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Arbeitszeitreform 2026: Flexibilisierung auf Kosten der Beschäftigten?

Arbeitszeitreform 2026: Flexibilisierung auf Kosten der Beschäftigten?

Admin
Innenpolitik
19. June 2026
9 Min. Lesezeit

Ein Gesetzentwurf, der Wellen schlägt

Seit Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas im Frühjahr 2026 eine Reform des Arbeitszeitgesetzes angekündigt hat, ist die Debatte über Acht-Stunden-Tag, Vertrauensarbeitszeit und Arbeitszeiterfassung neu entbrannt. Im Mittelpunkt steht eine Frage, die weit über juristische Details hinausreicht: Wer trägt künftig das Risiko überlanger Arbeitstage – der Betrieb oder die Beschäftigten? Kern des Entwurfs ist der Wechsel von einer täglichen zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit [1,2], verbunden mit einer gesetzlichen Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung [2,4]. Was zunächst nach einer technischen Anpassung klingt, hat für Millionen Erwerbstätige in Deutschland sehr konkrete Folgen.

Wem nützt diese Reform wirklich? Und werden die Grundprinzipien des Arbeitsschutzes, auf die sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland seit Jahrzehnten verlassen können, ausgehöhlt oder sinnvoll modernisiert? 

Was der Entwurf konkret vorsieht

Nach geltendem Recht gilt eine werktägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden, die in Ausnahmefällen auf zehn Stunden verlängert werden darf, sofern dies innerhalb von sechs Kalendermonaten wieder ausgeglichen wird [4]. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sieht vor, dass Tarifparteien – also Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gemeinsam mit Gewerkschaften – künftig anstelle der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbaren können [1]. Diese Öffnung soll zunächst auf tarifgebundene Betriebe oder Betriebe mit einer entsprechenden Betriebsvereinbarung beschränkt bleiben [1,2]. Für alle übrigen Beschäftigten – das betrifft je nach Schätzung mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen in Deutschland – soll grundsätzlich die tägliche Höchstgrenze bestehen bleiben [1,4].

Als Ausgleich nennt der Entwurf beispielhafte Schutzmaßnahmen: eine Begrenzung der Zahl aufeinanderfolgender Tage mit langen Arbeitszeiten, die Gewährleistung ausreichender Ruhezeiten nach langen Arbeitsperioden sowie die Beschränkung langer Arbeitszeiten auf einen bestimmten Personenkreis [1]. Die gesetzliche Mindestruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen soll unangetastet bleiben [4]. Das Hugo-Sinzheimer-Institut für Arbeitsrecht (HSI) hat allerdings vorgerechnet, wie weit eine rein wöchentliche Betrachtung theoretisch reicht: Bei konsequenter Ausschöpfung wären Arbeitswochen von bis zu 73,5 Stunden möglich – sechs Tage mit jeweils 12,25 Stunden [3]. Ob die im Entwurf vorgesehenen Schutzklauseln ein solches Extremszenario in der Praxis verhindern, hängt stark von der konkreten Ausgestaltung der jeweiligen Tarifverträge ab.

Was die Zahlen zur Arbeitszeit in Deutschland tatsächlich zeigen

Bevor man eine Arbeitszeitreform bewertet, lohnt der Blick auf die empirische Ausgangslage. Nach der IAB-Arbeitszeitrechnung leisteten Erwerbstätige in Deutschland im Jahr 2025 im Durchschnitt 11,6 bezahlte und 15,6 unbezahlte Überstunden [5]. Für das Gesamtjahr 2024 weist die gemeinsame Auswertung von IAB und DGB rund 1,2 Milliarden Überstunden aus, von denen 53,6 Prozent – also mehr als die Hälfte – unbezahlt blieben. Das entspricht einer Arbeitsleistung von über 750.000 Vollzeitstellen, die faktisch ohne Gegenleistung erbracht wird [6,7].

