Historisches Urteil in Belgien: Berufungsgericht Brüssel stellt staatliches Versagen bei der Verhütung von Völkermord fest
Warum das belgische Urteil ein Meilenstein für das Völkerrecht ist – und was Deutschland daraus lernen muss
Am 23. März 2026 hat das Berufungsgericht Brüssel ein Urteil gefällt, das in die Rechtsgeschichte eingehen wird. Auf Antrag mehrerer Menschenrechtsorganisationen erklärte das Gericht im Rahmen eines Eilverfahrens, dass der belgische Staat durch seine anhaltende Untaetigkeit im Kontext des israelisch-palästinensischen Konflikts einen schwerwiegenden Fehler begangen habe. Erstmals in der belgischen Justizgeschichte prüften nationale Richterinnen und Richter, ob ihr Land seinen internationalen Verpflichtungen angesichts eines Risikos von Völkermord nachkommt [1]. Das Ergebnis ist unmissverständlich: Belgien hat versagt.
1. Der völkerrechtliche Rahmen: Die Pflicht zur Genozidprävention
Die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 verpflichtet alle Vertragsstaaten nicht nur dazu, Völkermord zu unterlassen, sondern aktiv Maßnahmen zu seiner Verhütung zu ergreifen. Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat diesen Grundsatz in seinem Urteil zum Fall Bosnien gegen Serbien (2007) konkretisiert: Ein Staat muss alle ihm vernünftigerweise zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um einen Völkermord zu verhindern – und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem er von einem ernsthaften Risiko Kenntnis erlangt [2].
Genau dieser Zeitpunkt war der 26. Januar 2024: An diesem Tag ordnete der IGH vorläufige Maßnahmen im Verfahren Südafrika gegen Israel an und stellte fest, dass ein „plausibles Risiko“ für einen Völkermord an der palästinensischen Bevölkerung im Gazastreifen besteht [3]. Die Anordnungen des IGH sind völkerrechtlich bindend, auch wenn dem Gericht eigene Durchsetzungsmechanismen fehlen [4]. Ab diesem Datum war jeder Vertragsstaat der Völkermordkonvention – einschließlich Belgien und Deutschland – rechtlich verpflichtet, sofortige und wirksame Maßnahmen zu ergreifen.
2. Das Urteil im Detail: Zwei Jahre verschenkte Zeit
Das Berufungsgericht Brüssel stellte fest, dass der belgische Staat nach der IGH-Anordnung vom 26. Januar 2024 bewusst Zeit geschunden habe. Obwohl die Dringlichkeit der Lage offensichtlich war, dauerte es fast zwei Jahre, bis die belgische Regierung im Januar 2026 ein königliches Dekret erließ, das den Überflug belgischen Luftraums durch Flugzeuge mit Militärgütern nach Israel verbietet [1]. Das Gericht wertete diese Verzögerung als unverzeihliches Versagen: Der Staat habe schlichtweg nicht getan, was zu dem Zeitpunkt in seiner Macht stand, als es am dringendsten erforderlich war.
Die Vorgeschichte dieses Urteils verdeutlicht den langen Weg: Bereits im Juli 2025 hatten das Kollektiv „Droit pour Gaza“, die Association belgo-palestinienne (ABP) und weitere Organisationen den belgischen Staat in einem Eilverfahren wegen Unterlassung verklagt [5]. Am 24. September 2025 wurde die Klage in erster Instanz noch abgewiesen – das Gericht sah damals nicht genügend Beweise, dass Belgien seine Verpflichtungen verletze [6]. Die Klägerinnen und Kläger legten Berufung ein, und die Verhandlung vor dem Berufungsgericht fand am 9. Februar 2026 statt [7]. Das nun ergangene Urteil stellt eine vollständige Umkehr der erstinstanzlichen Entscheidung dar.
3. Die Frage der „zivil-militärischen Güter“: Die nächste Front
Das Urteil reicht über die Frage des Waffentransits hinaus. Während das königliche Dekret den Transport militärischer Ausrüstung über belgisches Gebiet nach Israel bereits verbietet, fordern die Richterinnen und Richter nun Rechenschaft über sogenannte „zivil-militärische Güter“ (Dual-Use-Güter). Dabei handelt es sich um Materialien, die offiziell zivilen Zwecken dienen, aber potenziell für militärische Operationen umgeleitet werden können. Das Gericht bemängelte die völlige Intransparenz der Regierung hinsichtlich ihrer Maßnahmen zur Kontrolle solcher sensiblen Transfers [1].
