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Doppelmoral statt Haltung: Merz rügt Ben-Gvir – und Deutschland liefert weiter

Doppelmoral statt Haltung: Merz rügt Ben-Gvir – und Deutschland liefert weiter

Admin
Außenpolitik
19. August 2026
5 Min. Lesezeit

Bundeskanzler Friedrich Merz hat die Äußerungen des israelischen Sicherheitsministers Itamar Ben-Gvir über gezielte Tötungen im Gazastreifen als „menschenverachtend“ und völkerrechtswidrig verurteilt1. Auch der Zentralrat der Juden in Deutschland, Vizekanzler Lars Klingbeil und die Grünen-Vorsitzende Franziska Brantner äußerten scharfe Kritik2. Die Worte sind deutlich – die Konsequenzen bleiben es nicht. Denn während Berlin verbal auf Distanz geht, bleibt Deutschland einer der wichtigsten Rüstungspartner Israels und verweigert sich bislang einem vollständigen Exportstopp und wirksamen Sanktionen.

Was Ben-Gvir gesagt hat

Ben-Gvir forderte öffentlich „jede Nacht gezielte Eliminierungen“ von 30 bis 40 Menschen im Gazastreifen – ausdrücklich auch von Personen, die keine unmittelbare Gefahr darstellten1. Der Minister ist Vorsitzender der rechtsextremen, kahanistisch geprägten Partei Otzma Yehudit und wurde in der Vergangenheit mehrfach wegen Volksverhetzung sowie Unterstützung einer terroristischen Organisation verurteilt3. Es handelt sich damit nicht um einen Einzelfall, sondern um ein wiederkehrendes Muster offen geäußerter Gewaltbereitschaft aus dem Zentrum der israelischen Regierung.

Scharfe Worte, zaghafte Taten

Die Reaktionen in Berlin fielen ungewöhnlich deutlich aus: Ein Regierungssprecher nannte Ben-Gvirs Appelle „nicht hinnehmbar“, Vizekanzler Klingbeil forderte, Sanktionen auf europäischer Ebene „sehr ernsthaft“ zu prüfen, und Zentralratspräsident Josef Schuster bezeichnete das Verhalten des Ministers als „zutiefst beschämend“2. Grünen-Chefin Brantner verlangte ein Einreiseverbot und verwies darauf, dass mehrere europäische Staaten Ben-Gvir bereits sanktioniert hätten1. Diese Empörung wirkt jedoch seltsam folgenlos, wenn man sie mit der tatsächlichen deutschen Israelpolitik der vergangenen Monate abgleicht.

Die eigentliche Doppelmoral: Rüstungsexporte trotz Kriegsverbrechen-Vorwürfen

Bundeskanzler Merz hatte im August angeordnet, vorerst keine Kriegswaffen mehr zu genehmigen, die im Gaza-Krieg eingesetzt werden könnten3. Gleichzeitig erreichten die deutschen Rüstungsexporte im ersten Halbjahr 2026 mit rund 13,87 Milliarden Euro einen historischen Höchststand – Israel blieb dabei einer der wichtigsten Partner der deutschen Rüstungsindustrie4. Die Bundesregierung unterscheidet dabei zwischen Kriegswaffen und „sonstigen Rüstungsgütern“ – Kritikerinnen und Kritiker halten dieser Unterscheidung entgegen, dass auch U-Boote, Marinekomponenten und andere militärisch relevante Technologien strategische Bedeutung besitzen und daher ebenso wenig von moralischer und rechtlicher Verantwortung ausgenommen sind4.

Amnesty International kritisierte die Rückkehr zur Einzelfallprüfung bei Rüstungsexporten scharf und wies darauf hin, dass ein tragfähiger Waffenstillstand fehle und weiterhin die völkerrechtliche Pflicht bestehe, einen Völkermord im Gazastreifen zu verhindern5. Auch das Bundesverfassungsgericht musste sich im Februar 2026 mit der Frage befassen, ob deutsche Rüstungsgüter in israelischen Panzern verbaut und für Angriffe auf die Zivilbevölkerung in Gaza genutzt werden könnten6 – ein Vorgang, der die Tragweite der fortgesetzten Exportpraxis verdeutlicht.

