Rente mit 70: Sozialabbau durch die Hintertür?
Am 21. Mai 2026 meldete die Bild-Zeitung unter Berufung auf Kommissionskreise, die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission (ASK) wolle das gesetzliche Renteneintrittsalter schrittweise von 67 auf 70 Jahre anheben – und das Rentenniveau von 48 Prozent auf 46 Prozent absenken.[1] Die Kommissionsvorsitzende Constanze Janda dementierte noch am selben Tag, es gebe noch keine beschlossenen Empfehlungen.[2] Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) beschwichtigte beim DGB-Kongress: „Niemand in diesem Land schlägt Kürzungen der gesetzlichen Rente vor.“[3]
Ob Dementi oder nicht – die Tatsache, dass diese Vorschläge überhaupt kursieren, zeigt: Das politische Fenster für einen massiven Eingriff in das Rentensystem steht offen.
1. Was die Kommission angeblich plant
Die ASK – geleitet von Frank-Jürgen Weise, dem früheren BA-Chef, und Sozialrechtlerin Constanze Janda – soll laut dem Bild-Bericht Folgendes empfehlen:[1]
▸ Anhebung der Regelaltersgrenze: 2040er Jahre → 68 Jahre; 2050er Jahre → 69 Jahre; 2060er Jahre → 70 Jahre
▸ Absenkung des Rentenniveaus von 48 Prozent auf 46 Prozent nach 2031
▸ Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung (Modell Bundesbank/Werding)
Das 13-köpfige Gremium tagt unter strikter Vertraulichkeit und soll der Bundesregierung bis Ende Juni 2026 Reformvorschläge vorlegen, die als Grundlage für Gesetzgebungsvorhaben dienen sollen.[4]
Im Koalitionsvertrag ist festgeschrieben: Das Rentenalter soll bei 67 Jahren bleiben, das Rentenniveau bei 48 Prozent. Was die Kommission diskutiert, würde diesen Rahmen sprengen – politisch und sozial.
2. Harte Fakten: Was die Zahlen wirklich bedeuten
2.1 Das tatsächliche Renteneintrittsalter liegt weit unter 67
Im Jahr 2024 bezogen Männer und Frauen in Deutschland ihr erste Altersrente durchschnittlich mit 64,7 Jahren – während die gesetzliche Regelaltersgrenze bereits bei 66,2 Jahren lag.[5] Seit der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze ab 2012 hält das tatsächliche Renteneintrittsalter mit der gesetzlichen Grenze schlicht nicht Schritt. Eine Anhebung auf 70 würde diese Schere dramatisch vergrößern.
2.2 Rentenniveau: Was 46 Prozent bedeuten – und für wen
Das Rentenniveau beschreibt das Verhältnis der Standardrente – auch Eckrente genannt – zum Nettodurchschnittslohn, jeweils vor Steuern.[6] Diese Standardrente ist eine Modellrechnung: Sie setzt voraus, dass jemand exakt 45 Jahre lang ununterbrochen zum jeweiligen Durchschnittsverdienst gearbeitet und Beiträge gezahlt hat. Wer 2026 diesen Durchschnitt erreicht, muss dafür 51.944 Euro Jahresbrutto verdienen – also rund 4.329 Euro monatlich.[7] Dieses Modell trifft auf die wenigsten Erwerbsbiografien zu: Teilzeit, Kindererziehung, Pflege, Niedriglohn, Krankheit oder Arbeitslosigkeit unterbrechen oder reduzieren die Beitragszeiten. Für die überwiegende Mehrheit – und besonders für Frauen – ist die tatsächliche Rente deutlich niedriger.
Die aktuellen Zahlen (Stand: Juli 2025) zeigen das deutlich: Die Standardrente nach 45 Jahren mit Durchschnittsverdienst beträgt 1.835,55 Euro brutto.[8] Wer 2024 nach mindestens 45 Versicherungsjahren in Rente ging, erhielt tatsächlich im Durchschnitt 1.630 Euro (netto vor Steuern) – Männer 1.797 Euro, Frauen 1.422 Euro.[9] Die durchschnittliche Altersrente aller Neurentner*innen 2024 – also ohne die Bedingung der 45 Beitragsjahre – lag hingegen nur bei 1.135 Euro im Westen bzw. 1.243 Euro im Osten. Frauen im Westen erhielten im Schnitt lediglich 929 Euro.[9] Eine Absenkung des Rentenniveaus von 48 auf 46 Prozent würde das Sicherungsversprechen weiter aushöhlen – und vor allem jene treffen, die ohnehin keine 45 lückenlosen Beitragsjahre vorweisen können.
