Israels Todesstrafen-Gesetz: Apartheid per Gesetz
Ein diskriminierendes Gesetzesvorhaben verletzt das Volkerrecht – und die Welt schaut weg
Seit November 2025 debattiert das israelische Parlament, die Knesset, über ein Gesetzesvorhaben, das in seiner Tragweite alarmierend ist: Ein Gesetzentwurf zur Ausweitung und Wiedereinführung der faktischen Todesstrafe – und zwar so formuliert, dass er in der Praxis ausschließlich gegen Palästinenser*innen angewendet werden soll. Menschenrechtsorganisationen, UN-Expert*innen und Völkerrechtler*innen schlagen unisono Alarm. Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer schließt sich dieser Kritik mit aller Entschlossenheit an und fordert entschlossenes Handeln der deutschen Bundesregierung und der Europäischen Union.
1. Der Gesetzentwurf: Was ist geplant?
Am 11. November 2025 stimmte die Knesset in erster Lesung mit 39 zu 16 Stimmen für den Gesetzentwurf Nr. 159 zur Änderung des israelischen Strafgesetzbuchs [1]. Eingebracht wurde er von der rechtsextremen Partei Otzma Jehudit – Jüdische Stärke unter Federführung des Ministers für Nationale Sicherheit, Itamar Ben-Gvir, der das Gesetz offen als Maßnahme gegen 'arabischen Terrorismus' bezeichnete [2]. Große Teile der Opposition boykottierten die Abstimmung.
Der Entwurf sieht zwingend die Todesstrafe vor für Personen, die vorsätzlich den Tod eines Menschen verursachen – sofern die Tat als 'Terrorismus' nach dem Anti-Terror-Gesetz 5776-2016 qualifiziert wird und mit der Absicht begangen wurde, dem Staat Israel und der Wiederbelebung des jüdischen Volkes in seinem Land zu schaden [3]. Der Begriff 'Palästinenser*in' taucht im Text nicht auf – doch die gewählte Formulierung lässt keinen Zweifel daran, gegen wen das Gesetz gerichtet ist: Es richtet sich faktisch ausschließlich an Palästinenser*innen.
Ein zweiter, ergänzender Gesetzentwurf wurde am 13. Januar 2026 in erster Lesung angenommen [4]. Er soll Militärgerichten die Sonderzuständigkeit zur Verhängung von Todesurteilen einräumen – auch ohne Antrag der Staatsanwaltschaft, auch mit einfacher Mehrheit (2:1) eines dreiköpfigen Richterkollegiums. Eine Revision oder Begnadigung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Wird ein Urteil rechtskräftig, muss es innerhalb von 90 Tagen durch Erhängen vollstreckt werden – unter Ausschluss der Öffentlichkeit [5].
Das strukturelle Kernproblem ist die zweigeteilte Zuständigkeit: Militärgerichte im Westjordanland sind zuständig für Palästinenser*innen und Ausländer*innen – nicht jedoch für israelische Siedler*innen, für die zivile Gerichte zuständig bleiben [6]. Explizit ausgenommen sind Bewohner*innen israelischer Siedlungen. Das Ergebnis: Dieselbe Straftat wird je nach ethnischer Zugehörigkeit unterschiedlich bestraft.
2. Völkerrechtliche Verstöße: Mehrfachbruch internationalen Rechts
Amnesty International, der UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk sowie UN-Sonderberichterstatter*innen haben übereinstimmend festgestellt, dass das Gesetzesvorhaben gegen fundamentale Normen des Völkerrechts verstößt [7][8]. Konkret werden folgende Rechtsgrundlagen verletzt:
Recht auf Leben (Art. 6 IPbpR): Die obligatorische, nicht umkehrbare Todesstrafe ohne richterliches Ermessen verletzt das in Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) verankerte Recht auf Leben, das Israel 1991 ratifiziert hat.
