Digitalpakt 2.0: Wenn der Staat Versprechen bricht – und Schulen die Rechnung bezahlen
Der Bund verschiebt den Förderbeginn des Digitalpakts 2.0 auf Januar 2026 – Kommunen, die bereits 2025 investiert haben, bleiben auf ihren Kosten sitzen. Ein Vertrauensbruch mit System.
Schulen in Deutschland kämpfen seit Jahren um ausreichende digitale Ausstattung. Tablets sind veraltet, Breitbandanschlüsse fehlen, und Lehrkräfte greifen im schlimmsten Fall auf eigene Geräte zurück. In dieser Situation hätte die Politik wenigstens Verlässlichkeit bieten können. Stattdessen wiederholt sich ein altbekanntes Muster: Zusagen werden gemacht – und dann still gebrochen.
Die jüngste Entscheidung des Bundesbildungsministeriums, den offiziellen Förderbeginn des Digitalpakts 2.0 vom 1. Januar 2025 auf den 1. Januar 2026 zu verschieben, ist mehr als eine Verwaltungsentscheidung. Sie ist ein politisches Signal – und kein gutes. ¹
Was ist passiert?
Ende 2024 verkündeten Bund und Länder einen Durchbruch bei den Verhandlungen zum Digitalpakt 2.0. Explizit war die Rede von einem vorzeitigen Maßnahmebeginn ab dem 1. Januar 2025. Noch heute findet sich diese Zusage auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Auch das Land Nordrhein-Westfalen erklärte seinerzeit, begonnene oder vorbereitete Digitalisierungsprojekte könnten nahtlos in das neue Programm überführt werden.¹
Kommunen handelten im Vertrauen auf diese Zusagen: Sie investierten 2025 in digitale Tafeln, Endgeräte für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sowie in Breitbandinfrastruktur. Nun stellt das Bundesfinanzministerium fest, dass die Mittel aus dem 500-Milliarden-Euro-Infrastruktur-Sondervermögen ausschließlich für zusätzliche, neue Investitionen verwendet werden dürften. Für Ausgaben aus dem Jahr 2025 bestünden finanzverfassungsrechtliche Bedenken.¹
Ergebnis: Kommunen bundesweit bleiben auf den Kosten für ein volles Förderjahr sitzen. Das Schulministerium in Düsseldorf weist die Verantwortung zurück und erklärt, es sei stets kommuniziert worden, dass vor der Unterzeichnung der Vereinbarungen keine verbindlichen Zusagen bestünden.¹ Eine bemerkenswert enge Auslegung eines Vorgangs, den Bund und Länder gemeinsam als politischen Erfolg verkauft hatten.
Die Lücke wächst – und mit ihr die Ungleichheit
Dabei ist die jetzige Situation keine plötzliche Krise, sondern das Ergebnis einer strukturellen Versäumnis: Der erste Digitalpakt lief im Mai 2024 aus. Zwischen diesem Auslaufen und dem nun vorgesehenen Neubeginn im Januar 2026 klafft eine Förderlücke von mehr als anderthalb Jahren. Christian Schuchardt, Geschäftsführer des Städtetags NRW, bringt die Konsequenz auf den Punkt: Das Geld fehle in den Schuletats der Städte.¹
Die Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbands, Susanne Lin-Klitzing, formulierte es noch klarer: Je länger die Anschlussfinanzierung ausbleibe, desto stärker hänge die digitale Ausstattung der Schulen vom Geldbeutel einzelner Kommunen ab.¹ Das bedeutet im Klartext: Kinder in finanzschwachen Kommunen haben weniger Zugang zu moderner Bildungsinfrastruktur als Kinder in wohlhabenden Städten. Bildungsgerechtigkeit? Fehlanzeige.
Hinzu kommt: Der Digitalpakt 2.0 ist im Vergleich zu seinem Vorgänger deutlich schlechter ausgestattet. Während der erste Digitalpakt zwischen 2019 und 2024 mit über sieben Milliarden Euro finanziert wurde, sieht der Nachfolger für 2026 bis 2030 lediglich rund fünf Milliarden Euro vor – bei gleichzeitig gestiegenen Anforderungen und Preisniveaus.¹
Lehrkräfte kaufen sich selbst aus – das kann nicht sein
Der Vorsitzende der Schulleitungsvereinigung NRW, Reto Stein, beschreibt die Realität an deutschen Schulen: Geräte, die in der Corona-Pandemie angeschafft wurden, seien technisch längst überholt. Manche Kolleginnen und Kollegen seien bereit, sich privat Arbeitsgeräte zu kaufen – und dem Schulleiter schriftlich zu bestätigen, dass sie die Datenschutzgrundverordnung einhalten werden.¹
Diese Situation ist nicht hinnehmbar. Es kann nicht sein, dass Lehrerinnen und Lehrer in einem der wirtschaftsstärksten Länder der Welt ihre eigenen Unterrichtsmittel finanzieren müssen, weil die Politik ihrer Verantwortung nicht nachkommt. Was hier sichtbar wird, ist kein technisches Verwaltungsproblem – es ist eine Frage politischer Prioritäten.
