Asylstreit zwischen Deutschland und Italien: Symptom einer gescheiterten europäischen Verantwortungsteilung
Worum es geht
Zwischen Berlin und Rom eskaliert ein Streit, der beispielhaft für die Krise der europäischen Asylpolitik steht. Deutschland will wieder Asylsuchende im Rahmen des sogenannten Dublin-Verfahrens nach Italien zurücküberstellen – also in jenes Land, in dem die Betroffenen erstmals europäischen Boden betreten haben.
Die italienische Regierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni verweigert dies jedoch für alle Fälle, die vor dem 12. Juni 2026 aktenkundig geworden sind – dem Tag, an dem das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) nach sechsjährigen Verhandlungen in Kraft trat und das bisherige Dublin-System ablöste[4]. Zwischen dem 12. Juni und dem 7. Juli 2026 richtete die Bundesregierung nach Angaben der EU-Kommission zwölf Übernahmeersuchen an Italien – alle wurden von den italienischen Behörden abgelehnt[4].
Die Gegenrechnung aus Rom
Italiens Innenminister Matteo Piantedosi begründet die Verweigerungshaltung mit einer eigenen Rechnung: Seit dem Amtsantritt der Regierung Meloni im Oktober 2022 sollen deutsche Nichtregierungsorganisationen rund 22.500 Migrantinnen und Migranten mit privaten Rettungsschiffen in italienische Häfen gebracht haben – das ist mehr als die Hälfte aller in diesem Zeitraum durch NGO-Schiffe angelandeten Menschen[1]. Piantedosi fordert deshalb eine Verrechnung dieser Ankünfte mit künftigen Dublin-Überstellungen aus Deutschland; von einer konkreten Geldforderung sprach er dabei nicht[1].
Zusätzlich verschärft wird der Streit durch einen konkreten Einzelfall: Deutschland wollte am 19. August 2026 eine etwa 22-jährige somalische Staatsangehörige nach Italien überstellen[4]. Rom lehnt dies unter Verweis auf das Stichdatum 12. Juni ab. Lega-Chef und Verkehrsminister Matteo Salvini positionierte sich in der öffentlichen Debatte deutlich schärfer und forderte, die Aktivitäten der deutschen Seenotrettungsorganisationen einzuschränken[2]. Gleichzeitig betonte Piantedosi vor dem parlamentarischen Schengen-Ausschuss, das Verhältnis zu Deutschland sei grundsätzlich von guter Zusammenarbeit geprägt[3] – ein Widerspruch zur gleichzeitigen kompletten Aussetzung der Rücknahmen.
Rechtlicher und politischer Hintergrund
Das Dublin-Prinzip und sein Nachfolger GEAS
Nach dem Dublin-Prinzip ist grundsätzlich jener EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig, in dem die betroffene Person zuerst europäischen Boden betreten hat. Deutschland sieht Rücküberstellungen in die Erstaufnahmestaaten als Voraussetzung dafür, dass dieses System überhaupt funktioniert.
Das neue GEAS soll die Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten fairer verteilen, ist seit dem 12. Juni 2026 anwendbar und ersetzt das bisherige Dublin-Regime[4]. In der Praxis zeigt der aktuelle Streit jedoch, dass Übergangsfragen – etwa der Umgang mit vor dem Stichtag entstandenen Fällen – zwischen den Staaten ungeklärt bleiben und einseitig ausgelegt werden.
Wie steht es um die Lebensbedingungen in Italien?
Das Bundesverwaltungsgericht hat die aufnahmerechtliche Lage in Italien für nicht besonders schutzbedürftige, alleinstehende und erwerbsfähige international Schutzberechtigte bereits im November 2024 grundsätzlich geklärt: Ihnen drohten bei einer Rückkehr keine mit Artikel 4 der EU-Grundrechtecharta unvereinbaren Lebensbedingungen; eine beachtliche Gefahr extremer materieller Not bestehe nicht[6]. Diese Einschätzung gilt ausdrücklich nicht pauschal für besonders schutzbedürftige Personen, etwa Familien mit kleinen Kindern oder Menschen mit schweren Erkrankungen – hier bleibt eine Einzelfallprüfung notwendig.
Die Zahlen im europäischen Vergleich
Der aktuelle Streit erscheint in einem anderen Licht, wenn man ihn in die Gesamtzahlen der Dublin-Überstellungen einordnet: 2024 wurden insgesamt rund 5.420 Asylsuchende aus Deutschland in andere Dublin-Staaten überstellt, während gut 4.110 Menschen im umgekehrten Verfahren nach Deutschland kamen. Österreich war mit rund 1.113 Überstellungen aus Deutschland das häufigste Zielland, die Schweiz mit 718 Personen das häufigste Herkunftsland[7]. Die Auseinandersetzung mit Italien betrifft damit einen im Vergleich zu diesen Gesamtzahlen begrenzten, aber politisch hoch aufgeladenen Ausschnitt des europäischen Asylsystems.
Zeitgleich verschärft Rom auch den Streit mit Spanien über die Lage in der Exklave Ceuta und die dortige Aussetzung des Schengen-Abkommens – ein Hinweis darauf, dass es sich nicht um einen isolierten deutsch-italienischen Konflikt handelt, sondern um ein strukturelles Problem der europäischen Lastenverteilung insgesamt.
