutachterinnen und Gutachter belegen konkret, dass die Partei Pläne verfolgt, straffällige Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit und möglicherweise auch Eingebürgerte mit nur einer Staatsbürgerschaft auszubürgern und auszuweisen.16 Dr. Bijan Moini, Legal Director der GFF und Projektleiter des Gutachtens, bezeichnete dies als eine Form moderner Verbannung, für die es im demokratischen Rechtsstaat keinerlei Grundlage gibt.
Das Gutachten stellt ferner queerfeindliches Verhalten von Anhängerinnen und Anhängern der AfD fest, insbesondere gegenüber trans Personen, sowie konkret verfassungswidrige Forderungen aus Sachsen-Anhalt zur Abschaffung schulischer Inklusion.17 Darüber hinaus wird ein struktureller Antisemitismus in der Partei dokumentiert, der sich bislang nicht in konkreten rechtlichen Maßnahmen, aber ideologisch nachweisbar manifestiert.18
3.3 Organisatorisches Potenzial für die Umsetzung
Die AfD ist nicht nur ideologisch, sondern auch organisatorisch in der Lage, ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu verfolgen. Mit rund 70.000 Mitgliedern, stabiler Finanzierung, ihrer Stellung als zweitstärkste Kraft im Deutschen Bundestag und der Präsenz in 15 von 16 Landesparlamenten verfügt sie über die strukturellen Voraussetzungen für eine wirksame Beeinträchtigung der Verfassungsordnung.19 Hinzu kommen dokumentierte Verbindungen zur internationalen extremen Rechten, insbesondere zur MAGA-Bewegung in den Vereinigten Staaten sowie zu Akteuren im russischen Umfeld.20
Das Gutachten hält dabei fest, dass die AfD strategisch darauf bedacht ist, die Grenzen des formal Zulässigen einzuhalten. Verfassungsfeindliche Positionen werden bewusst so formuliert, dass Verfassungsschutzbehörden möglichst wenige Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung finden – auch dies ist Teil der planvollen Strategie der Partei.21
4. Die politische Debatte: Argumente für und gegen ein Verbotsverfahren
Die Frage, ob ein Verbotsverfahren eingeleitet werden soll, ist strikt von der Frage zu trennen, ob die AfD verfassungswidrig ist. Die GFF hat ausdrücklich kein politisches Votum für oder gegen ein Verbotsverfahren abgegeben, sondern allein die Rechtslage geklärt und der Politik eine belastbare Grundlage für ihre Entscheidung verschafft.22
Argumente für ein Verbotsverfahren
Das GFF-Gutachten räumt mit dem bislang zentralen Gegenargument auf: Die Befürchtung, ein Verbotsverfahren werde in Karlsruhe scheitern, ist nach Einschätzung der Gutachterinnen und Gutachter nicht mehr haltbar.23 Ein erfolgreiches Verfahren würde die freiheitliche demokratische Grundordnung schützen, ein klares Signal für die Grenzen des verfassungsrechtlich Tolerierbaren setzen und die Verantwortung des Staates gegenüber den Opfern rechtsextremer Gewalt und Diskriminierung unterstreichen.
Argumente zur Vorsicht
Auf der anderen Seite gibt es ernsthafte Bedenken, die eine sorgfältige Abwägung erfordern. Ein Verbotsverfahren könnte die AfD kurzfristig stärken, indem es ihr ermöglicht, sich erneut als politisches Opfer einer staatlichen Verschwörung zu inszenieren.24 Es besteht die Sorge, dass Millionen von Wählerinnen und Wählern, die der AfD ihre Stimme gegeben haben, durch ein Verbot politisch noch weiter entfremdet würden – ohne dass die sozialen und wirtschaftlichen Ursachen des Erstarkens der AfD adressiert werden.
Zudem wäre rechtlich zu beachten: Ein gescheitertes Verbotsverfahren würde der AfD ein weiteres Argument liefern, das ihre demokratische Legitimation befördern würde. Auch deshalb betonen Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtler, dass die Qualität der Beweisführung entscheidend ist.
5. Die Position der Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer
5.1 Demokratie ist nicht verhandelbar
Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer bekennt sich uneingeschränkt zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur Menschenwürde als unveräußerlichem Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Diese Werte sind nicht verhandelbar – nicht gegenüber populistischen Versuchungen, nicht gegenüber Populismus von rechts oder links und nicht gegenüber dem Druck politischer Opportunität.
Das GFF-Gutachten hat nach 13 Monaten intensiver, unabhängiger wissenschaftlicher Arbeit belegt, was viele seit Jahren befürchten: Die AfD agiert systematisch und planvoll gegen die Grundprinzipien unserer Verfassung. Dieser Befund ist unabhängig davon ernst zu nehmen, welche politische Konsequenz man persönlich daraus zieht.