Gleichzeitig ist die Belastung sehr ungleich verteilt. Aktuelle Erhebungen zeigen: Bei überlanger Vollzeit von mehr als 48 Wochenstunden hatten rund 51 Prozent der Beschäftigten mindestens einmal im Monat verkürzte Ruhezeiten von unter elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen. 36 Prozent arbeiteten mindestens einmal im Monat am Wochenende, 19 Prozent regelmäßig außerhalb des Zeitfensters von 7 bis 19 Uhr [11]. Und obwohl die durchschnittliche tarifliche Wochenarbeitszeit seit 1991 von knapp 39 auf rund 36,5 Stunden gesunken ist, stieg das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen seit 2005 um 16 Prozent – ein Hinweis darauf, dass sinkende Durchschnittswerte nicht automatisch weniger Belastung für den Einzelnen bedeuten, sondern auch Folge von mehr Erwerbstätigen und mehr Teilzeitarbeit sein können [10].

Zur gesundheitlichen Dimension liegt belastbare Forschung vor: Eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) aus dem Jahr 2023 zeigt, dass bereits ab 40 Wochenstunden das Unfall- und Erkrankungsrisiko deutlich steigt [3]. Das ist ein zentraler empirischer Befund für die Bewertung der Reform: Eine wöchentliche, statt tägliche Obergrenze kann an einzelnen Tagen zu Arbeitszeiten führen, die weit über diesen Schwellenwert hinausgehen, auch wenn der Wochendurchschnitt formal eingehalten wird.

Wie die Bevölkerung die geplante Umstellung bewertet, zeigt eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur unter 2.027 Personen ab 18 Jahren: Rund 38 Prozent befürworten die Einführung einer Wochenarbeitszeit anstelle des Acht-Stunden-Tages, etwa ebenso viele stehen dem Vorhaben neutral gegenüber, und etwa jede fünfte befragte Person lehnt es ab. Gefragt, ob sie lieber acht Stunden an fünf Tagen oder zehn Stunden an vier Tagen arbeiten würden, sprachen sich rund 37 Prozent für die komprimierte Vier-Tage-Variante aus [8]. Die Gesellschaft ist in dieser Frage also gespalten – ein Befund, der zu einer vorsichtigen, gut abgesicherten Gesetzgebung mahnt statt zu einseitigen Lösungen.

Zwischen Sorge und Anspruch: Die Reaktionen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisiert den Wechsel von der täglichen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit scharf und spricht von einer einseitigen Belastung der Beschäftigten sowie einem erheblichen Rückschritt beim Arbeitsschutz [3,2]. Aus den Jugendorganisationen der Koalitionsparteien kam ebenfalls deutliche Kritik am Gesundheitsschutzaspekt der Pläne [3]. Ver.di wiederum hält die Flexibilisierungsdebatte für eine Scheindebatte, weil längere Arbeitstage bereits nach geltendem Recht in Ausnahmefällen möglich seien – die eigentliche Sorge der Gewerkschaft liegt darin, dass mit dem Wegfall der täglichen Grenze ein konkreter, leicht einklagbarer Schutz gegen spontane Überlastung an einzelnen Tagen verloren geht [4].

Arbeitgeberverbände äußern sich aus entgegengesetzter Richtung kritisch: Ihnen geht die Reform nicht weit genug, weil die Flexibilisierung auf tarifgebundene Betriebe beschränkt bleiben soll und Betriebe ohne Tarifbindung weiterhin an die tägliche Höchstgrenze gebunden sind [1]. Diese gegenläufige Kritik von beiden Seiten zeigt: Der Entwurf bewegt sich in einem Spannungsfeld, das sich nicht allein technokratisch lösen lässt, sondern eine klare wertebasierte Entscheidung erfordert – und genau hier sehen wir als Gerechtigkeitspartei unseren Auftrag.