2.3 Finanzierungslücke: legitimes Problem, falsche Lösung
Der Bundesrechnungshof hat in seiner Stellungnahme an die ASK auf erhebliche finanzielle Herausforderungen hingewiesen: Allein durch Leistungsausweitungen seit 2014 – Mütterrenten, Rente mit 63, Grundrente – entstanden Mehrausgaben von 180 Milliarden Euro bis 2025; zusammen mit dem Rentenpaket 2025 werden bis 2040 voraussichtlich Mehrausgaben von 500 Milliarden Euro entstehen.[10] Das Problem ist real – aber die Antwort, es einseitig auf dem Rücken der Arbeitnehmer*innen zu lösen, ist sozial ungerecht.
3. Politisches Spiel mit dem Feuer
Was heute noch als Medienspekulationen abgetan wird, landet morgen im Gesetzblatt. Das war beim Rentenpaket 2025 nicht anders: Noch im Herbst 2024 war ein Rentenpaket mit Haltelinie auf 48 Prozent politisch umstritten – im Dezember 2025 beschloss es der Bundestag.[11]
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ist zwar festgeschrieben, dass das Rentenalter absehbar bei 67 Jahren und das Rentenniveau bei 48 Prozent bleiben sollen. Doch der „geheime“ Begleittext zum Rentenpaket enthält Formulierungen, die auf eine „Verlängerung der Lebensarbeitszeit" und „Weiterentwicklung flexibler Übergänge" abzielen – Lesarten, die die strukturellen Weichen bereits stellen.[12]
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sprach sich im April 2026 öffentlich für eine Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung aus. Auch die Bundesbank hält dies in ihrer Stellungnahme an die ASK für eine „geeignete Reformoption".[13] Die politische Richtung ist damit klar: Es geht nicht um „ob", sondern um „wann".
4. Ein Baustein für echte Solidarität: Die progressive Rentenformel
Die bisherigen Forderungen der Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer adressieren vor allem, was verhindert werden muss. Doch Rentenpolitik braucht auch konstruktive Antworten auf die Frage, wie das System gerechter gestaltet werden kann, ohne es zu destabilisieren. Ein konkreter Reformansatz, der bisher kaum in der deutschen Debatte angekommen ist, verdient mehr Aufmerksamkeit: die progressive Rentenformel.
4.1 Das Problem: Proportionalität als verstecktes Privileg
Die deutsche Rentenversicherung basiert heute auf einem streng proportionalen Prinzip: Wer das Doppelte des Durchschnittsverdiensts verdient, erhält doppelt so viele Entgeltpunkte – und damit langfristig die doppelte Rente. Das klingt fair, weil es gleiche Regeln für alle bedeutet. Doch es ignoriert eine strukturelle Realität: Wer überdurchschnittlich verdient, hat in der Regel bessere Bildungszugänge, gesündere Arbeitsbedingungen, höhere Lebenserwartung – und damit auch mehr Jahre, in denen die höhere Rente ausgezahlt wird. Das Solidarsystem der gesetzlichen Rentenversicherung subventioniert so unbeabsichtigt diejenigen am stärksten, die es am wenigsten brauchen.
Gleichzeitig gilt: Wer sein Leben lang im Niedriglohnbereich gearbeitet hat – in der Pflege, im Handel, in Reinigungsberufen – zahlt proportional dieselben Beiträge, erhält aber im Alter eine Rente, die häufig kaum über dem Grundsicherungsniveau liegt. Das Ergebnis ist strukturelle Altersarmut trotz lebenslanger Erwerbsarbeit.
4.2 Der Vorschlag: Entgeltpunkte sozial staffeln
Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer schlägt vor, die Vergabe von Entgeltpunkten künftig degressiv zu gestalten: Bis zu einem bestimmten Bruttolohnniveau – etwa dem Durchschnittsverdienst – werden Entgeltpunkte wie bisher voll angerechnet. Für Einkommen darüber hinaus wird der Gutschriftfaktor schrittweise reduziert. Die dabei „entzogenen“ Entgeltpunkte werden nicht einfach gestrichen, sondern in einen Solidarpool umgeleitet: Sie fließen als Aufwertung an Versicherte mit unterdurchschnittlichen Bemessungsgrundlagen – also an jene, deren Beitragsjahre durch Niedriglohn, Teilzeit oder Erziehungszeiten geprägt sind.
