Neues Heizgesetz: Halbierung der Kosten – aber wessen Risiko bleibt?
Schwarz-Rot einigt sich auf eine Kostenbremse für Mieterinnen und Mieter beim neuen Gebäudemodernisierungsgesetz. Biogaskosten, CO₂-Abgaben und Netzentgelte sollen hälftig geteilt werden. Doch Umweltverbände und Mieterschützerinnen und Mieterschützer warnen: Die eigentlichen Risiken bleiben.
Wer mietet, entscheidet nicht, womit geheizt wird. Wer vermietet, zahlt die Heizrechnung nicht. Dieses strukturelle Ungleichgewicht – der Vermieter entscheidet, der Mieter zahlt – ist seit Jahren ein zentrales Problem im deutschen Mietrecht. Mit der nun erzielten Einigung beim sogenannten Heizgesetz unternimmt die schwarz-rote Bundesregierung einen Versuch, dieses Ungleichgewicht zumindest teilweise zu korrigieren. Ob dieser Versuch ausreicht, ist höchst umstritten.
Am 30. April 2026 einigten sich die Spitzen der Koalitionsfraktionen sowie Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Bauministerin Verena Hubertz (SPD) auf eine sogenannte Kostenbremse für Mieterinnen und Mieter im Rahmen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes. Damit scheint der Weg frei für einen baldigen Kabinettsbeschluss. ¹
Was sieht die Einigung vor?
Die Kernregelung betrifft Situationen, in denen eine bestehende Heizungsanlage in einem Mietgebäude ausgetauscht wird und die neue Anlage weiterhin mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben wird. In diesem Fall sollen künftig mehrere Kostenpositionen je zur Hälfte zwischen Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern aufgeteilt werden:
Erstens die Mehrkosten durch biogene Brennstoffe, die im Rahmen der sogenannten Bio-Treppe anfallen. Die Bio-Treppe ist ein Stufenmodell, das ab Januar 2029 beginnt und bis 2040 vier Stufen umfasst. Auf den ersten drei dieser Stufen tragen beide Parteien die anfallenden Preisaufschläge für Biomethan oder synthetische Kraftstoffe je zur Hälfte.¹
Zweitens sollen ab 2028 anfallende CO₂-Kosten hälftig geteilt werden. Drittens gilt dasselbe für anfallende Gasnetzentgelte.¹
Zusätzlich ist eine Härtefallklausel für unmodernisierte Gebäude mit besonders niedrigen Mieten vorgesehen, um eine unverhältnismäßige Belastung der Vermieterinnen und Vermieter in solchen Fällen zu vermeiden.¹
Was wird abgeschafft? Der Streit um das Habeck-Gesetz
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ist gleichzeitig eine umfassende Abkehr vom umstrittenen Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampelkoalition, das maßgeblich von Wirtschaftsminister Robert Habeck geprägt worden war. Dessen zentrale Vorgabe – neu eingebaute Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden – soll gestrichen werden.¹
Unionsfraktionschef Jens Spahn fasste die Richtung der Reform zusammen: Mit dem neuen Gesetz werde Habecks Heizungsgesetz abgeschafft, und im Heizungskeller gebe es wieder die notwendige Freiheit. Der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen bleibt demnach dauerhaft möglich. Ab Januar 2029 müssen diese allerdings schrittweise mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden.¹
Bauministerin Verena Hubertz (SPD) betonte, entscheidend sei, dass Klimaschutz und Bezahlbarkeit zusammengebracht werden. Gleichzeitig bräuchte es einen fairen Ausgleich zwischen Vermieterinnen und Vermietern sowie Mieterinnen und Mietern. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch erklärte, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas seien konsequent halbiert worden. Wenn ein Vermieter fossile Fakten schaffe, müsse er künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen.¹
Die Förderung bleibt – die Ökoabhängigkeit auch
Ein wichtiger Punkt: Die Milliardenförderung für den Heizungstausch bleibt erhalten. Das ist positiv zu bewerten, denn ohne finanzielle Unterstützung wird die Wärmewende für große Teile der Bevölkerung unerschwinglich bleiben.¹
Jedoch warnen Umweltorganisationen und Teile der Wissenschaft nachdrücklich: Das neue Gesetz verlängere die strukturelle Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. Langfristig dürften die CO₂-Preise weiter steigen, Gasnetzentgelte würden teurer, und Biogase könnten die Heizkosten deutlich erhöhen – wenn überhaupt ausreichende Mengen geeigneter Gase zur Verfügung stehen. Genau das ist nach aktuellem Stand ungewiss.¹²
Der Deutsche Mieterbund hatte bereits nach der Februar-Einigung auf Eckpunkte gewarnt: Für Vermieterinnen und Vermieter entstehe kein zusätzlicher Anreiz für klimafreundliche Heizungen – aber für Mieterinnen und Mieter ein hohes Kostenrisiko. Ob die jetzige Halbierungslösung dieses Risiko tatsächlich ausreichend begrenzt, bleibt abzuwarten.¹
Hintergrund: Das Prinzip der Bio-Treppe
Die sogenannte Bio-Treppe ist ein zentrales Element des neuen Gesetzes. Sie sieht vor, dass ab Januar 2029 der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe (Biomethan, synthetische Kraftstoffe) in bestehenden und neuen Gasheizungen schrittweise ansteigt. Bis 2040 sind vier Stufen geplant. Ab 2028 gilt zudem eine Grüngasquote für bestehende Heizungen. Das Ziel der Koalition: Das Gesetz soll technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher werden als das bisherige GEG.¹
Problematisch ist jedoch, dass die Verfügbarkeit ausreichender Biogasmengen keineswegs gesichert ist. Sollten die Mengen nicht ausreichen, dürften die Kosten für diese Kraftstoffe erheblich steigen – mit direkten Folgen für die Heizrechnung derjenigen, die sich ohnehin am wenigsten leisten können.¹
Die Position der Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer
Wohnen ist ein Grundrecht, keine Ware. Heizen ist keine Luxusfrage, sondern eine Frage der Würde. Die Gerechtigkeitspartei begrüßt grundsätzlich jeden Schritt, der Mieterinnen und Mieter vor übermäßigen Nebenkosten schützt. Die halbierte Kostenteilung ist besser als gar kein Mieterschutz.