Folterverbot und Recht auf fairen Prozess: Militärgerichte weisen gegenüber palästinensischen Angeklagten eine Verurteilungsrate von über 99 % auf [9]. Todesurteile auf Basis solcher Verfahren können laut Amnesty International selbst Kriegsverbrechen darstellen.
Genfer Konventionen: Die geplanten Regelungen verstoßen gegen das humanitäre Völkerrecht, insbesondere gegen Schutzpflichten gegenüber der Zivilbevölkerung unter Besatzung [4].
Rückwirkungsverbot: Das Gesetz könnte auch rückwirkend angewendet werden – ein klarer Bruch grundlegender Rechtsprinzipien und internationaler Normen [10].
Diskriminierungsverbot: Die diskriminierende Anwendung der Todesstrafe auf Grundlage ethnischer und nationaler Zugehörigkeit verstößt gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie den IPbpR.
Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland, fasste es präzise zusammen: Die neuen Gesetze seien ein Freibrief, Todesurteile gegen Palästinenser*innen zu verhängen, und Ausdruck des israelischen Apartheidsystems [6].
3. Kontext: Apartheid, Haftbedingungen und systematische Straflosigkeit
Das Gesetzesvorhaben fällt nicht vom Himmel. Es ist eingebettet in ein umfassendes System institutionalisierter Ungleichbehandlung, das Amnesty International bereits 2022 in einem umfangreichen Bericht als Apartheid klassifiziert hat [11] – eine Einschätzung, die seitdem auch vom UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte in den besetzten palästinensischen Gebieten geteilt wird.
Seit dem 7. Oktober 2023 hat sich die Lage palästinensischer Gefangener in israelischer Haft dramatisch verschlechtert. Tausende Palästinenser*innen wurden willkürlich inhaftiert und misshandelt – in vielen Fällen stellt dies laut Amnesty International Folter dar [12]. Parallel dazu ist die Zahl der Palästinenser*innen, die in israelischer Haft ums Leben kamen, drastisch gestiegen. Im besetzten Westjordanland wurden seit Oktober 2023 mehr als 1.000 Palästinenser*innen bei israelischen Militäroperationen getötet [13].
Hinzu kommt das Phänomen staatlich geduldeter Siedlergewalt: Radikale israelische Siedler*innen greifen im Westjordanland immer häufiger palästinensische Dörfer an [14]. Diese Täter*innen stehen vor zivilen Gerichten und kommen faktisch straffrei davon. Das neue Gesetz würde diese strukturelle Ungleichheit noch weiter zementieren.
Itamar Mann, Professor für Völkerrecht an der Universität Haifa, warnt: Der Gesetzentwurf mache die Justiz zum Instrument der Rache und ignoriere das Prinzip der Gewaltenteilung [15]. In einem Land, in dem die mutmaßliche Vergewaltigung eines Häftlings mit öffentlichem Beifall aufgenommen wurde und der Militärstaatsanwalt, der Rechenschaft forderte, selbst strafrechtlich verfolgt wurde, sei die Grenze zwischen symbolischer Machtdemonstration und tatsächlicher Vollstreckung gefährlich dünn.
4. Der aktuelle Stand:
Der Ausschuss für nationale Sicherheit des israelischen Parlaments hat am späten Dienstag (gestern) einen Gesetzentwurf gebilligt, der einen Schritt in Richtung der Legalisierung der Hinrichtung palästinensischer Gefangener darstellt. Das Vorhaben ist nicht vom Tisch – es war lediglich pausiert. Nach der ersten Lesung im November 2025 und einer weiteren im Januar 2026 hat der Gesetzentwurf bereits mehrere Ausschüsse passiert. Für die endgültige Verabschiedung bedarf es noch zwei weiterer Lesungen im Plenum. Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich nächste Woche der Plenarsitzung der Knesset zur Abstimmung in der zweiten und dritten Lesung vorgelegt werden; dies sind die letzten Schritte, bevor er rechtskräftiges Gesetz wird. Der Ausschuss nahm einige Änderungen an dem Gesetzentwurf vor, der die erste Abstimmung bereits passiert hat, wie der israelische öffentlich-rechtliche Sender KAN berichtete; er fügte hinzu, dass die Hinrichtungen durch Erhängen vollstreckt würden. Die zum Tode Verurteilten würden in einer separaten Haftanstalt untergebracht, in der außer von autorisiertem Personal keine Besuche erlaubt wären, und Konsultationen mit Anwälten wären nur per Video zulässig. Die Hinrichtung muss innerhalb von 90 Tagen nach der Entscheidung vollstreckt werden.
