Team Todenhoefer Logo Die Gerechtigkeitspartei
Häusliche Gewalt gegen Frauen: Wenn die eigene Wohnung zum gefährlichsten Ort wird

Häusliche Gewalt gegen Frauen: Wenn die eigene Wohnung zum gefährlichsten Ort wird

Schirin Simo
Innenpolitik
15. December 2025
9 Min. Lesezeit

Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Häusliche Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland kein Randphänomen, sondern trauriger Alltag. Während wir über Sicherheit im öffentlichen Raum diskutieren, findet die eigentliche Gefahr oft hinter verschlossenen Türen statt – dort, wo Frauen sich eigentlich sicher fühlen sollten: in ihren eigenen vier Wänden.

Die erschreckende Realität in Zahlen

Laut der aktuellen Kriminalstatistischen Auswertung des Bundeskriminalamts zur Partnerschaftsgewalt wurden im Jahr 2023 insgesamt 256.276 Menschen Opfer von Partnerschaftsgewalt – ein Anstieg um 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Besonders alarmierend: 70,5 Prozent der Betroffenen sind Frauen (1). Jeden Tag versucht in Deutschland statistisch gesehen ein Mann, seine Partnerin oder Ex-Partnerin zu töten. Jeden dritten Tag gelingt es (2).

Diese Zahlen sind mehr als nur Statistik – hinter jeder Zahl steht ein Schicksal, eine Frau, die Angst, Schmerz und Demütigung erlebt hat. Im Jahr 2023 wurden 155 Frauen durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet (3). Das sind 155 Frauen zu viel. 155 vermeidbare Todesfälle. 155 Mal hat unser System versagt.

Die Dunkelziffer ist dabei erheblich höher, denn viele Betroffene erstatten aus Angst, Scham oder fehlendem Vertrauen in die Institutionen keine Anzeige. Studien gehen davon aus, dass nur etwa 20 Prozent der Fälle häuslicher Gewalt überhaupt zur Anzeige gebracht werden (4).

Das strukturelle Versagen: Wenn Schutz zum Privileg wird

Die Istanbul-Konvention, die Deutschland 2018 ratifiziert hat, verpflichtet unseren Staat zu umfassenden Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Konkret fordert sie einen Familienschutzplatz pro 10.000 Einwohner (5). Die Realität sieht anders aus: In Deutschland fehlen nach Schätzungen der Frauenhauskoordinierung bundesweit mehr als 14.000 Plätze in Frauenhäusern und Schutzwohnungen (6).

Was bedeutet das konkret? Es bedeutet, dass Frauen, die akut bedroht werden, oft keinen Schutzplatz finden. Es bedeutet, dass Frauen mit mehr als zwei Kindern häufig abgewiesen werden, weil die Zimmer zu klein sind. Es bedeutet, dass Frauen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen oft keine barrierefreien oder adäquaten Unterkünfte zur Verfügung stehen. Es bedeutet, dass Frauen ohne deutsche Staatsbürgerschaft zusätzliche bürokratische Hürden überwinden müssen (7).

Der Zugang zu Schutz darf keine Glückssache sein. Doch genau das ist er derzeit: Ob eine bedrohte Frau einen Platz im Frauenhaus bekommt, hängt davon ab, wo sie wohnt, wie viele Kinder sie hat, ob sie die richtigen Papiere besitzt und manchmal auch schlicht davon, ob sie zur richtigen Zeit anruft.

Die Spirale der Gewalt: Warum Betroffene nicht einfach gehen können

"Warum geht sie nicht einfach?" – Diese Frage zeigt ein fundamentales Missverständnis der Dynamiken häuslicher Gewalt. Gewalt in Partnerschaften folgt oft einem Muster, das als "Gewaltspirale" bezeichnet wird: Spannungsaufbau, akute Gewalt, Reue und Versöhnung, erneuter Spannungsaufbau (8). Dieses Muster macht es für Betroffene extrem schwierig, die Situation realistisch einzuschätzen und sich zu befreien.

Hinzu kommen zahlreiche weitere Faktoren: emotionale Abhängigkeit, finanzielle Unsicherheit, Angst um die Kinder, fehlende soziale Unterstützung, Scham, die Hoffnung auf Veränderung und nicht zuletzt die sehr reale Gefahr, dass die Gewalt eskaliert, wenn die Frau versucht zu gehen. Tatsächlich ist die Zeit unmittelbar nach der Trennung die gefährlichste Phase für betroffene Frauen – das Tötungsrisiko ist dann besonders hoch (9).

Eine Trennung bedeutet für viele Frauen nicht das Ende der Gewalt, sondern deren Eskalation. Stalking, Drohungen, Belästigung am Arbeitsplatz, Kampf ums Sorgerecht, finanzielle Sabotage – die Kontrolle und Gewalt setzen sich oft über Jahre fort.

Die fehlenden Präventionsstrukturen

Während wir über Schutzeinrichtungen sprechen, dürfen wir die Prävention nicht vergessen. Es kann nicht sein, dass wir erst handeln, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Gewaltprävention muss viel früher ansetzen – in Schulen, in der Jugendarbeit, in Beratungsstellen und auch im Umgang mit Tätern.