Dieser Aspekt hat besondere Brisanz: Bereits im Juli 2025 hatte ein Brüsseler Gericht erster Instanz in einem parallelen Verfahren die flämische Regionalregierung dazu verurteilt, den Transit militärisch nutzbarer Güter über den Hafen von Antwerpen zu stoppen. Das Gericht verwendete den Begriff „Völkermord“ 16-mal und verhängte eine Strafe von 50.000 Euro für jede weitere Lieferung [8]. Es stellte fest, dass die Verhinderung von Völkermord und der Schutz ziviler Leben in Gaza schwerer wiegen als wirtschaftliche Interessen.
4. Die völkerrechtliche Dimension: Ein Präzedenzfall für Europa
Die Bedeutung des belgischen Urteils geht weit über den Einzelfall hinaus. Es zeigt, dass nationale Gerichte die Möglichkeit haben, ihre Regierungen zur Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen zu zwingen – anstatt es bei oberflächlichen diplomatischen Verurteilungen bewenden zu lassen. Belgien hat sich im Dezember 2025 offiziell dem IGH-Verfahren Südafrikas gegen Israel angeschlossen und eine Interventionserklärung gemäß Artikel 63 des IGH-Statuts eingereicht [9]. Im September 2025 hatte Belgien den Staat Palästina anerkannt und ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen, darunter ein Importstopp für Siedlungsprodukte und Einreisebeschränkungen für israelische Minister [10].
Im September 2025 hatte zudem eine unabhängige UN-Untersuchungskommission in einem umfassenden Bericht festgestellt, dass Israel den Straftatbestand des Völkermordes im Gazastreifen erfüllt hat. Der Bericht dokumentierte über 60.000 getötete Palästinenserinnen und Palästinenser seit dem 7. Oktober 2023, von denen 46 Prozent Frauen und Kinder waren [11]. Amnesty International und zahlreiche Völkerrechtlerinnen und Völkerrechtler hatten zuvor bereits zu denselben Schlussfolgerungen gelangt. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant erlassen [12].
5. Was bedeutet das für Deutschland? Eine schonungslose Bestandsaufnahme
5.1 Der überraschende Rückzug: Deutschland interveniert nicht mehr für Israel
Die jüngste Entwicklung ist bemerkenswert: Am 18. März 2026 erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes auf der Bundespressekonferenz, dass Deutschland seine angekündigte Nebenintervention zugunsten Israels im IGH-Verfahren doch nicht einreichen werde [13]. Die Frist dafür lief Ende März 2026 ab. Noch Anfang 2024 hatte die Bundesregierung unter der Ampelkoalition den Völkermordvorwurf gegen Israel als „haltlos“ zurückgewiesen und angekündigt, Israel vor dem Weltgericht aktiv zu verteidigen. Diese Ankündigung wird nun nicht eingehalten.
Als Begründung verwies der Sprecher darauf, dass Deutschland selbst Partei in einem Verfahren vor dem IGH sei: Nicaragua hatte im März 2024 eine Klage gegen Deutschland eingereicht und wirft der Bundesrepublik Beihilfe zum Völkermord durch Waffenlieferungen und politische Unterstützung Israels vor [14]. Die Bundesregierung argumentiert nun, sie könne nicht gleichzeitig für Israel intervenieren und sich im eigenen Verfahren verteidigen, ohne in Widersprüche zu geraten. Völkerrechtler wie Stefan Talmon von der Universität Bonn bestätigen, dass Deutschland sich mit einer Intervention zugunsten Israels selbst geschwächt hätte [15].
Besonders aufschlussreich ist ein Detail, das die Süddeutsche Zeitung herausarbeitete: Der Rückzug sei auch ein Zugeständnis an die juristischen Fachleute der Bundesregierung gewesen. Deutschland hatte in anderen Völkermord-Verfahren – etwa im Fall Myanmar – für eine weite Auslegung des Völkermordbegriffs plädiert. Eine Intervention zugunsten Israels, die eine enge Auslegung voraussetzen würde, hätte in direktem Widerspruch zur bisherigen deutschen Völkerrechtspraxis gestanden [16]. Die argumentative Verrenkung war schlicht nicht mehr haltbar.
