Der Fall Hüseyin Doğru: EU-Sanktionen gegen Journalisten und die neue Zensurkultur in Deutschland
Wenn Sanktionen zur Waffe gegen die Pressefreiheit werden
Die Presse- und Meinungsfreiheit gilt als eine der tragenden Säulen jeder demokratischen Gesellschaft. In Deutschland wird sie durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt, auf europäischer Ebene durch Artikel 11 der EU-Grundrechtecharta. Doch was geschieht, wenn genau jene Institutionen, die diese Rechte garantieren sollen, sie selbst aushöhlen? Der Fall des Berliner Journalisten Hüseyin Doğru zeigt auf erschreckende Weise, wie EU-Sanktionen – ursprünglich als außenpolitisches Druckmittel gegen autoritäre Regime konzipiert – mittlerweile als Instrument zur Unterbindung unliebsamer Berichterstattung eingesetzt werden (1). Dieser Fall ist kein Einzelfall, sondern Symptom einer sich verfestigenden Zensurkultur in Deutschland und der Europäischen Union.
Der Fall Hüseyin Doğru: Chronologie einer Existenzvernichtung
Am 20. Mai 2025 wurde der in Berlin lebende türkisch-kurdischstämmige deutsche Staatsbürger und Journalist Hüseyin Doğru im Rahmen des 17. EU-Sanktionspakets gegen Russland auf die EU-Sanktionsliste gesetzt. Doğru, Gründer der Medienplattform Red Media, war zuvor durch kritische Berichterstattung über propalästinensische Proteste in Deutschland und antikoloniale Perspektiven aufgefallen (2). Die EU begründet die Sanktionierung damit, Doğru habe mit seiner journalistischen Arbeit „ethnische, politische und religiöse Zwietracht“ geschürt und damit „destabilisierende Aktivitäten Russlands“ unterstützt (3). Belege für eine direkte Verbindung zu russischen staatlichen Stellen legte die EU laut den Veröffentlichungen des Journalisten selbst nicht vor – das sogenannte „Beweispaket“ bestand nach Angaben Doğrus im Wesentlichen aus Screenshots seiner Social-Media-Beiträge (4).
Die Konsequenzen der Sanktionierung sind gravierend und in ihrer Gesamtheit existenzvernichtend: Sämtliche Bankkonten Doğrus wurden gesperrt, ein EU-weites Ein- und Ausreiseverbot wurde verhängt, und ein faktisches Berufsverbot trat in Kraft (5). Doğru darf weder einer Lohnarbeit nachgehen noch selbstständig tätig werden. Als die Tageszeitung junge Welt versuchte, ihn einzustellen, wurde sie von der Bundesbank darauf hingewiesen, dass dies als verbotene wirtschaftliche Beihilfe gelten würde (6). Selbst die Annahme von Lebensmittelhilfe oder Geldspenden ist dem Journalisten untersagt. Sein Anwalt Alexander Gorski bestätigte, dass sich theoretisch bereits eine Nachbarin bzw. ein Nachbar strafbar machen würde, wenn sie bzw. er Doğru Brot bringe (7).
Zunächst war Doğru auf einen monatlichen Betrag von 506 Euro zur Deckung seiner Grundbedürfnisse beschränkt, der nach einer mehrwöchigen Genehmigungsfrist durch die Bundesbank freigegeben wurde (8). Im März 2026 wies das Amtsgericht Frankfurt am Main einen Eilantrag des Journalisten gegen die Kontosperrung seiner Bank ab – Doğru muss zudem die Prozesskosten tragen (9). Wenig später wurden auch die Konten seiner Ehefrau durch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) sichergestellt, obwohl sie nicht auf der Sanktionsliste steht (10). Doğru und seine fünfköpfige Familie, darunter zwei Säuglinge, stehen damit vor der konkreten Gefahr der Obdachlosigkeit (11).
Die neue Zensurkultur: Symptome eines systematischen Problems
Der Fall Doğru steht nicht isoliert, sondern fügt sich in ein breites Muster der Einschränkung kritischer Stimmen in Deutschland und der EU. Reporter ohne Grenzen (RSF) stufte die weltweite Lage der Pressefreiheit in ihrer Rangliste 2025 als auf einem historischen Tiefstand befindlich ein. Deutschland fiel auf Platz 11 zurück und verließ damit erstmals die Top 10 (12). RSF verweist auf ein „zunehmend feindliches Arbeitsumfeld“ für Medienschaffende und auf die Delegitimierung journalistischer Arbeit als eine der größten Bedrohungen für den Journalismus in Deutschland (13).