Ministerpräsident Netanjahu hat zwar Änderungen am ursprünglichen Entwurf angeordnet – nicht aus humanitären Erwägungen, sondern aufgrund juristischer Bedenken der eigenen Rechtsberater*innen [16]. Auch in seiner abgeschwächten Form enthält der Entwurf nach Einschätzung von Expert*innen weiterhin ein Element rassischer Diskriminierung, da in der Praxis vor allem Palästinenser*innen standardmäßig der Todesstrafe ausgesetzt wären.
Zur Einordnung: Israel kennt die Todesstrafe formal bereits seit seiner Gründung – sie wurde jedoch seit 1962, der Hinrichtung des NS-Verbrechers Adolf Eichmann, kein einziges Mal vollstreckt [17]. Die bestehenden Regelungen erfordern bislang Einstimmigkeit eines dreiköpfigen Richterkollegiums. Das neue Gesetz würde diesen Schutzwall beseitigen.
5. Weltweiter Trend: Israel gegen den Strom der Geschichte
Das geplante israelische Gesetz steht im direkten Widerspruch zum globalen Trend der Abolitionsbewegung: Bis heute haben 113 Länder die Todesstrafe für alle Verbrechen abgeschafft [9] – sieben davon allein zwischen 2020 und heute. Mit der Ratifikation des IPbpR im Jahr 1991 hat sich Israel dem Ziel der vollständigen Abschaffung der Todesstrafe verpflichtet. Die geplante Ausweitung würde diese Verpflichtung brechen und Israel in eine internationale Isolation treiben.
Erika Guevara Rosas, leitende Direktorin bei Amnesty International, bringt es auf den Punkt: Die Todesstrafe verletzt das Recht auf Leben und ist die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen. Sie sollte unter keinen Umständen verhängt werden – erst recht nicht als offenkundig diskriminierendes Instrument staatlich verordneter Tötung, Beherrschung und Unterdrückung [9].
6. Deutschlands Schweigen: Mitschuld durch Untätigkeit
Amnesty International Deutschland forderte die Bundesregierung bereits im Februar 2026 eindringlich auf, entschieden und effektiv Druck auf Israel auszuüben. Julia Duchrow mahnte: Statt mahnender Worte brauche es konkrete Maßnahmen – die Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens wäre ein solcher Schritt, dem Deutschland sich nicht weiter verweigern dürfe [6].
Die Realität sieht jedoch anders aus: Bundeskanzler Friedrich Merz will Waffenlieferungen an Israel wieder zulassen [18]. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner reiste im Februar 2026 nach Israel, ohne das Todesstrafen-Vorhaben öffentlich zu thematisieren. Deutschland debattiert über Waffenexporte an ein Land, das vom Internationalen Strafgerichtshof wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgt wird [19]. Diese Politik der selektiven Empörung und des doppelten Standards untergräbt die Glaubwürdigkeit der deutschen Menschenrechtspolitik nachhaltig.
Wer für die universelle Geltung der Menschenrechte eintritt, kann nicht gleichzeitig einem Land Waffen liefern, das ein diskriminierendes Todesstrafenregime plant und eine systematische Apartheid betreibt.
Forderungen der Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer
Als Partei, die auf dem universellen Recht auf Gerechtigkeit, Menschenwürde und der Ächtung von Diskriminierung und Doppelmoral in der Außenpolitik gründet, fordert die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer:
1. Sofortiger diplomatischer Druck der Bundesregierung: Die Bundesregierung muss Israel gegenüber unmissverständlich und öffentlich erklären, dass das Todesstrafen-Vorhaben mit deutschem und europäischem Rechtsverständnis unvereinbar ist und konkrete politische Konsequenzen nach sich ziehen wird.
2. Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens: Deutschland soll sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, das Assoziierungsabkommen mit Israel auszusetzen, solange Völkerrechtsverstöße dieser Schwere andauern. Menschenrechtsklauseln in EU-Abkommen dürfen nicht zu totem Recht werden.
3. Sofortiger Stopp aller deutschen Rüstungsexporte nach Israel: Solange Israel eine Besatzungspolitik betreibt, die von internationalen Gerichten und Menschenrechtsorganisationen als Apartheid und Völkermord eingestuft wird, darf Deutschland keine Waffen liefern, die zur Aufrechterhaltung dieses Systems beitragen können.
4. Anerkennung der Apartheid-Feststellungen: Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag müssen aufhören, die Realität zu verleugnen: Israel betreibt ein System institutionalisierter Diskriminierung, das die völkerrechtliche Definition der Apartheid erfüllt. Diese Anerkennung ist Voraussetzung für eine glaubwürdige Außenpolitik.
5. Internationale Rechenschaftspflicht stärken: Deutschland soll im UN-Sicherheitsrat, im Menschenrechtsrat und in allen anderen relevanten internationalen Gremien aktiv dafür eintreten, dass Israel für Verletzungen des Völkerrechts zur Rechenschaft gezogen wird – inklusive Sanktionen, falls diplomatische Mittel scheitern.
6. Unterstützung palästinensischer Zivilgesellschaft und Menschenrechtler*innen: Die Bundesregierung soll Mittel für die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen, für den Schutz palästinensischer Menschenrechtsverteidiger*innen und für Rechtshilfe in Militärgerichtsverfahren bereitstellen.
7. Abschaffung der Todesstrafe als globales außenpolitisches Ziel: Deutschland muss die weltweite Abschaffung der Todesstrafe als konsequentes Ziel seiner Menschenrechtspolitik verfolgen – ohne Ausnahmen und ohne Doppelstandards. Das betrifft nicht nur Israel, sondern alle Staaten, die die Todesstrafe anwenden oder ausweiten wollen.
Fazit: Gerechtigkeit ist unteilbar
Ein Gesetz, das die Todesstrafe ethnisch selektiv verhängt, ist keine Sicherheitspolitik. Es ist Staatsrassismus. Ein Rechtssystem, das für Palästinenser*innen die Todesstrafe vorsieht, für Siedler*innen mit identischen Vergehen jedoch nicht, hat den Namen Rechtsstaat nicht mehr verdient.
Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer steht für eine Außenpolitik, die Menschenrechte nicht nach Herkunft, Religion oder geopolitischer Nützlichkeit gewichtet. Wer das Menschenrecht auf Leben ernst nimmt, muss es für alle Menschen einfordern – ohne Ausnahme. Die internationale Gemeinschaft und die Bundesregierung sind gefordert zu handeln, bevor das nächste Gesetz verabschiedet, das nächste Dorf enteignet oder das erste Urteil vollstreckt wird.
Gerechtigkeit ist unteilbar – oder sie ist keine.
Quellenverzeichnis
1. Amnesty-Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe: Israel setzt auf die Todesstrafe. amnesty-todesstrafe.de, Januar 2026. https://amnesty-todesstrafe.de/2026/01/israel-setzt-auf-die-todesstrafe/
2. Amnesty-Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe: Israel setzt auf die Todesstrafe. amnesty-todesstrafe.de, Januar 2026 (ebd., Angaben Ben-Gvir und Aussetzung Parlamentssitzungen).