Auf die Nachfrage eines Journalisten, ob die Bundesregierung weiterhin den Standpunkt vertrete, der Völkermordvorwurf gegen Israel entbehre „jeder Grundlage“, wich der Sprecher aus: Man wolle die Klärung durch den IGH abwarten [13]. Deutschland hat damit faktisch keine offizielle Position mehr zu der Frage, ob in Gaza ein Völkermord stattfindet – ein dramatischer Kurswechsel gegenüber der noch vor einem Jahr vertretenen Linie.
5.2 Waffenlieferungen: Die fortdauernde Komplizenschaft
Trotz dieses juristischen Rückzugs setzt Deutschland seine Rüstungsexporte nach Israel fort. Seit dem 7. Oktober 2023 hat die Bundesregierung Rüstungsexporte nach Israel im Gesamtwert von rund 500 Millionen Euro genehmigt [17]. Im Sommer 2025 hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zwar vorübergehend einen Genehmigungsstopp für Rüstungsgüter verhängt, die im Gaza-Krieg eingesetzt werden könnten. Am 24. November 2025 wurde dieser Stopp jedoch unter Verweis auf die Waffenruhe wieder aufgehoben [18].
Die Berliner Zeitung berichtete exklusiv, dass allein in den ersten drei Wochen nach der Wiederaufnahme Rüstungsgüter im Wert von knapp 54 Millionen Euro genehmigt wurden [19]. Dabei gehen die Exporte weit über symbolische Lieferungen hinaus: Deutschland ist einer der Hauptlieferanten von Getriebeteilen für den israelischen Kampfpanzer Merkava, hergestellt vom Augsburger Rüstungsunternehmen Renk. Diese Panzer sind dokumentiertermaßen in völkerrechtswidrige Einsätze in Gaza involviert [20].
Amnesty International bezeichnete die Wiederaufnahme der Exporte als „völlig falsches Signal“ und völkerrechtswidrig. Der Waffenstillstand sei „mehr als brüchig“, da das israelische Militär auch nach Beginn der Waffenruhe zahlreiche Menschen getötet habe [21]. Auch das Institut für Politische Wissenschaft der Universität Gießen sowie weitere wissenschaftliche Expertinnen und Experten fordern ein vollständiges und prinzipielles Waffenembargo, da es kaum möglich sei, Waffenlieferungen auf Einsätze zu beschränken, die zweifelsfrei legal wären [22].
5.3 Das Bundesverfassungsgericht: Kein Rechtsschutz für Opfer
Am 3. Februar 2026 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht einen mit Spannung erwarteten Beschluss: Die Verfassungsbeschwerde eines Palästinensers aus dem Gazastreifen gegen die Genehmigung von Rüstungsexporten wurde abgewiesen. Das Gericht erklärte, dass dem Beschwerdeführer – dessen Familienangehörige durch den Einsatz deutscher Rüstungsgüter getötet worden sein sollen – der Zugang zum Rechtsschutz nicht zustehe [23]. Die Entscheidung über Rüstungsexporte liege im Bereich der exekutiven Gestaltungsfreiheit und unterliege nur einer minimalen gerichtlichen Kontrolle.
Das Jacobin-Magazin analysierte den Beschluss als Ausdruck eines strukturellen Problems: Das Bundesverfassungsgericht hüte eher die Staatsräson als die Grundrechte. Der Beschwerdeführer erhalte keine gerichtliche Antwort auf die Frage, ob deutsche Waffenlieferungen, die mit der Gefährdung seines Lebens und dem Tod seiner Angehörigen in Zusammenhang stehen, mit dem Grundgesetz vereinbar seien [24]. Das Verfahren ende, bevor die materiellen Fragen überhaupt verhandelt würden. Damit unterscheidet sich die deutsche Rechtslage fundamental von der belgischen, wo Gerichte bereit sind, die Regierung zur Verantwortung zu ziehen.