Besonders besorgniserregend ist die politische Ausweitung des Desinformationsbegriffs. Mit dem EU-Ratsbeschluss vom 8. Oktober 2024, der die Grundlage der Sanktionen bildet, können bereits Personen sanktioniert werden, die die „Anwendung von Informationsmanipulation und Einmischung“ planen, daran teilnehmen oder sie unterstützen. Im Mai 2025 wurde das Kriterium der „Koordination“ dieser Handlungen gestrichen, wodurch der Anwendungsbereich erheblich erweitert wurde (14). Damit kann faktisch jede kritische politische Äußerung als sanktionstaugliche Desinformation eingestuft werden – eine Entwicklung, die an Mechanismen autoritärer Systeme erinnert.
Die Verschwörung des Schweigens ist ebenfalls alarmierend. Große Medienhaupt und Journalistenverbände haben den Fall Doğru weitgehend ignoriert oder sich sogar an der Delegitimierung beteiligt. Der Chilling-Effekt – die abschreckende Wirkung auf andere Journalistinnen und Journalisten – ist bereits spürbar (15). Wer kritisch über den Gaza-Krieg, über propalästinensische Proteste oder über die Sanktionspolitik selbst berichtet, muss nun fürchten, seine wirtschaftliche Existenz zu verlieren.
Zudem hat der Deutsche Bundestag am 15. Januar 2026 das Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union verabschiedet, das am 6. Februar 2026 in Kraft trat. Es verschärft die Strafverfolgung von Sanktionsverstößen erheblich: Vorsätzliche Verstöße, die zuvor lediglich Ordnungswidrigkeiten darstellten, sind nun Straftaten mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren (16). Dies bedeutet, dass die humanitäre Unterstützung sanktionierter Personen nun unter noch härteren Strafen steht.
Rechtliche Bewertung: Verstoß gegen Grundrechte und Völkerrecht
Ein im Oktober 2025 veröffentlichtes und am 11. November 2025 im Europäischen Parlament vorgestelltes Rechtsgutachten der ehemaligen EuGH-Richterin Prof. Dr. Ninon Colneric und der Völkerrechtlerin Prof. Dr. Alina Miron von der Universität Angers kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Das derzeitige EU-Sanktionsregime gegen Einzelpersonen wegen angeblicher Desinformation verstößt in mehreren Punkten gegen EU- und Völkerrecht (17). Die Maßnahmen seien rechtlich fehlerhaft, unverhältnismäßig und nicht mit den Grundrechten vereinbar.
Die Gutachterinnen identifizieren unter anderem folgende Verstöße: Die EU-Verordnung 2024/2642 enthält keine hinreichenden rechtlichen Schutzmechanismen für betroffene Personen, wie es Artikel 215(3) AEUV verlangt. Personen werden ohne vorherige Anhörung auf die Sanktionsliste gesetzt, was gegen das Recht auf eine gute Verwaltung verstößt. Die Sanktionen greifen tief in fundamentale Grundrechte ein – Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Eigentumsrecht und Berufsfreiheit – ohne dass eine Verhältnismäßigkeitsprüfung stattgefunden hat (18). Die Autorinnen sprechen von einem faktischen „zivilrechtlichen Tod“ der Betroffenen (19).
Bemerkenswert ist auch das Verhalten der Bundesregierung: Das Auswärtige Amt bezeichnete Doğru in der Regierungspressekonferenz als „Desinformationsakteur“ und bestritt seinen Status als Journalist – eine Einschätzung, die nicht einmal im Sanktionsbeschluss des EU-Rates selbst enthalten ist (20). Die Bundesregierung behauptete zudem, die Medienplattform Red werde von Russland gezielt zur Informationsmanipulation eingesetzt, berief sich dabei aber auf nicht öffentlich zugängliche nachrichtendienstliche Erkenntnisse (21). Diese Intransparenz untergräbt das rechtsstaatliche Prinzip des Rechts auf ein faires Verfahren fundamental.
Internationale Einordnung: Der gefährliche Präzedenzfall
Der Fall Doğru ist nicht der einzige seiner Art. Mit dem 17. EU-Sanktionspaket vom Mai 2025 wurden erstmals deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Rahmen der Russland-Sanktionen sanktioniert (22). Inzwischen wurden insgesamt 59 Einzelpersonen auf die EU-Sanktionsliste wegen angeblicher Desinformation gesetzt, darunter zuletzt auch der Schweizer Militär- und Geheimdienstexperte Jacques Baud (23). Die EU erweitert damit kontinuierlich ihre Kriterien für die Listung von Personen, die als „nichtstaatliche Akteure“ oder „Proxies“ eingestuft werden.