3. Legal Tribune Online / Prof. Itamar Mann: Gesetzentwurf zu Todesstrafe: Gefährliche Wende in Israel. lto.de, 15. November 2025. https://www.lto.de/recht/meinung/m/israel-todesstrafe-gesetzentwurf-wende-volk-schicksal-gefaehrlich
4. Amnesty International Deutschland: Israel: Ausweitung der Todesstrafe wäre massiver Verstoß gegen das Völkerrecht. Pressemitteilung, 4. Februar 2026. https://www.amnesty.de/pressemitteilung/israel-ausweitung-todesstrafe-voelkerrecht
5. Amnesty International Österreich: Israel muss diskriminierendes Todesstrafengesetz sofort stoppen. amnesty.at, 11. November 2025. https://www.amnesty.at/news-events/news/israel-muss-diskriminierendes-todesstrafengesetz-sofort-stoppen/
6. Pressenza / Amnesty International Deutschland: Israel: Ausweitung der Todesstrafe wäre massiver Verstoß gegen das Völkerrecht. pressenza.com, 7. Februar 2026. https://www.pressenza.com/de/2026/02/israel-ausweitung-der-todesstrafe-waere-massiver-verstoss-gegen-das-voelkerrecht/
7. Vatican News: UN-Vertreter warnt Israel vor Einführung der Todesstrafe. vaticannews.va, 3. Januar 2026. https://www.vaticannews.va/de/welt/news/2026-01/uno-menschenrechte-volker-tuerk-kritik-israel-todesstrafe.html
8. Amnesty International (Englisch): Israel/OPT: Legislative proposals on death penalty violate international law. amnesty.org, 3. Februar 2026. https://www.amnesty.org/en/documents/act50/0677/2026/en/
9. Amnesty International Österreich: Israel muss diskriminierendes Todesstrafengesetz sofort stoppen (ebd., Zitat Guevara Rosas, Verurteilungsrate 99 %, 113 Länder). amnesty.at, 11. November 2025.
10. Vatican News: UN-Vertreter warnt Israel vor Einführung der Todesstrafe (ebd., Rückwirkungsverbot). vaticannews.va, 3. Januar 2026.
11. Amnesty International Deutschland: Unsere Arbeit zu Israel und Palästina. amnesty.de. https://www.amnesty.de/israel-palaestina-gaza-nahostkonflikt (Apartheid-Bericht Februar 2022).
12. Amnesty International Deutschland: Israel und besetztes palästinensisches Gebiet – Informationen zur Lage der Menschenrechte. amnesty.de. https://www.amnesty.de/informieren/laender/israel-und-besetztes-palaestinensisches-gebiet
13. Tagesspiegel: Ein Drittel der Abgeordneten dafür: Palästinenser verurteilen Abstimmung über Gesetz zur Todesstrafe. tagesspiegel.de, 12. November 2025.
14. Tachles: Todesstrafe-Gesetz sorgt für Kritik. tachles.ch, 10. Februar 2026. https://www.tachles.ch/artikel/news/todesstrafen-gesetz-sorgt-fuer-kritik
15. Legal Tribune Online / Prof. Itamar Mann: Gesetzentwurf zu Todesstrafe: Gefährliche Wende in Israel. lto.de, 15. November 2025 (ebd.).
16. Jüdische Allgemeine: Todesstrafe-Gesetz soll abgeschwächt werden. juedische-allgemeine.de, Februar 2026. https://www.juedische-allgemeine.de/israel/todesstrafe-gesetz-soll-abgeschwaecht-werden/
17. Junge Welt: Israel: Todesstrafe für Palästinenser. jungewelt.de, 12. November 2025. https://www.jungewelt.de/artikel/512149.israel-todesstrafe-f%C3%BCr-pal%C3%A4stinenser.html
18. Amnesty International Deutschland: Unsere Arbeit zu Israel und Palästina (ebd., Merz / Waffenlieferungen). amnesty.de.
19. Amnesty International Österreich: Weltweite Straflosigkeit begünstigt Israels unrechtmäßige Annexionspolitik im Westjordanland. amnesty.at, 26. Februar 2026. https://www.amnesty.at/news-events/news/weltweite-straflosigkeit-beguenstigt-israels-unrechtmaessige-annexionspolitik-im-westjordanland/