5.4 Was Deutschland tun kann – und was es tun muss
Der Vergleich mit Belgien zeigt, dass Deutschland erhebliche Handlungsmöglichkeiten hat, die es bewusst nicht nutzt. Belgien hat trotz seiner kleineren Größe und geringeren geopolitischen Bedeutung eine Reihe konkreter Maßnahmen ergriffen: den Luftraum für Militärtransporte gesperrt, den Staat Palästina anerkannt, sich dem IGH-Verfahren angeschlossen, den Transit von Rüstungsgütern über den Hafen von Antwerpen gestoppt und Einreisebeschränkungen gegen israelische Minister verhängt. Deutschland hat als größte Volkswirtschaft der EU und zweitgrößter Waffenlieferant Israels nach den USA ungleich größere Hebel zur Verfügung.
Die Möglichkeiten Deutschlands erstrecken sich auf mehrere Ebenen: Auf nationaler Ebene kann die Bundesregierung unverzüglich alle Rüstungsexporte stoppen, den Luftraum und die Verkehrsinfrastruktur für den Transit von Militärgütern sperren und den Staat Palästina anerkennen. Auf EU-Ebene kann Deutschland als einflussreichster Mitgliedstaat die Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens vorantreiben und auf ein europaweites Waffenembargo drängen. Im April 2024 hatte der UN-Menschenrechtsrat mit Unterstützung Belgiens eine Resolution verabschiedet, die alle Staaten auffordert, Waffenlieferungen an Israel einzustellen [8]. Auf internationaler Ebene muss Deutschland seine Kooperation mit dem IStGH vollumfänglich sicherstellen und die Haftbefehle gegen israelische Verantwortliche respektieren.
Der Rückzug Deutschlands von der geplanten Nebenintervention für Israel zeigt, dass die bisherige Linie nicht länger tragfähig ist. Das ist ein erster Riss in der Fassade der „Staatsräson“. Doch ein Rückzug ist noch kein Handeln. Der belgische Präzedenzfall macht deutlich: Unterlassenes Handeln angesichts eines plausiblen Völkermordes ist keine neutrale Position – es ist ein schwerer Fehler, für den Staaten juristisch zur Verantwortung gezogen werden können.
6. Unsere Forderungen: Deutschland muss handeln
Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer verurteilt jede Gewalt gegen Zivilistinnen und Zivilisten – unabhängig davon, von wem sie ausgeht. Unsere Solidarität gilt den unschuldigen Opfern auf allen Seiten. Zugleich ist es für uns nicht hinnehmbar, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre völkerrechtlichen Pflichten missachtet. Aus den Grundsätzen unseres Parteiprogramms – Humanismus, Frieden, Gerechtigkeit und die strikte Einhaltung des Völkerrechts – leiten wir folgende Forderungen ab:
1. Sofortiger und vollständiger Stopp aller Rüstungsexporte nach Israel: Deutschland muss unverzüglich alle Waffenlieferungen, militärischen Dual-Use-Gütertransfers und Verteidigungskooperationen mit Israel aussetzen, solange ein ernsthaftes Risiko besteht, dass diese zur Begehung von Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit beitragen. Der temporäre Genehmigungsstopp vom Sommer 2025, der nach wenigen Monaten wieder aufgehoben wurde, war unzureichend. Erforderlich ist ein prinzipielles Embargo.
2. Sperrung des Luftraums und der Verkehrsinfrastruktur: Deutschland muss dem belgischen Vorbild folgen und den Luftraum, die Häfen und die Landverkehrswege für den Transit militärischer Güter nach Israel sperren. Das belgische königliche Dekret vom Januar 2026 kann als Vorlage dienen.
3. Anerkennung des Staates Palästina: Deutschland muss dem Beispiel Belgiens, Spaniens, Irlands und der großen Mehrheit der UN-Mitgliedstaaten folgen und den Staat Palästina völkerrechtlich anerkennen. Nahezu 80 Prozent der UN-Mitgliedstaaten haben diesen Schritt bereits vollzogen. Die deutsche Weigerung ist nicht länger haltbar.
4. Vollumfängliche Kooperation mit dem Internationalen Strafgerichtshof: Die Bundesregierung muss die Haftbefehle des IStGH gegen israelische Verantwortliche uneingeschränkt respektieren und vollstrecken. Die Ankündigung von Bundeskanzler Merz, Haftbefehle zu ignorieren und eine sichere Ein- und Ausreise für Benjamin Netanjahu zu garantieren, untergräbt die regelbasierte internationale Ordnung und stellt Deutschland auf eine Stufe mit Ungarn, das seinen Austritt aus dem IStGH erklärt hat [25].