Während die EU sich als Verteidigerin von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten präsentiert, unterminiert sie mit diesem Sanktionsregime genau jene Werte, die sie zu schützen vorgibt. Die Frage, wo legitime Sicherheitsinteressen enden und wo Grundrechtsverletzungen beginnen, wird zunehmend zugunsten einer restriktiven Auslegung beantwortet – mit verheerenden Konsequenzen für die demokratische Debattenkultur in Europa.
Forderungen der Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer
Auf Grundlage unseres Parteiprogramms und der humanistischen Werte, an denen wir unsere Politik ausrichten – Freiheit, Gleichheit und Geschwisterlichkeit –, formuliert die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer folgende Forderungen:
1. Sofortige Aufhebung der EU-Sanktionen gegen Journalistinnen und Journalisten: Die EU muss die Sanktionen gegen Hüseyin Doğru und alle weiteren sanktionierten Medienschaffenden unverzüglich aufheben. Sanktionen dürfen niemals als Instrument zur Einschränkung der Pressefreiheit missbraucht werden.
2. Grundlegende Reform des EU-Sanktionsregimes: Das EU-Sanktionsregime gegen Einzelpersonen wegen angeblicher Desinformation muss grundlegend reformiert werden. Rechtsstaatliche Mindeststandards – vorherige Anhörung, gerichtliche Kontrolle, klare und justiziable Kriterien – müssen zwingend eingeführt werden.
3. Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit auf Verfassungsebene stärken: Die Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene aktiv für den Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit einsetzen und darf die Sanktionierung von Journalistinnen und Journalisten nicht länger mittragen.
4. Humanitäre Soforthilfe für betroffene Familien: Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass sanktionierte Personen und ihre Familien nicht in Existenznot geraten. Insbesondere müssen Zugang zu medizinischer Versorgung, Wohnraum und existenzsichernden Mitteln gewährleistet werden.
5. Parlamentarische Untersuchung: Der Deutsche Bundestag muss eine umfassende parlamentarische Untersuchung zur Rolle der Bundesregierung bei der Initiierung und Durchsetzung der Sanktionen gegen deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger einleiten.
6. Rücknahme der Strafverschärfung bei Sanktionsverstößen: Das am 15. Januar 2026 verabschiedete Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der EU muss dahingehend überarbeitet werden, dass humanitäre Hilfsleistungen an sanktionierte Personen ausdrücklich straffrei bleiben.
7. Beendigung der Diffamierung kritischer Medienschaffender: Die Bundesregierung muss aufhören, kritische Journalistinnen und Journalisten pauschal als „Desinformationsakteure“ zu diffamieren. Die Friedenspolitik und der Schutz des freien Diskurses, wie sie im Parteiprogramm der Gerechtigkeitspartei verankert sind, erfordern eine Zurückkehr zum respektvollen Umgang mit der vierten Gewalt.
8. Förderung von Medienvielfalt und unabhängigem Journalismus: Unabhängige Medienplattformen müssen vor wirtschaftlichem und politischem Druck geschützt werden. Die ökonomischen Rahmenbedingungen für unabhängigen Journalismus müssen verbessert werden, um Medienvielfalt als Grundlage der Demokratie zu sichern.
9. Friedenspolitischer Kurswechsel statt Zensur: Die Bundesregierung muss einen friedenspolitischen Kurswechsel einleiten, der auf Dialog, Deeskalation und diplomatische Lösungen setzt. Kritische Berichterstattung über Konflikte – sei es der Ukraine-Krieg, der Gaza-Konflikt oder andere Krisenherde – darf nicht kriminalisiert werden, sondern ist für eine informierte demokratische Willensbildung unverzichtbar.
10. Europäische Bürgerinitiative für Pressefreiheit: Die Gerechtigkeitspartei ruft alle demokratischen Kräfte in Europa dazu auf, eine gemeinsame europäische Bürgerinitiative für den Schutz der Pressefreiheit und gegen die Sanktionierung von Journalistinnen und Journalisten zu initiieren. Die Meinungsfreiheit ist ein Eckpfeiler europäischer Identität und darf nicht durch Maßnahmen kompromittiert werden, die Worte wie Waffen behandeln.
