Öffentlich-rechtlicher Rundfunk unter US-Diktat: Wie das ZDF mit OFAC-Sanktionsklauseln die Pressefreiheit gefährdet
Wenn ein öffentlich-rechtlicher Sender die Sanktionslisten einer fremden Macht über das Völkerrecht stellt
1. Einleitung: Ein Sender beugt sich – und bricht ein Versprechen
Ende März 2026 enthüllte die Süddeutsche Zeitung einen Vorgang, der tief in das Selbstverständnis des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland eingreift: Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) verpflichtet Mitwirkende an seinen Sendungen vertraglich zur Einhaltung internationaler Sanktionslisten – darunter auch die Listen der US-amerikanischen Behörde OFAC (Office of Foreign Assets Control) (1). Konkret bedeutet dies, dass Personen, die an ZDF-Produktionen beteiligt sind, schriftlich erklären müssen, weder direkt noch indirekt mit Personen oder Organisationen zusammenzuarbeiten, die auf diesen Sanktionslisten stehen. Auf der OFAC-Liste stehen derzeit auch Richterinnen, Richter und leitende Mitarbeitende des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag (2).
Was das ZDF gegenüber der Süddeutschen Zeitung als „Routinemaßnahme zur Sicherstellung von rechtlichen Vorgaben“ verharmlost, ist in Wahrheit ein Tabubruch: Ein mit Beitragsmitteln der Bürgerinnen und Bürger finanzierter öffentlich-rechtlicher Sender unterwirft sich freiwillig dem Sanktionsregime einer fremden Macht – und beschränkt damit den Zugang zu Perspektiven, die für eine unabhängige Berichterstattung unabdingbar sind. Die Organisation Reporter ohne Grenzen warnte bereits davor, dass solche Vorgaben „den Raum an Perspektiven eingrenzen“ und „ungewollt autoritäre Muster befördert“ werden könnten (1).
2. Hintergrund: Trumps Krieg gegen das Völkerrecht
Die Sanktionen, denen sich das ZDF nun faktisch beugt, haben ihren Ursprung in der Exekutivverordnung 14203, die US-Präsident Donald Trump am 6. Februar 2025 unterzeichnete (3). In der Begründung warf Trump dem IStGH vor, durch die Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Joaw Galant seine „Macht missbraucht“ zu haben und „bösartiges Verhalten“ an den Tag zu legen (4). Die USA, die ebenso wie Israel und Russland nicht zu den 125 Vertragsstaaten des IStGH gehören, sanktionieren damit eine internationale Institution, die für die Verfolgung von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zuständig ist (5).
Die Sanktionen wurden schrittweise ausgeweitet: Am 5. Juni 2025 belegte Außenminister Marco Rubio vier Richterinnen und Richter mit Strafmaßnahmen, am 20. August 2025 folgten zwei stellvertretende Ankläger und zwei weitere Richterinnen und Richter (6). Insgesamt sind derzeit 11 der 18 Richterinnen und Richter am IStGH von US-Sanktionen betroffen (7). Die Folgen für die Betroffenen sind existenziell: Der französische Richter Nicolas Guillou schilderte, dass er seit Sommer 2025 keinen Zugang mehr zu Kreditkarten, E-Mail-Diensten, Amazon, PayPal oder Airbnb hat. Er beschrieb seine Situation als eine „digitale Zeitreise um 40 Jahre zurück“ (8).
Der Völkerrechtler Kai Ambos von der Universität Göttingen ordnet die Sanktionierung als faktischen „zivilen Tod“ ein: Unabhängige Richterinnen und Richter würden mit Terroristinnen und Terroristen, organisierten Kriminellen und korrupten Diktatoren gleichgestellt – allein dafür, dass sie ihren rechtlich mandatierten Auftrag erfüllen (6). Ambos verweist darauf, dass die Sanktionen sich rechtlich als Straftaten gegen die Rechtspflege im Sinne von Art. 70 Abs. 1 lit. d) und e) des IStGH-Statuts qualifizieren lassen (6).
3. Der ZDF-Vorgang: Was genau passiert ist
Laut den Recherchen der Süddeutschen Zeitung hat das ZDF in seine Verträge mit Mitwirkenden – also Expertinnen und Experten, Talkshow-Gästen und anderen Beteiligten an Sendungen – eine Klausel aufgenommen, die zur Einhaltung internationaler Sanktionslisten verpflichtet. Diese Klausel umfasst ausdrücklich auch die OFAC-Listen der US-Regierung (1). Das ZDF behauptete gegenüber der Zeitung, diese Klauseln beträfen „nur die Zusammenarbeit mit Mitwirkenden im Ausland“. Die SZ konnte jedoch nachweisen, dass auch Mitwirkende in Deutschland solche Verträge erhalten haben (1).