5. Aussetzung des EU-Assoziierungsabkommens mit Israel: Deutschland muss sich auf EU-Ebene für eine sofortige Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens einsetzen. Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten bereits vorgeschlagen, den Handelsanteil des Abkommens zu suspendieren. Deutschland sollte diesen Vorschlag nicht nur mittragen, sondern auf eine vollständige Aussetzung drängen.
6. Importstopp für Siedlungsprodukte und Unterbindung von Investitionen: Produkte aus völkerrechtswidrigen israelischen Siedlungen im Westjordanland und in Ost-Jerusalem müssen vom deutschen und europäischen Markt ausgeschlossen werden. Deutsche Investitionen, die zur Aufrechterhaltung der illegalen Besatzung beitragen, müssen unterbunden werden.
7. Umsetzung der IGH-Anordnungen durch aktive Diplomatie: Die Bundesregierung muss alle ihr zur Verfügung stehenden diplomatischen, wirtschaftlichen und politischen Mittel nutzen, um Israel zur Einhaltung der verbindlichen IGH-Anordnungen zu bewegen – einschließlich der ungehinderten Gewährung humanitärer Hilfe, der Beendigung der Militäroperationen und der Aufhebung der Blockade des Gazastreifens.
8. Strafbarkeit von Waffenexporten in Krisengebiete: Waffenexporte in Gebiete, in denen schwere Völkerrechtsverletzungen begangen werden, müssen strafbar sein. Die bisherige Praxis der intransparenten Genehmigungsverfahren im Bundessicherheitsrat muss durch eine parlamentarische Kontrolle ersetzt werden.
9. Völkerrecht ohne Doppelstandards – Schluss mit der selektiven Anwendung: Die Bundesregierung muss ihre selektive Anwendung des Völkerrechts beenden. Menschenrechte sind unteilbar. Wer die völkerrechtswidrige Annexion der Krim verurteilt, muss auch die völkerrechtswidrige Besatzung und den Siedlungsbau in Palästina verurteilen. Wer Kriegsverbrechen in der Ukraine benennt, darf zu Kriegsverbrechen in Gaza nicht schweigen. Wer im Fall Myanmar für eine weite Auslegung der Völkermordkonvention plädiert, kann im Fall Israel nicht die Augen verschließen.
10. Rechtsschutz für Opfer ermöglichen: Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, Betroffenen aus Kriegsgebieten den Rechtsschutz gegen Waffenexportgenehmigungen zu verweigern, muss gesetzgeberisch korrigiert werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen, deren Angehörige mit deutschen Waffen getötet werden, vor deutschen Gerichten kein Gehör finden.
Schlussbetrachtung
Das Urteil des Berufungsgerichts Brüssel markiert einen Wendepunkt. Es beweist, dass Gerichte den Staat zur Rechenschaft ziehen können, wenn dieser seine völkerrechtlichen Pflichten verletzt. Es zeigt, dass die Berufung auf diplomatische Komplexität oder politische Zwänge keine Rechtfertigung für Untaetigkeit angesichts eines Völkermordes ist.
Gleichzeitig zeigt der Rückzug der Bundesregierung von der IGH-Intervention, dass die bisherige deutsche Linie in sich zusammenbricht. Wer nicht einmal mehr vor dem Weltgericht für seine eigene Position einzustehen bereit ist, sollte endlich die Konsequenz ziehen: Nicht nur die argumentative Verteidigung aufgeben, sondern auch die materielle Unterstützung – in Form von Waffenlieferungen – einstellen.
Für die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer steht fest: Eine humane, friedliche und gerechte Außenpolitik erfordert die konsequente Einhaltung des Völkerrechts. Völkerrecht ist der einzige Schutz der Schwachen gegen die Willkür der Mächtigen. Wer es selektiv anwendet, zerstört seine Glaubwürdigkeit – und damit den Schutz aller Menschen. Belgien hat einen wichtigen Schritt getan. Deutschland muss folgen.
Quellenverzeichnis
[1] Belga Newsbriefing, 23. März 2026: Urteil des Berufungsgerichts Brüssel im Verfahren Droit pour Gaza u. a. gegen den belgischen Staat.
[2] Internationaler Gerichtshof (IGH): Application of the Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide (Bosnia and Herzegovina v. Serbia and Montenegro), Urteil vom 26. Februar 2007.