5.2 Unsere konkreten Forderungen
Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer leitet aus dem GFF-Gutachten sechs konkrete Forderungen ab:
(1) Sorgfältiger parlamentarischer Prüfprozess ohne parteipolitisches Kalkül
Bundestag und Bundesregierung sind aufgefordert, das GFF-Gutachten ernsthaft zu prüfen und auf dieser Basis eine transparente, überparteiliche Beratung über das weitere Vorgehen zu führen. Ein Verbotsantrag darf weder aus parteipolitischem Kalkül vorangetrieben noch aus demselben Kalkül blockiert werden. Die Demokratie braucht Entscheidungen, die dem Recht und nicht dem Wahlkalkül folgen.
(2) Zügige Klärung im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht
Die Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ wurde durch das Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren vorläufig ausgesetzt.25 Das Hauptsacheverfahren muss unverzüglich und rechtsstaatlich korrekt verhandelt werden. Politisch motivierte Verzögerungen gefährden die Glaubwürdigkeit des Verfassungsschutzes und damit die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie.
(3) Dauerhafter Schutz zivilgesellschaftlicher Demokratiearbeit
Organisationen wie die GFF, aber auch Bildungseinrichtungen, Demokratieprojekte und Beratungsstellen für Betroffene rechtsextremer Gewalt und Diskriminierung müssen dauerhaft und verlässlich finanziert werden – unabhängig von wechselnden politischen Mehrheiten. Demokratieförderung darf nicht unter Haushaltsvorbehalt stehen.
(4) Soziale Gerechtigkeit als wirksamstes Mittel gegen Rechtsextremismus
Die Gerechtigkeitspartei warnt ausdrücklich davor, ein etwaiges Verbotsverfahren als Ersatz für dringend notwendige soziale und politische Reformen zu instrumentalisieren. Soziale Ungleichheit, mangelnde gesellschaftliche Teilhabe und der Vertrauensverlust gegenüber der Politik sind strukturelle Nährböden für extremistische Bewegungen. Eine gerechte Gesellschaft – mit fairen Löhnen, bezahlbarem Wohnraum, guten Schulen und gleichwertigen Lebensverhältnissen in Stadt und Land – ist der wirksamste und dauerhafteste Schutz vor demokratiefeindlichen Kräften.
(5) Konsequenter Schutz von Minderheiten und Betroffenen
Die im Gutachten dokumentierte Diskriminierung von Muslimen, von Menschen mit Migrationsgeschichte, von trans Personen, von Menschen mit Behinderungen und anderen Minderheiten durch Akteurinnen und Akteure sowie Anhängerinnen und Anhänger der AfD muss konsequent verfolgt werden – juristisch, gesellschaftlich und politisch. Antidiskriminierungsrecht muss effektiv angewendet, nicht nur proklamiert werden. Wer von Ausgrenzung und Menschenverachtung betroffen ist, braucht mehr als Bekenntnisse – er braucht wirksamen Rechtsschutz.
(6) Transparente Aufarbeitung internationaler Netzwerke des Rechtsextremismus
Die im Gutachten belegten Verbindungen der AfD zur MAGA-Bewegung in den Vereinigten Staaten und zu russischen Akteuren müssen durch Parlamentarische Untersuchungsausschüsse auf Bundes- und Landesebene transparent aufgearbeitet werden.26 Demokratie braucht Transparenz – auch und gerade über die Finanzierungsquellen und strategischen Allianzen antidemokratischer Parteien. Wer von ausländischen Mächten unterstützt oder beeinflusst wird, darf nicht so tun, als vertrete er die Interessen der Deutschen.
6. Ein Gutachten ändert nichts an der Notwendigkeit der Ursachenbekämpfung
Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer steht für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Menschenwürde – und spricht sich deshalb entschieden gegen Rechtsextremismus in jeder Form aus. Wir verkennen dabei nicht, dass rechtliche Instrumente allein keine gesellschaftlichen Tiefenprobleme lösen.
Dass bei der Bundestagswahl 2025 Millionen von Menschen der AfD ihre Stimme gegeben haben, ist in den meisten Fällen kein direkter Ausdruck von Verfassungsfeindlichkeit, sondern ein Ausdruck von Enttäuschung, Verlustangst und tiefem Misstrauen gegenüber einer Politik, die ihre sozialen Versprechen zu oft gebrochen hat. Diese Menschen zu ignorieren, zu stigmatisieren oder allein durch juristische Mittel in die Schranken weisen zu wollen, würde das Problem verschärfen, nicht lösen.
Unsere Antwort ist deshalb eine doppelte: klare rechtliche Grenzen gegen demokratiefeindliche Parteien und deren Akteurinnen und Akteure – und zugleich eine Politik, die den Menschen wirklich zuhört, ihre legitimen Sorgen ernst nimmt und gesellschaftliche Gerechtigkeit aufrichtig anstrebt. Das eine schließt das andere nicht aus. Im Gegenteil: Beides gehört zusammen.