Die Tragweite dieser Klausel ist enorm: Da auf der OFAC-Sanktionsliste derzeit auch Richterinnen, Richter und Anklägerinnen und Ankläger des IStGH stehen, bedeutet die Klausel im Ergebnis, dass ZDF-Mitwirkende vertraglich daran gehindert werden können, mit Vertreterinnen und Vertretern einer der wichtigsten internationalen Rechtsinstitutionen zusammenzuarbeiten. Journalist Stefan Niggemeier brachte die Problematik auf den Punkt, als er auf der Plattform X darauf hinwies, dass diese Regelung „nicht nur wegen der Art, wie Trump mit solchen Listen Politik macht, problematisch“ sei (9).
4. Völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Dimension
Die völkerrechtliche Bewertung der Situation ist eindeutig: Deutschland ist Vertragsstaat des Römischen Statuts und damit zur Zusammenarbeit mit dem IStGH verpflichtet. Die freiwillige Übernahme von US-Sanktionen, die sich gegen ebendiese Institution richten, steht in direktem Widerspruch zu dieser völkerrechtlichen Bindung. Die ehemalige Bundesaußenministerin Annalena Baerbock betonte am Tag der Sanktionsverhängung, dass das Einstehen für den IStGH im „maximalen Sicherheitsinteresse“ Deutschlands liege (10). Der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz kritisierte, die Sanktionen gefährdeten „eine Institution, die dafür Sorge tragen soll, dass die Diktatoren dieser Welt nicht einfach Menschen verfolgen“ könnten (5).
79 Staaten versicherten dem IStGH in einer gemeinsamen Erklärung ihre volle Unterstützung und warnten davor, seine Unabhängigkeit, Integrität und Unparteilichkeit zu untergraben (11). EU-Ratspräsident António Costa, EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und zahlreiche weitere europäische Spitzenpolitikerinnen und -politiker verurteilten die Sanktionen scharf (5). Umso befremdlicher ist es, dass ein öffentlich-rechtlicher Sender in Deutschland sich nun genau diesen Sanktionen unterwirft, gegen die sich die eigene Regierung und die überwiegende Mehrheit der Staatengemeinschaft ausgesprochen haben.
Verfassungsrechtlich kollidiert die ZDF-Praxis mit Art. 5 Abs. 1 GG (Pressefreiheit und Rundfunkfreiheit) sowie mit dem Grundsatz der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wenn ein beitragsfinanzierter Sender die Sanktionspolitik eines fremden Staates in seine Verträge integriert, verletzt er die Grundprinzipien, auf denen sein gesellschaftlicher Auftrag beruht. Hinzu kommt ein gravierender Wertungswiderspruch: Die EU-Blocking-Verordnung (VO (EG) Nr. 2271/96) verbietet es EU-Unternehmen grundsätzlich, bestimmten extraterritorial wirkenden US-Sanktionen nachzukommen (12). Der IStGH-Richter Guillou hat die EU aufgefordert, diese Verordnung endlich zu aktivieren und auf die IStGH-Sanktionen auszuweiten (7)(8).
5. Europäische Abhängigkeit und digitale Souveränität
Der Fall des IStGH-Richters Guillou offenbart ein tieferliegendes strukturelles Problem: die massive Abhängigkeit Europas von US-amerikanischen Finanz- und Technologieinfrastrukturen. Wer von den USA sanktioniert wird, verliert den Zugang zu Kreditkartensystemen (Visa, Mastercard, American Express), zu Cloud-Diensten (Microsoft, Google, Amazon Web Services) und zu nahezu allen großen digitalen Plattformen (8). Im Mai 2025 sperrte Microsoft den E-Mail-Zugang von IStGH-Chefankläger Karim Khan – das Gericht war von einem Tag auf den anderen von seiner Kommunikationsinfrastruktur abgeschnitten (13).