Diese Diskrepanz ist der eigentliche Skandal: Wer Ben-Gvirs Aufrufe zu Recht als menschenverachtend verurteilt, kann nicht gleichzeitig die materielle Grundlage der Kriegsführung, in deren Namen solche Aufrufe stehen, unangetastet lassen. Empörung ohne Konsequenz ist keine Haltung, sondern Symbolpolitik.

Unsere Forderungen

Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer steht für eine Außenpolitik, die sich konsequent am Völkerrecht und an den Menschenrechten orientiert – ohne doppelte Standards, unabhängig davon, welcher Staat betroffen ist. Aus dem aktuellen Fall leiten wir folgende Forderungen ab, die sich aus unserem Parteiprogramm ergeben:

1. Vollständiger Exportstopp: Sofortiger und lückenloser Stopp aller Rüstungsexporte nach Israel – nicht nur für Kriegswaffen im engeren Sinne, sondern für sämtliche militärisch nutzbaren Güter, solange die humanitäre und völkerrechtliche Lage in Gaza ungeklärt ist.

2. Gleiches Recht für alle Konfliktparteien: Konsequente und einheitliche Anwendung des Völkerrechts auf alle Seiten eines Konflikts – Solidarität darf nicht selektiv sein und keine Kriegsverbrechen decken, gleich von wem sie begangen werden.

3. Sanktionen statt Symbolik: Ein EU-weites Einreiseverbot sowie persönliche Sanktionen gegen Minister wie Ben-Gvir, die öffentlich zu Gewalt gegen die Zivilbevölkerung aufrufen.

4. Parlamentarische Aufklärung: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, der die Genehmigungspraxis deutscher Rüstungsexporte seit Oktober 2023 lückenlos und transparent aufarbeitet.

5. Deutschland als ehrlicher Vermittler: Rückbesinnung auf eine Außenpolitik, die auf Ausgleich und Deeskalation setzt, statt einseitig Partei zu ergreifen und zugleich Waffen zu liefern.

6. Humanitäre Verantwortung: Deutliche Aufstockung der humanitären Hilfe für die Zivilbevölkerung in Gaza sowie gezielte Unterstützung ziviler Wiederaufbau-Initiativen.

Fazit

Merz’ Kritik an Ben-Gvir ist richtig – aber sie reicht nicht. Wer Menschenverachtung beim Namen nennt, muss auch die eigene Rolle als Waffenlieferant beenden. Solange Deutschland scharfe Worte mit fortgesetzten Rüstungsexporten kombiniert, bleibt die deutsche Nahostpolitik das, was sie seit Monaten ist: widersprüchlich, halbherzig und den eigenen Ansprüchen an Menschenrechte und Völkerrecht nicht gerecht werdend.

Quellen

[1] t-online.de: „Merz verurteilt israelischen Minister Ben-Gvir: ‚Nicht hinnehmbar‘“, 18./19.08.2026.

[2] Tagesspiegel: „‚Menschenverachtende völkerrechtswidrige Appelle‘: Merz verurteilt Äußerungen von israelischem Minister Ben Gvir“, 19.08.2026.

[3] Jüdische Allgemeine: „Auch während des Krieges: Rüstungsexporte nach Israel genehmigt“, 2026 (u. a. zur Anordnung von Bundeskanzler Merz vom 8. August 2026).

[4] dinstitut.de: „Deutschlands Rüstungsexporte nach Israel steigen 2026 an“, 2026.

[5] Amnesty International Deutschland: „Deutschland: Wiederaufnahme von Waffenlieferungen nach Israel rechtswidrig“, Pressemitteilung, 25.11.2025.

[6] Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 3. Februar 2026 (Az. 2 BvR 1626/25) zu Rüstungsexporten nach Israel.
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