Dieses Prinzip ist kein deutsches Novum. In den USA wendet die Social Security seit Jahrzehnten eine progressive Formel an, bei der niedrige Einkommensanteile mit einem deutlich höheren Prozentsatz in die Rentenberechnung einfließen als hohe.[14] Der Effekt: Geringverdiener erhalten einen proportional höheren Ersatz ihres früheren Einkommens als Besserverdienende – bei gleichzeitig erhaltenem Anreiz, erwerbstätig zu bleiben. Es muss eine Förderung der aktiven Erwerbstätigkeit geben, um Mitnahmeeffekte zu verringern. Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung – die sogenannten Wirtschaftsweisen – diskutierte in seinem Jahresgutachten 2023/24 explizit ein Modell, bei dem Versicherte mit niedrigen Einkommen überproportional hohe Entgeltpunkte erwerben würden.[15]
4.3 Was dieser Ansatz leistet – und was er nicht leistet
Eine progressive Rentenformel wäre kein Allheilmittel – und soll es auch nicht sein. Sie löst nicht das demographische Problem sinkender Beitragszahler*innenzahlen. Sie ersetzt nicht die Notwendigkeit, die Beitragsbasis durch Einbeziehung aller Berufsgruppen zu verbreitern. Und sie hebt das Rentenniveau insgesamt nicht an. Was sie leistet, ist etwas anderes und Wichtiges: Sie sorgt dafür, dass das Solidarprinzip, das der gesetzlichen Rentenversicherung ursprünglich zugrunde liegt, auch innerhalb des Rentensystems tatsächlich zur Geltung kommt – statt Hochverdienende überproportional zu begünstigen.
Es ist auch ein Signal: Die gesetzliche Rente ist keine private Kapitalanlage, deren Ertrag proportional zum Einsatz ist. Sie ist ein gesellschaftlicher Vertrag zwischen Generationen – und gesellschaftliche Verträge können und sollten Solidarität einschließen. Ein degressive Punktevergabe verbindet den Versicherungscharakter der GRV mit dem Solidargedanken des Sozialstaats. Beides gehört zusammen.
Unser Vorschlag in einem Satz: Wer mehr verdient, zahlt nicht weniger – aber wer weniger verdient, bekommt im Alter etwas mehr. Das ist kein Geschenk, sondern nachgeholte Gerechtigkeit.
5. Fazit: Jetzt ist Widerstand gefragt
Rentenpolitik ist Klassenpolitik. Wer das Rentenalter auf 70 erhöht, entscheidet darüber, wer lange genug lebt, um überhaupt noch Rente zu erhalten. Und wer das Rentenniveau senkt, entscheidet, welche Generation im Alter arm sein wird.
Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer fordert:
✓ Beibehaltung des Renteneintrittsalters bei 67 Jahren – keine weitere Erhöhung
✓ Sicherung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent dauerhaft, gesetzlich verankert
✓ Einbeziehung aller Berufsgruppen in die gesetzliche Rentenversicherung
✓ Transparenz der Alterssicherungskommission: Öffentlichkeit statt Vertraulichkeit
Die Rentenkommission tagt im Verborgenen. Doch ihre Empfehlungen werden über Millionen Lebensläufe entscheiden. Das ist keine Frage von Haushaltszahlen – das ist eine Frage der gesellschaftlichen Grundentscheidung: Steht der Staat an der Seite seiner Bürger*innen – oder an der Seite der Haushaltskonsolidierung?
6. Unsere Position: Gerechte Rente statt Demontage
Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer lehnt die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre entschieden ab. Unsere Einwände sind empirisch begründet:
1. Körperlich belastende Berufe – Pflege, Handwerk, Bau – können nicht bis 70 ausgeübt werden. Eine pauschale Anhebung des Rentenalters bestraft sozial schwächere Berufsgruppen überproportional.
2. Die Lebenserwartung ist stark schichtabhängig. Geringverdiener*innen sterben früher – eine an die Lebenserwartung gekoppelte Regelaltersgrenze wäre für sie eine faktische Rentenkürzung auf dem Rücken der ärmsten.
3. Eine Absenkung des Rentenniveaus auf 46 Prozent untergräbt das Sicherungsversprechen des Sozialstaats und verschärft Altersarmut – insbesondere für Frauen, die strukturell niedrigere Rentenansprüche haben.
4. Die Finanzierungsprobleme der Rentenversicherung wären lösbar, wenn endlich alle Berufsgruppen – inklusive Beamte und Selbstständige – in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen würden.