Unsere Einordnung: Gerechtigkeit darf keine Tarifbindung voraussetzen

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union hält in Artikel 31 fest, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer ein Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen sowie auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit hat [9]. Dieses Recht kennt im europäischen Grundrechtstext keine Unterscheidung zwischen tarifgebundenen und nicht-tarifgebundenen Betrieben. Genau hier liegt aus unserer Sicht das zentrale Gerechtigkeitsproblem des aktuellen Entwurfs: Weil rund die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland keinem Tarifvertrag unterliegt [1], entstünde eine Zwei-Klassen-Arbeitszeit – mit besserer Verhandlungsposition für ohnehin meist besser organisierte Belegschaften und ohne zusätzlichen Schutz für die strukturell schwächeren Beschäftigtengruppen, etwa in kleinen Betrieben des Einzelhandels, der Gastronomie oder der Pflege.

Wir erkennen ausdrücklich an, dass Flexibilisierung auch im Interesse vieler Beschäftigter liegen kann – etwa zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder zur Abfederung saisonaler Spitzen im Mittelstand. Eine Mehrheit der Bevölkerung steht der Idee einer Wochenarbeitszeit immerhin offen bis positiv gegenüber [8]. Doch Flexibilität darf nicht zulasten der Gesundheit gehen, und sie darf nicht zur Folge haben, dass ausgerechnet jene Beschäftigten ungeschützt bleiben, die ohnehin am wenigsten Verhandlungsmacht besitzen. Hinzu kommt ein zweites, oft übersehenes Gerechtigkeitsproblem, das mit der eigentlichen Reform nichts zu tun hat, aber im selben Politikfeld liegt: Schon heute bleibt mehr als die Hälfte aller geleisteten Überstunden in Deutschland unbezahlt [6,7]. Eine Arbeitszeitreform, die nicht zugleich diese stille Form der Lohnungerechtigkeit adressiert, bleibt unvollständig.

Unsere Forderungen als Gerechtigkeitspartei

Im Sinne unseres Parteiprogramms, das soziale Gerechtigkeit, den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einen handhabbaren Bürokratieabbau für den Mittelstand sowie echte Generationengerechtigkeit als Leitlinien definiert, fordern wir von der Bundesregierung:

1. Gleicher Gesundheitsschutz für alle Beschäftigten – gesetzliche Mindeststandards bei Ruhezeiten und Obergrenzen müssen unabhängig von Tarifbindung gelten. Eine Arbeitszeitreform, die nur für die Hälfte der Erwerbstätigen Schutz bietet, widerspricht dem Grundsatz gleicher Gerechtigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger.

2. Verbindliche, aber bürokratiearme Arbeitszeiterfassung – wir unterstützen die Pflicht zur elektronischen Erfassung als Schutzinstrument gegen unbezahlte Mehrarbeit, fordern jedoch standardisierte, kostengünstige digitale Lösungen, damit kleine und mittlere Betriebe nicht durch zusätzliche Bürokratie überfordert werden.

3. Konsequente Bezahlung oder Freizeitausgleich für jede geleistete Überstunde – angesichts von über 750.000 Vollzeitstellen an unbezahlter Mehrarbeit pro Jahr braucht es klare gesetzliche Auszahlungs- oder Ausgleichspflichten statt stillschweigender Gratisarbeit.

4. Verpflichtende Anhörung von Beschäftigten- und Sozialverbänden – vor Inkrafttreten der Reform müssen Gewerkschaften, Sozialverbände und Vertreterinnen und Vertreter des Mittelstands gleichermaßen gehört werden, im Sinne echter Bürgerbeteiligung statt einer reinen Verhandlung zwischen Koalitionspartnern.

5. Wissenschaftliche Begleitevaluation nach zwei Jahren – die gesundheitlichen Auswirkungen der neuen Regelung sind durch die BAuA verpflichtend zu untersuchen, mit der Maßgabe, bei nachgewiesenen Risikoanstiegen unverzüglich nachzubessern.

6. Eine Generationen-Verträglichkeitsprüfung für Arbeitszeitgesetze – in Anlehnung an unsere Forderung nach einem jährlichen Generationenbericht über alle Sozialgesetze muss geprüft werden, wie sich veränderte Arbeitszeitmodelle auf die Gesundheit und Erwerbsbiografie jüngerer Generationen auswirken, die diese Regelungen am längsten tragen werden.