7. Fazit: Das Gutachten verpflichtet
Das GFF-Gutachten vom 25. Juni 2026 ist ein historisches Dokument. Es liefert erstmals auf wissenschaftlicher und juristischer Grundlage den Nachweis, dass die AfD die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes verletzt. Es zeigt, dass ein Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht nach gegenwärtiger Einschätzung wahrscheinlich Erfolg hätte.27
Ob ein Verbotsverfahren tatsächlich eingeleitet werden soll, ist eine politische Entscheidung – sie liegt beim Bundestag, dem Bundesrat oder der Bundesregierung. Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer spricht sich für eine verantwortungsvolle, transparente und überparteiliche Prüfung aus, die ausschließlich dem Schutz der Demokratie und nicht dem Kalkül des Parteienwettbewerbs folgt.
Eines ist klar: Das Gutachten verpflichtet. Es verpflichtet die Politik zum Handeln, die Gesellschaft zur ehrlichen Auseinandersetzung und jede Bürgerin und jeden Bürger zur persönlichen Positionierung. Wer Demokratie wirklich will, muss sie auch verteidigen – mit dem Recht, mit Bildung, mit Zivilcourage und mit einer Politik, die die sozialen Ursachen demokratiefeindlicher Strömungen konsequent und mutig angeht.
QUELLENVERZEICHNIS
[1] Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF): Pressemitteilung: AfD ist nachweislich verfassungswidrig. Berlin, 25. Juni 2026. Online: https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/afd-ist-nachweislich-verfassungswidrig (abgerufen am 27.06.2026).
[2] GFF: AfD-Gutachten. Volltext und Anhang. Online: https://freiheitsrechte.org/themen/starke-grundrechte-fuer-eine-lebendige-demokratie/afd-gutachten (abgerufen am 27.06.2026).
[3] Correctiv: FAQ zu neuem GFF-Gutachten: 1.500 Seiten zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD. 25. Juni 2026. Online: https://correctiv.org/aktuelles/debatte-um-afd-verbot/2026/06/25/afd-verbot-gutachten-faq (abgerufen am 27.06.2026).
[4] GFF: Über die GFF. Online: https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff (abgerufen am 27.06.2026).
[5] Ebenda.
[6] GFF: AfD-Gutachten (Zusammenfassung). Online: https://afd-gutachten.de (abgerufen am 27.06.2026).
[7] GFF: Pressemitteilung vom 25. Juni 2026 (Fn. 1).
[8] Correctiv: FAQ zu neuem GFF-Gutachten (Fn. 3).
[9] Campact Demokratie-Stiftung: AfD-Verbot – jetzt Appell unterzeichnen! Online: https://www.campact.de/rechtsextremismus/afd-verbot (abgerufen am 27.06.2026).
[10] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 21 Absatz 2. Online: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html (abgerufen am 27.06.2026).
[11] Bundesverfassungsgericht: Entscheidungen zu Parteiverbotsverfahren (BVerfGE 2, 1 – SRP 1952; BVerfGE 5, 85 – KPD 1956; BVerfGE 144, 20 – NPD 2017). Online: https://www.bundesverfassungsgericht.de (abgerufen am 27.06.2026).
[12] GFF: AfD-Gutachten (Fn. 2).
[13] GFF: Pressemitteilung vom 25. Juni 2026 (Fn. 1).
[14] Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion: Mögliches AfD-Verbotsverfahren. 25. Juni 2026. Online: https://www.gruene-bundestag.de/unsere-politik/fachtexte/moegliches-afd-verbotsverfahren (abgerufen am 27.06.2026).
[15] GFF: AfD-Gutachten (Fn. 2).
[16] Correctiv: FAQ zu neuem GFF-Gutachten (Fn. 3).
[17] Ebenda.
[18] Ebenda.
[19] GFF: AfD-Gutachten (Fn. 2).
[20] GFF: Pressemitteilung vom 25. Juni 2026 (Fn. 1).
[21] GFF: AfD-Gutachten (Zusammenfassung). Online: https://afd-gutachten.de (Fn. 6).
[22] Legal Tribune Online (Markus Sehl): NGO-Gutachten: AfD-Verbot wahrscheinlich erfolgreich. 25. Juni 2026. Online: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/gff-afd-verbot-gutachten-bverfg-parteiverbot (abgerufen am 27.06.2026).
[23] GFF: Pressemitteilung vom 25. Juni 2026 (Fn. 1).
[24] Campact Demokratie-Stiftung (Fn. 9).
[25] ZDFheute: AfD-Verbotsverfahren: Gutachten löst eine neue Debatte aus. 25. Juni 2026. Online: https://www.zdfheute.de/politik/afd-verbot-parteiverbot-gutachten-100.html (abgerufen am 27.06.2026).
[26] GFF: AfD-Gutachten (Fn. 2).
[27] GFF: Pressemitteilung vom 25. Juni 2026 (Fn. 1).