[3] Internationaler Gerichtshof (IGH): Application of the Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide in the Gaza Strip (South Africa v. Israel), Anordnung vorläufiger Maßnahmen vom 26. Januar 2024.
[4] Internationaler Gerichtshof (IGH): Weitere Anordnungen vom 28. März 2024 und 24. Mai 2024 zu humanitärer Hilfe und zur Einstellung der Militäroperation in Rafah.
[5] RTBF Actus, 22. Juli 2025: „L’État belge attaqué en justice par un collectif d’associations pour ‘inaction face au génocide’ à Gaza.“
[6] RTBF Actus, 24. September 2025: „Guerre Israël-Gaza: l’action intentée par le collectif Droit pour Gaza contre l’État belge est rejetée.“
[7] Association belgo-palestinienne (ABP), 22. Januar 2026: „Plainte contre l’État belge: une première victoire!“; La DH/Les Sports+, 9. Februar 2026: Bericht über die Berufungsverhandlung.
[8] TRT World / BDS Movement, 2025: Belgian Court Rules Against Further Transit of All Military Equipment to Israel. Vgl. auch: UN-Menschenrechtsrat, Resolution vom April 2024.
[9] Internationaler Gerichtshof (IGH), Pressemitteilung vom 23. Dezember 2025: Belgium files a declaration of intervention (South Africa v. Israel).
[10] Jüdische Allgemeine, 2. September 2025: „Auch Belgien will Palästina anerkennen.“; Grenz-Echo, 24. Dezember 2025.
[11] UN-Untersuchungskommission, 16. September 2025: Bericht über Völkermord im Gazastreifen. Vgl. JURIST News, 25. Dezember 2025.
[12] Internationaler Strafgerichtshof (IStGH): Haftbefehle gegen Benjamin Netanjahu und Yoav Gallant, November 2024.
[13] Euronews, 20. März 2026: „Kurswechsel in Berlin? Keine Nebenintervention für Israel vor dem IGH.“; Bundespressekonferenz vom 18. März 2026.
[14] Israel Heute, 20. März 2026: „Deutschland zieht Unterstützung für Israel vor dem IGH zurück.“; IGH: Alleged Breaches of Certain International Obligations (Nicaragua v. Germany), Verfahren eingeleitet März 2024.
[15] Newstime/Joyn, 20. März 2026: „Völkermord-Klage gegen Israel: Darum will Deutschland nicht mehr vor dem IGH intervenieren.“ Stefan Talmon (Universität Bonn) zur rechtlichen Einordnung.
[16] Süddeutsche Zeitung (SZ), 21./23. März 2026: Ronen Steinke zur Widersprüchlichkeit der deutschen Argumentation. Vgl. Legal Tribune Online (LTO), Presseschau 21.–23. März 2026.
[17] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/284 (Antwort der Bundesregierung, 26. Mai 2025): Rüstungsexportgenehmigungen nach Israel im Gesamtwert von 485 Millionen Euro seit dem 7. Oktober 2023.
[18] Legal Tribune Online (LTO), November 2025: „Waffen für Israel: Bundesregierung hebt Genehmigungsstopp auf.“
[19] Berliner Zeitung, 19. Dezember 2025: „Seit Liefer-Wiederaufnahme genehmigt Deutschland Waffenexporte nach Israel im Wert von 54 Millionen Euro.“
[20] Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 3. Februar 2026 (2 BvR 1626/25): Angaben zum Einsatz von Merkava-Panzern mit deutschen Getriebeteilen (Firma Renk, Augsburg).
[21] Amnesty International Deutschland, 25. November 2025: „Deutschland: Wiederaufnahme von Waffenlieferungen nach Israel rechtswidrig.“
[22] IPG Journal (Friedrich-Ebert-Stiftung), 29. Juli 2025: „Wie lange noch? Deutschland muss die Waffenlieferungen an Israel komplett aussetzen.“
[23] Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 3. Februar 2026 (2 BvR 1626/25), veröffentlicht am 12. Februar 2026.
[24] Jacobin Magazin, 24. März 2026: „Wie das Bundesverfassungsgericht die Staatsräson hütet.“
[25] Wikipedia: Internationaler Strafgerichtshof – Eintrag zum Austritt Ungarns (April 2025) und zu Friedrich Merz’ Garantie zur Missachtung des IStGH-Haftbefehls (Februar 2025).