Hintergrund: Was ist der Digitalpakt 2.0?
Der Digitalpakt 2.0 ist das Nachfolgeprogramm des ursprünglichen Digitalpakts Schule, mit dem Bund und Länder seit 2019 gemeinsam die digitale Infrastruktur an Schulen förderten. Das neue Programm soll von 2026 bis 2030 laufen und ist mit 2,5 Milliarden Euro aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes sowie gleichwertigen Landesmitteln ausgestattet. Es soll Investitionen in digitale Endgeräte, Netzwerkinfrastruktur, Breitbandanschlüsse sowie Fortbildungsmaßnahmen ermöglichen.¹
Die Position der Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer
Für uns ist Bildungsgerechtigkeit kein Slogan – sie ist ein Gerechtigkeitsgebot. Digitale Bildung ist heute keine Ergänzung zum Unterricht, sondern eine unverzichtbare Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe und wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit. Wer diese Grundlage dem Zufall kommunaler Finanzlagen überlässt, betreibt strukturelle Chancenungleichheit.
Das Vorgehen von Bund und Ländern im Digitalpakt-Desaster ist exemplarisch für ein tiefes Problem in der deutschen Bildungspolitik: politische Versprechen, die unter dem Druck von Formalien still kassiert werden – während die Schulen und Kommunen die Rechnung übernehmen. Das ist nicht nur eine Frage der Finanzen. Es ist ein Vertrauensverlust, der das Vertrauen in politische Institutionen insgesamt beschädigt.
Unsere Forderungen
1. Rückwirkende Förderung sicherstellen: Bund und Länder müssen gemeinsam eine Lösung finden, die kommunalen Schulträgern die zu Recht erwarteten Fördermittel für das Jahr 2025 nachträglich erstattet. Politische Zusagen müssen Verbindlichkeit haben.
2. Förderlücken strukturell verhindern: Anschlussprogramme im Bildungsbereich müssen nahtlos ineinandergreifen. Ein lückenloser Übergang zwischen Digitalpakt 1.0 und 2.0 wäre sowohl rechtlich als auch organisatorisch möglich gewesen – er wurde versäumt.
3. Finanzvolumen an den tatsächlichen Bedarf anpassen: Das Budget des Digitalpakts 2.0 ist im Vergleich zum Vorgängerprogramm deutlich geschrumpft – bei gleichzeitig gewachsenen Anforderungen. Eine zeitgemäße digitale Schulbildung erfordert eine bedarfsgerechte, mehrjährig planbare Finanzierung.
4. Bildung zur gesamtstaatlichen Aufgabe machen: Die Abhängigkeit schulischer Digitalisierung von kommunalen Haushaltlagen führt zu strukturell ungleichen Bildungsbedingungen. Wir fordern einen verfassungsrechtlich abgesicherten Bundesanspruch auf gleichwertige digitale Bildungsinfrastruktur für alle Kinder.
5. Lehrkräfte entlasten, nicht belasten: Es ist unhaltbar, dass Lehrerinnen und Lehrer eigene Geräte für den Unterricht anschaffen müssen. Jede Schule muss mit ausreichend modernen Arbeitsgeräten für alle Beschäftigten ausgestattet sein – finanziert durch den Staat.
Fazit
Der Digitalpakt-Schlamassel ist kein Betriebsunfall. Er ist Ausdruck einer Bildungspolitik, die Versprechen nach außen macht und die Konsequenzen nach innen – in die Kommunen, die Schulen, in die Klassen – verschiebt. Kinder, die heute auf veralteten oder fehlenden Geräten lernen, haben das nicht verdient. Lehrerinnen und Lehrer, die ihre eigenen Taschen leeren, um den staatlichen Auftrag zu erfüllen, verdienen mehr als Lippenbekenntnisse.
Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer steht für eine Bildungspolitik, die ihr Versprechen hält: Chancengleichheit von Anfang an, unabhängig davon, in welcher Gemeinde ein Kind aufwächst.
Quellen
[1] News4teachers (29.04.2026): Bundesregierung verschiebt Start des Digitalpakts – Schulträger bleiben auf Kosten sitzen. Online: https://www.news4teachers.de/2026/04/bund-verschiebt-start-des-digitalpakts-schultraeger-bleiben-auf-kosten-sitzen/ [Abgerufen: 30.04.2026]