Gleichzeitig sehen wir die tieferen Konstruktionsfehler des Kompromisses: Der strukturelle Anreiz für Vermieterinnen und Vermieter, wirklich klimafreundlich zu heizen, fehlt weiterhin. Solange die wirtschaftliche Entscheidung (Welche Heizung?) bei der einen Partei liegt und die laufenden Kosten bei der anderen, wird keine Marktkraft automatisch in Richtung Klimaschutz driften. Das ist ein Systemfehler, den die Einigung nicht behebt.
Wir warnen zudem vor blinder Technologieoffenheit als Deckmantel für Klimaträgheit. Das Festhalten an fossilen Heizsystemen mag politisch bequem sein – es ist aber weder ökologisch verantwortlich noch langfristig wirtschaftlich sinnvoll, wenn CO₂-Preise weiter steigen und Gasnetze rückläufig werden.
Unsere Forderungen
1. Echten Vermieteranreiz schaffen: Eine Kostenteilung allein reicht nicht. Wir fordern eine gesetzliche Regelung, die Vermieterinnen und Vermieter beim Neueinbau fossiler Heizungen über die Hälfte hinaus in die Pflicht nimmt – als ökonomischen Anreiz, klimafreundlichere Alternativen zu wählen.
2. Mieterinnen und Mieter vor Biogasrisiken absichern: Die Kostenunsicherheit durch Biogase muss durch staatliche Preisdeckelungsmechanismen oder Ausgleichsfonds abgefedert werden. Mieterinnen und Mieter dürfen nicht das Risiko mangelnder Gasverfügbarkeit tragen.
3. Förderung sozial gerecht gestalten: Die Milliardenhilfen für den Heizungstausch müssen vorrangig einkommensschwachen Haushalten zugutekommen. Wer sich einen neuen Heizungstausch selbst leisten kann, braucht weniger staatliche Unterstützung als Haushalte an der Armutsgrenze.
4. Härtefallschutz stärken und ausweiten: Die vorgesehene Härtefallklausel muss klar definiert, transparent anwendbar und gerichtlich überprüfbar sein. Sie darf nicht als Schlusspforten für die Umgehung von Mieterschutzpflichten dienen.
5. Klimapfad im Gebäudesektor nicht aufgeben: Die vollständige Streichung der 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht ist ein klimapolitischer Rückschritt. Wir fordern, dass Deutschland seinem Klimaziel im Gebäudesektor treu bleibt – durch eine realistische, aber verbindliche Ausstiegsregelung für fossile Heizsysteme bis 2040.
Fazit
Die Einigung auf eine Kostenbremse beim Heizgesetz ist ein überfälliger Schritt. Es ist richtig, dass derjenige, der die Entscheidung trifft, auch einen Teil der finanziellen Konsequenzen trägt. Aber ein gerechtes Heizsystem sieht anders aus: Es setzt falsche Anreize ab, schafft Planungssicherheit für alle und schützt auch diejenigen, die keinen Einfluss auf ihre Heizsituation haben.
Für uns ist klar: Wohnen und Heizen müssen bezahlbar bleiben. Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit sind keine Gegensätze – sondern zwei Seiten derselben Gerechtigkeitsforderung.
Quellen
[1] t-online / dpa (30.04.2026): Heizungsgesetz: Koalition einigt sich bei Kostenbremse für Mieter. Online: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101235082 [Abgerufen: 30.04.2026]
[2] ZDF heute (30.04.2026): Heizgesetz: Koalition plant Kostenbremse für Mieter. Online: https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/heizgesetz-heizungsgesetz-mieter-kostenbremse-koalition-einigung-100.html [Abgerufen: 30.04.2026]