Bewertung: Ein System, das Verantwortung verschiebt statt teilt
Der Streit zwischen Berlin und Rom zeigt exemplarisch, woran die europäische Asylpolitik seit Jahren krankt: Statt einer solidarischen, planbaren Verteilung von Verantwortung verhandeln die Mitgliedstaaten öffentlichkeitswirksam über Zahlen, Stichtage und Zuständigkeiten – auf dem Rücken der betroffenen Menschen.
Die zivile Seenotrettung erfüllt eine humanitäre Pflicht, die sich aus dem Völkerrecht und der Pflicht zur Rettung von Menschenleben auf See ergibt. Sie als Verhandlungsmasse in einem zwischenstaatlichen Streit zu benutzen, verkennt diesen Auftrag und verschiebt die eigentliche Verantwortung: die eines Erstaufnahmestaates, gemeinsam mit seinen europäischen Partnern für menschenwürdige und faire Verfahren zu sorgen – und die aller EU-Staaten, sich nicht gegenseitig die Zuständigkeit zuzuschieben.
Gleichzeitig darf nicht übersehen werden, dass auch Deutschland an dem geltenden System festhält, obwohl seine praktischen Schwächen seit Jahren bekannt sind. Ein Verfahren, das bei jedem Stichtagswechsel neu ausgehandelt werden muss und dessen Umsetzung faktisch vom politischen Wohlwollen einzelner Innenministerien abhängt, bietet weder den Herkunfts- und Zielstaaten noch den betroffenen Menschen verlässliche Planungssicherheit.
Forderungen der Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer
1. Verbindliche europäische Lastenteilung statt bilateraler Verrechnungslogik: Die Verantwortung für Asylverfahren darf nicht länger zwischen Erstaufnahme- und Zielstaaten ausgehandelt, sondern muss nach klaren, überprüfbaren und für alle Mitgliedstaaten verbindlichen Kriterien verteilt werden.
2. Schutz statt Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung: Deutsche und europäische Seenotrettungsorganisationen erfüllen eine humanitäre und völkerrechtliche Pflicht. Sie dürfen nicht als politisches Druckmittel in zwischenstaatlichen Verteilungskonflikten instrumentalisiert werden.
3. Verlässliche und transparente Übergangsregelungen beim GEAS: Stichtagsregelungen wie jene vom 12. Juni 2026 müssen von Anfang an eindeutig, einheitlich ausgelegt und notfalls durch die Europäische Kommission verbindlich geklärt werden, statt Anlass für neue Konflikte zu bieten.
4. Einzelfallgerechte Prüfung statt pauschaler Rückführungen: Auch wenn die Lebensbedingungen in Italien für nicht besonders schutzbedürftige Personen rechtlich als grundsätzlich zumutbar eingestuft wurden, muss bei Familien, Kindern, Kranken und anderen besonders schutzbedürftigen Menschen in jedem Einzelfall geprüft werden, ob eine Rücküberstellung menschenwürdig vertretbar ist.
5. Bekämpfung der Fluchtursachen als eigentliche Priorität: Solange Kriege, Armut und fehlende Perspektiven Menschen zur Flucht zwingen, bleibt jeder Streit über Zuständigkeiten Symptombekämpfung. Die Gerechtigkeitspartei fordert eine aktive, an Diplomatie und Entwicklungszusammenarbeit orientierte Friedens- und Außenpolitik, die Fluchtursachen an der Wurzel adressiert.
Ein Europa, das sich in Stichtagen und Gegenrechnungen verliert, verliert dabei auch den Anspruch, seine eigenen Werte glaubwürdig zu vertreten. Gerechtigkeit beginnt dort, wo Verantwortung geteilt statt verschoben wird.
Quellen
[1] Berliner Zeitung: „NGO-Streit: Italien will 22.500 Migranten mit Deutschland verrechnen“, 18. August 2026. berliner-zeitung.de
[2] Tichys Einblick: „Deutsche ‚NGOs‘ brachten 22.500 Migranten nach Italien – Rom fordert Entschädigung“, August 2026. tichyseinblick.de
[3] AOL/dpa (Cecilia Attanasio Ghezzi): „Migration: Italienische Regierung im Alleingang gegen Spanien und Deutschland“, 14. August 2026. aol.de
[4] Epoch Times: „Dublin-Regeln: Deutschland will Asylsuchende nach Italien zurückführen“, 18. August 2026. epochtimes.de
[5] Werra-Rundschau: „Dublin-Fälle und NGO-Schiffe: Italiens Streit mit Deutschland“, August 2026. werra-rundschau.de
[6] Bundesverwaltungsgericht Leipzig, Pressemitteilung Nr. 57/2024 vom 21. November 2024 zum Urteil BVerwG 1 C 24.23 betreffend die Aufnahmesituation international Schutzberechtigter in Italien.
[7] Statista/BAMF: „Anzahl der Überstellungen von Asylbewerbern aus und nach Deutschland nach Dublin-Staaten im Jahr 2024“, Stand 24. Februar 2025. de.statista.com
[8] tagesschau.de: „Asylstreit zwischen Italien und Deutschland“ (Ausgangsartikel).
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