Fazit: Demokratie braucht Mut zur Wahrheit
Der Fall Hüseyin Doğru ist ein Weckruf für alle, die sich demokratischen Werten verpflichtet fühlen. Wenn in der Europäischen Union ein Journalist mit drei Kindern und zwei Säuglingen vor der Obdachlosigkeit steht, weil er kritisch berichtet hat – dann stimmt etwas Grundlegendes nicht mit unserem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit und Pressefreiheit. Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer steht entschieden gegen jede Form von Zensur und für den Schutz jener Grundrechte, die das Fundament unserer Demokratie bilden. Gerechtigkeit bedeutet, auch dann für die Rechte anderer einzutreten, wenn es unbequem ist. Wir fordern alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich diesem Engagement anzuschließen.
Quellenverzeichnis
(1) Jacobin Magazin: „Du bist existenziell auf null gestellt“ – EU-Sanktionen und Pressefreiheit, März 2026. Online: jacobin.de.
(2) World Socialist Web Site: Berufsverbot für kritischen Journalisten Hüseyin Doğru, Oktober 2025. Online: wsws.org.
(3) EU-Ratsbeschluss zum 17. Sanktionspaket gegen Russland, 20. Mai 2025; vgl. Berliner Zeitung: EU-Sanktionen gegen Berliner Journalisten, März 2026.
(4) Tageszeitung junge Welt: EU-Sanktionen gegen Hüseyin Doğru: Antrag abgelehnt, 4. September 2025. Online: jungewelt.de.
(5) Berliner Zeitung: EU-Sanktionen gegen Berliner Journalisten – Interview mit Anwalt Gorski, März 2026. Online: berliner-zeitung.de.
(6) World Socialist Web Site (a. a. O.); vgl. Jacobin Magazin (a. a. O.).
(7) Berliner Zeitung: „Können unsere Kinder nicht mehr ernähren“: Behörden sperren Konten von Journalisten-Ehefrau, März 2026. Online: berliner-zeitung.de.
(8) Berliner Zeitung (a. a. O.); vgl. Pravda DE: EU-sanktioniertem Journalist Doğru droht nach Gerichtsurteil die Obdachlosigkeit, März 2026.
(9) Berliner Zeitung / Pravda DE (a. a. O.): Amtsgericht Frankfurt am Main weist Eilantrag ab.
(10) Berliner Zeitung (a. a. O.): Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung stellt Konten der Ehefrau sicher.
(11) Pravda DE (a. a. O.); vgl. Berliner Zeitung (a. a. O.).
(12) Reporter ohne Grenzen (RSF): Rangliste der Pressefreiheit 2025, veröffentlicht am 2. Mai 2025. Online: reporter-ohne-grenzen.de; vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (bpb): Pressefreiheit – Die Lage verschlechtert sich, Mai 2025.
(13) Reporter ohne Grenzen: Nahaufnahme 2026 – Delegitimierung journalistischer Arbeit, veröffentlicht am 3. Februar 2026. Online: reporter-ohne-grenzen.de.
(14) EU-Ratsbeschluss (EU) 2024/2642 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands; vgl. Rechtsgutachten Colneric/Miron (s. Quelle 17).
(15) Jacobin Magazin (a. a. O.): Chilling-Effekt und fehlende Solidarität.
(16) Deutscher Bundestag: Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der EU, BT-Drs. 21/2508, angenommen am 15. Januar 2026, in Kraft getreten am 6. Februar 2026. Online: bundestag.de; vgl. Norton Rose Fulbright: Harsher penalties for violations of EU sanctions in Germany, Februar 2026.
(17) Colneric, Ninon / Miron, Alina: Legal Opinion – Sanctions against Individuals, veröffentlicht am 31. Oktober 2025, im Auftrag der BSW-Europaabgeordneten Ruth Firmenich und Michael von der Schulenburg. Vorgestellt im Europäischen Parlament am 11. November 2025.
(18) Colneric/Miron (a. a. O.); vgl. Unsere Zeit: Klatsche für das EU-Wahrheitsregime, November 2025.
(19) Berliner Zeitung (a. a. O.): Gutachterinnen sprechen von „zivilrechtlichem Tod“.
(20) Auswärtiges Amt: Regierungspressekonferenz vom 1. Oktober 2025, Sprecher Christian Wagner; vgl. World Socialist Web Site (a. a. O.).
(21) Auswärtiges Amt: Regierungspressekonferenz vom 2. Juli 2025. Online: auswaertiges-amt.de.
(22) World Socialist Web Site (a. a. O.): Erstmals deutsche Staatsbürger im Rahmen des Sanktionspakets gegen Russland sanktioniert.
(23) BSW-Europaabgeordnete: Offener Brief – Rechtswidrige EU-Sanktionen verletzen die Meinungsfreiheit, Januar 2026. Online: bsw-vg.de; vgl. Transition News: EU-Sanktionen gegen Europäer, Januar 2026