Der Fall des ZDF zeigt, wie diese Abhängigkeit nicht nur unmittelbar Sanktionierte trifft, sondern über vertragliche Mechanismen auf einen immer größeren Personenkreis ausstrahlt. Wenn ein öffentlich-rechtlicher Sender OFAC-Klauseln in seine Verträge aufnimmt, wird die extraterritoriale Wirkung der US-Sanktionen freiwillig vervielfältigt – ohne rechtliche Notwendigkeit. Die Debatte um den digitalen Euro und europäische Zahlungssysteme erhält damit eine unmittelbar pressefreiheitliche Dimension.
6. Auswirkungen auf die Pressefreiheit
Reporter ohne Grenzen (RSF) stufte die weltweite Lage der Pressefreiheit in ihrer Rangliste 2025 als historisch besorgniserregend ein. Deutschland fiel auf Platz 11 zurück und verließ erstmals die Top 10 (14). Die Organisation verweist auf ein zunehmend feindliches Arbeitsumfeld für Medienschaffende und die Delegitimierung journalistischer Arbeit als eine der größten Bedrohungen für den Journalismus in Deutschland (14). Die OFAC-Klauseln des ZDF reihen sich in dieses besorgniserregende Muster ein: Sie schaffen einen vertraglichen Rahmen, der kritische Perspektiven – etwa von Völkerrechtlerinnen und Völkerrechtlern, die mit dem IStGH zusammenarbeiten – potenziell aus dem öffentlich-rechtlichen Diskurs ausschließt.
Der RSF-Geschäftsführer Christian Mihr – der zugleich als einer der profiliertesten Experten für internationale Medienpolitik gilt (15) – warnte im Zusammenhang mit der ZDF-Klausel ausdrücklich davor, dass solche Vorgaben „den Raum an Perspektiven eingrenzen“ und „damit ungewollt autoritäre Muster befördert werden“ (1). Diese Warnung wiegt besonders schwer, weil sie von einer Organisation kommt, die seit Jahrzehnten weltweit für die Verteidigung der Pressefreiheit kämpft.
7. Forderungen und Maßnahmen der Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer
Forderung 1: Sofortige Rücknahme der OFAC-Vertragsklauseln durch das ZDF
Die Gerechtigkeitspartei fordert das ZDF und alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland auf, sämtliche Vertragsklauseln zurückzunehmen, die Mitwirkende zur Einhaltung von US-Sanktionslisten verpflichten. Ein beitragsfinanzierter Sender darf sich nicht freiwillig dem Sanktionsregime einer fremden Macht unterwerfen, das nachweislich darauf abzielt, internationale Rechtsinstitutionen zu untergraben.
Forderung 2: Gesetzliches Verbot extraterritorialer Sanktionsklauseln in öffentlich-rechtlichen Verträgen
Es bedarf einer gesetzlichen Klarstellung, dass öffentlich-rechtliche Medienanstalten in Deutschland keine vertraglichen Verpflichtungen auferlegen dürfen, die auf Sanktionsregimen beruhen, welche im Widerspruch zum Völkerrecht und zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands stehen. Sanktionen dürfen niemals als Instrument zur Einschränkung der Pressefreiheit missbraucht werden.
Forderung 3: Aktivierung und Erweiterung der EU-Blocking-Verordnung
Die Gerechtigkeitspartei fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für die sofortige Aktivierung und Erweiterung der EU-Blocking-Verordnung (VO (EG) Nr. 2271/96) einzusetzen, um die US-Sanktionen gegen den IStGH in ihren Anwendungsbereich aufzunehmen. Europäische Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen müssen wirksam vor der extraterritorialen Anwendung fremder Sanktionsregime geschützt werden.
Forderung 4: Umsetzung der IStGH-Haftbefehle durch Deutschland
Als Vertragsstaat des Römischen Statuts ist Deutschland zur Umsetzung der Haftbefehle des IStGH verpflichtet. Die Gerechtigkeitspartei fordert die Bundesregierung auf, diese völkerrechtliche Pflicht konsequent zu erfüllen und nicht länger mit Ausflüchten zu umgehen. Gerechtigkeit muss für alle gelten – unabhängig von politischen Bündnissen.
Forderung 5: Parlamentarische Aufklärung und Transparenz
Die Gerechtigkeitspartei fordert eine parlamentarische Untersuchung zu der Frage, in welchem Umfang deutsche öffentlich-rechtliche Medienanstalten, Behörden und Unternehmen OFAC-Sanktionsklauseln in ihre Verträge aufgenommen haben. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, inwieweit sich deutsche Institutionen freiwillig dem extraterritorialen Sanktionsregime der USA unterworfen haben.