Unser Vorschlag: Statt Renteneintrittsalter erhöhen – Beitragsbasis verbreitern. Eine Bürgerversicherung, in die alle einzahlen, wäre die solidarische Antwort auf die demographische Herausforderung.
Quellenverzeichnis
[1] Versicherungsjournal Deutschland: „Kommt die Rente mit 70?", 21.05.2026. https://www.versicherungsjournal.de/markt-und-politik/kommt-die-rente-mit-70-155863
[2] Der Tagesspiegel: „Rente mit 70: Bild berichtet über Einigung – Kommissionsvorsitzende dementiert", 21.05.2026. https://tagesspiegel.de/politik/medienbericht-zur-rentenkommission-experten-pladieren-fur-erhohung-des-renteneintrittsalters-auf-70-jahre-15622596.html
[3] t-online: „Rente mit 70? Kanzleramtschef spricht von Spekulationen", 21.05.2026. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_101263822/rente-mit-70-kanzleramtschef-spricht-von-spekulationen.html
[4] ms-aktuell.de: „Rente mit 70: Was die Kommission jetzt prüft", 21.05.2026. https://ms-aktuell.de/welt/rente-mit-70-rentenkommission-vorschlag-2026/
[5] Statista / Deutsche Rentenversicherung: „Eintrittsalter in die Altersrente und gesetzliche Regelaltersgrenze", 2024. https://de.statista.com/infografik/27224/eintrittsalter-in-die-altersrente-und-gesetzliche-regelaltersgrenze
[6] Weltsparen / Raisin: „Rentenabzüge 2026: Was bleibt von der Rente übrig?", Stand 2026. https://www.weltsparen.de/steuer/rentenabzuege/ (Definition Rentenniveau: Standardrente netto vor Steuern im Verhältnis zum Nettodurchschnittslohn vor Steuern).
[7] VZ VermögensZentrum: „Maximale Rente: Wie hoch ist die gesetzliche Höchstrente?", Stand Mai 2026. https://www.vermoegenszentrum.de/wissen/wie-hoch-ist-die-gesetzliche-hoechstrente (Durchschnittsentgelt 2026: 51.944 Euro / Rentenwert ab Juli 2026: 42,52 Euro).
[8] myStipendium: „Durchschnittsrente in Deutschland 2026", Stand März 2026. https://www.mystipendium.de/geld/durchschnittsrente (Standardrente ab 01.07.2025: 1.835,55 Euro brutto).
[9] VZ VermögensZentrum: „Rente nach 45 Jahren (Tabelle): Wie hoch ist die Durchschnittsrente?", Stand Dez. 2024. https://www.vermoegenszentrum.de/wissen/wie-hoch-ist-die-durchschnittsrente-nach-45-jahren (Zahlbetrag netto vor Steuern, besonders langjährig Versicherte 2024).
[10] Bundesrechnungshof: „Rentenversicherung: Reform zwingend notwendig", ca. April/Mai 2026. https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2026/altersicherungskommission/rente-kurzmeldung.html
[11] vorwärts.de: „Rentenreform: Diese Vorschläge zur Finanzierung der Rente sind im Gespräch", 16.12.2025. https://www.vorwaerts.de/inland/rentenreform-diese-vorschlaege-zur-finanzierung-der-rente-sind-im-gespraech
[12] rentenbescheid24.de: „Renten-Schock 2026: Was der geheime Renten-Begleittext für Renteneintritt, Abschläge und Altersgrenzen bedeutet", 03.12.2025. https://rentenbescheid24.de/renten-schock-2026-was-der-geheime-renten-begleittext-fuer-renteneintritt-abschlaege-und-altersgrenzen-bedeutet/
[13] ms-aktuell.de (op.cit.): Bundesbank-Stellungnahme an ASK sowie Äußerung Bundeswirtschaftsministerin Reiche, April 2026.
[14] Congress.gov / Library of Congress: „Social Security: Benefit Calculation“, Stand Januar 2026. https://www.congress.gov/crs-product/R46658 (Progressive Formel: 90 % / 32 % / 15 % auf gestaffelte Einkommensbrackets, sog. Bend Points).
[15] Versicherungsbote: „Wie die Wirtschaftsweisen die Rente reformieren wollen“, 10.11.2023. https://www.versicherungsbote.de/id/4912671/Wie-die-Wirtschaftsweisen-die-Rente-reformieren-wollen/ (Jahresgutachten SVR 2023/24: progressive Entgeltpunkte-Vergabe für Niedrigverdiener).
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