Fazit

Der Referentenentwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes ist kein technisches Randthema, sondern eine Grundsatzentscheidung darüber, wie Deutschland das Verhältnis von wirtschaftlicher Flexibilität und Schutz der arbeitenden Menschen austariert. Die empirische Datenlage – von den BAuA-Befunden zum Gesundheitsrisiko ab 40 Wochenstunden [3] bis zu den Zahlen zu unbezahlten Überstunden [6,7] – zeigt, dass Vorsicht geboten ist. Als Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer treten wir dafür ein, dass Flexibilisierung kein Vorwand für eine Aushöhlung des Arbeitsschutzes wird und dass Gerechtigkeit am Arbeitsplatz nicht von der Tarifbindung des eigenen Betriebs abhängen darf. Wir werden den weiteren Gesetzgebungsprozess kritisch und konstruktiv begleiten.

Quellenverzeichnis

[1] Kiefer, Felix: „Eine Ansammlung gewerkschaftlicher Maximalpositionen“ – Kritik an Bas-Vorschlag zur Reform der Arbeitszeit, Der Tagesspiegel, 18.06.2026 – https://www.tagesspiegel.de/politik/arbeitgeber-sprechen-von-zumutung-so-kann-der-achtstundentag-gelockert-werden-15726940.html

[2] Arbeitszeitgesetz: Bas lockert Höchstarbeitszeit für Tarifbetriebe, ad-hoc-news.de – https://www.ad-hoc-news.de/wirtschaft/arbeitszeitgesetz-bas-lockert-hoechstarbeitszeit-fuer-tarifbetriebe/69577155

[3] Arbeitszeit-Streit: DGB warnt vor „Rückfall ins 19. Jahrhundert“ (inkl. Berechnung des Hugo-Sinzheimer-Instituts und Verweis auf BAuA-Studie 2023), ad-hoc-news.de – https://www.ad-hoc-news.de/wirtschaft/arbeitszeit-streit-dgb-warnt-vor-rueckfall-ins-19-jahrhundert/69327411

[4] Reform des Arbeitszeitgesetzes: Entwurf ist da – und empört beide Seiten, Bürger & Geld – https://www.buerger-geld.org/news/arbeit/reform-des-arbeitszeitgesetzes-entwurf-ist-da-und-empoert-beide-seiten

[5] Ergebnisse der IAB-Arbeitszeitrechnung für das Jahr 2025, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) – https://iab.de/presseinfo/ergebnisse-der-iab-arbeitszeitrechnung-fuer-das-jahr-2025-teilzeitbeschaeftigte-arbeiteten-132-millionen-stunden/

[6] Kompakt 02/2025: Überstunden – Weniger ist mehr, DGB-Index Gute Arbeit – https://index-gute-arbeit.dgb.de/++co++1fc5673c-8285-11f0-b610-7d7a51aae2f2

[7] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/755, Antwort der Bundesregierung, 04.07.2025 – https://dserver.bundestag.de/btd/21/007/2100755.pdf

[8] Was denken die Deutschen über die Einführung einer Wochenarbeitszeit? (YouGov-Umfrage im Auftrag der dpa), Statista – https://de.statista.com/infografik/amp/34696/umfrage-zu-wochenarbeitszeit-statt-acht-stunden-tag

[9] Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Artikel 31 – Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen – https://fra.europa.eu/de/eu-charter/article/31-gerechte-und-angemessene-arbeitsbedingungen

[10] ver.di Niedersachsen-Bremen zur Debatte um die Wochenarbeitszeit, 2025 – https://nds-bremen.verdi.de/branchen-und-berufe/oeffentliche-private-dienste/besondere-dienstleistungen/++co++47bfc7ec-502f-11f0-8871-13aa26ffb3c9

[11] Arbeitszeiten 2026: Teilzeitquote, Vollzeit, Ruhezeiten und Wochenendarbeit im Überblick (Datenbasis u. a. Destatis, IAB) – https://statistiken-aktuell.de/arbeitszeiten-work-life-balance-deutschland/

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