8. Fazit: Mut zur Gerechtigkeit
Der Fall der ZDF-Sanktionsklauseln ist symptomatisch für ein tieferliegendes Problem der deutschen Außen- und Medienpolitik: die Bereitschaft, im Zweifelsfall vor dem Druck einer Großmacht einzuknicken, statt die eigenen völkerrechtlichen Verpflichtungen und die Grundwerte der eigenen Verfassung zu verteidigen. Ein öffentlich-rechtlicher Sender, der US-Sanktionslisten übernimmt, die sich gegen den Internationalen Strafgerichtshof richten, verrät seinen gesellschaftlichen Auftrag. Er macht sich zum Werkzeug einer Politik, die das Völkerrecht aushebeln will, um Straflosigkeit für Kriegsverbrechen zu sichern.
Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer steht entschieden gegen jede Form der Unterwerfung unter fremde Sanktionsregime, die demokratische Grundrechte und das Völkerrecht aushöhlen. Wir stehen für eine Politik, die den Mut aufbringt, für Gerechtigkeit einzutreten – auch dann, wenn es unbequem ist. Denn Gerechtigkeit bedeutet, auch dann für die Rechte anderer einzutreten, wenn es unbequem ist.
Quellenverzeichnis
(1) Turi2 / Süddeutsche Zeitung: „ZDF verpflichtet Mitwirkende zur Einhaltung von US-Sanktionen“, veröffentlicht am 31. März 2026. Online: turi2.de; vgl. Niggemeier, S. auf X, 31. März 2026.
(2) US-Außenministerium: Sanktionsmaßnahmen gegen IStGH-Mitglieder gemäß Exekutivverordnung 14203, Erweiterungen vom 5. Juni 2025 und 20. August 2025; vgl. Jüdische Allgemeine: „USA verschärfen Druck auf Internationalen Strafgerichtshof“, 21. August 2025.
(3) Verfassungsblog: Ambos, Kai: „Die Sanktionierung des Rechts: Zur Sanktionspolitik der US-Regierung gegen den Internationalen Strafgerichtshof“, 17. Dezember 2025. DOI: 10.59704/0beeb47849e9635d.
(4) ZDF: „Trump: Sanktionen gegen Internationalen Strafgerichtshof“, 7. Februar 2025. Online: zdf.de/nachrichten.
(5) ORF: „‘Bösartiges Verhalten’: Trump verhängt Sanktionen gegen IStGH“, 7. Februar 2025. Online: orf.at.
(6) Verfassungsblog (a. a. O.): Ambos, Kai, mit Verweis auf Exekutivverordnung 14203 und deren Erweiterungen sowie ASP-Resolution vom 5. Dezember 2025.
(7) taz: „US-Sanktionen gegen französischen Richter: keine Kreditkarte, kein Amazon, kein PayPal“, 23. Februar 2026. Online: taz.de.
(8) ARTE Journal, 17. Februar 2026: Bericht über Nicolas Guillou; vgl. Datenschutz-Notizen: „Ein Leben ohne US-Dienstleister – möglich, aber sinnlos?“, 8. Januar 2026.
(9) Niggemeier, Stefan: Beitrag auf X (ehem. Twitter), 31. März 2026, mit Verweis auf Süddeutsche Zeitung.
(10) Auswärtiges Amt: Erklärung von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock zu den US-Sanktionen gegen den IStGH, 7. Februar 2025. Online: auswaertiges-amt.de.
(11) Tagesschau: „79 Staaten kritisieren US-Sanktionen gegen Strafgerichtshof“, 13. Februar 2025. Online: tagesschau.de.
(12) Verordnung (EG) Nr. 2271/96 (EU-Blocking-Verordnung), zuletzt geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2018/1100; vgl. EuGH, Rs. C-124/20 (Bank Melli Iran / Telekom Deutschland).
(13) ING-ISM: „Notfall-Exit: Europäische Alternativen zur US-Cloud“, 18. Januar 2026; vgl. Datenschutz-Notizen (a. a. O.).
(14) Reporter ohne Grenzen (RSF): Rangliste der Pressefreiheit 2025, veröffentlicht am 2. Mai 2025; vgl. RSF: Nahaufnahme 2026 – Delegitimierung journalistischer Arbeit, 3. Februar 2026.
(15) Reporter ohne Grenzen: „Christian Mihr wird Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen“, 16. Dezember 2025. Online: reporter-ohne-grenzen.de.