Hier zeigt sich ein weiteres strukturelles Defizit: Programme zur Täterarbeit sind unterfinanziert und regional sehr unterschiedlich verteilt. Dabei wissen wir aus der Forschung, dass Täterarbeit – wenn sie konsequent durchgeführt wird – Rückfälle reduzieren kann (10). Wer Gewalt gegen Frauen bekämpfen will, muss auch die Täter in die Verantwortung nehmen und ihnen Wege aus der Gewalt aufzeigen.

Das System, das zu oft schweigt

Wenn Frauen den Mut aufbringen, Hilfe zu suchen, treffen sie oft auf ein System, das nicht adäquat reagiert. Polizeibeamte, die häusliche Gewalt als "Familienstreitigkeit" bagatellisieren. Richter, die im Sorgerechtsverfahren den Gewaltkontext ignorieren. Jugendämter, die den "Kindeswohl" höher bewerten als den Schutz der Mutter. Ärztinnen und Ärzte, die Verletzungen nicht dokumentieren oder nicht nach der Ursache fragen (11).

Diese sekundäre Viktimisierung – also die erneute Schädigung durch Institutionen, die eigentlich schützen sollten – ist ein massives Problem. Betroffene Frauen berichten immer wieder davon, dass sie sich von Polizei, Justiz oder Jugendamt nicht ernst genommen fühlen, dass ihre Aussagen angezweifelt werden, dass der Täter mehr Glaubwürdigkeit genießt als sie selbst (12).

Besonders problematisch ist der Umgang mit dem sogenannten "Umgangsrecht" des gewalttätigen Vaters. Auch wenn die Mutter Gewalt erlebt hat, wird in Deutschland häufig am Umgangsrecht des Vaters mit den Kindern festgehalten – mit der Begründung, dass Gewalt gegen die Mutter nicht automatisch bedeute, dass er ein schlechter Vater sei. Diese Trennung verkennt, dass Kinder, die Gewalt gegen die Mutter miterleben, selbst traumatisiert werden und dass erzwungene Kontakte zum Täter für die Mutter bedeuten, dass die Kontrolle und Bedrohung weitergehen (13).

Unsere Forderungen: Schutz als Rechtsanspruch, nicht als Almosen

Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer fordert ein grundlegendes Umdenken im Umgang mit häuslicher Gewalt gegen Frauen:

1. Rechtsanspruch auf Schutz und Unterstützung

Wir brauchen einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Dieser Rechtsanspruch muss unabhängig von Aufenthaltsstatus, Einkommen, Kinderzahl oder Wohnort gelten. Schutz ist kein Privileg, sondern ein Grundrecht.

2. Bedarfsgerechte Finanzierung von Schutzeinrichtungen

Der Ausbau von Frauenhäusern, Schutzwohnungen und Beratungsstellen muss massiv vorangetrieben werden. Wir fordern die Umsetzung der Istanbul-Konvention mit einem Familienschutzplatz pro 10.000 Einwohner. Besonders wichtig: barrierefreie Plätze für Frauen mit Behinderungen und spezialisierte Angebote für Frauen mit besonderen Bedarfen. Die Finanzierung darf nicht länger von kommunalen Kassenlage abhängen, sondern muss bundeseinheitlich geregelt und gesichert sein.

3. Verpflichtende Schulungen für alle relevanten Berufsgruppen

Polizei, Justiz, Jugendämter, medizinisches Personal, Lehrkräfte – alle, die mit von Gewalt betroffenen Frauen in Kontakt kommen können, müssen verpflichtend und regelmäßig geschult werden. Sie müssen Gewaltdynamiken erkennen, angemessen reagieren und Betroffene nicht retraumatisieren. Häusliche Gewalt muss in der Ausbildung aller dieser Berufsgruppen einen zentralen Stellenwert einnehmen.

4. Gewaltschutz vor Umgangsrecht

Das Kindeswohl muss auch den Schutz vor einem gewalttätigen Elternteil einschließen. Wenn ein Vater die Mutter misshandelt hat, muss dies auch im Sorge- und Umgangsrecht konsequent berücksichtigt werden. Das Miterleben von Gewalt ist Gewalt. Kinder haben ein Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen.

5. Ausbau von Präventions- und Täterarbeit

Wir müssen die Gewalt an der Wurzel bekämpfen. Das bedeutet: geschlechtersensible Bildung in Schulen, flächendeckende Angebote der Täterarbeit, gesellschaftliche Ächtung von Gewalt gegen Frauen. Gewaltprävention muss genauso selbstverständlich werden wie Verkehrserziehung.

6. Unabhängige Monitoring-Stelle

Wir brauchen eine unabhängige Monitoring-Stelle, die überprüft, ob Deutschland seinen Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention nachkommt, die Missstände aufdeckt und konkrete Verbesserungsvorschläge erarbeitet.

Gewalt gegen Frauen ist politisch

Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit. Sie ist kein individuelles Schicksal. Sie ist kein "Beziehungsproblem". Häusliche Gewalt gegen Frauen ist Ausdruck struktureller Ungleichheit zwischen den Geschlechtern. Sie ist das Ergebnis von Machtstrukturen, die Männern erlauben, Kontrolle über Frauen auszuüben – physisch, psychisch, ökonomisch, sexuell.

Solange Frauen im Schnitt weniger verdienen als Männer, sind sie ökonomisch verletzlicher. Solange die Care-Arbeit hauptsächlich von Frauen geleistet wird, sind sie stärker abhängig. Solange in unserer Gesellschaft Männlichkeitsbilder existieren, die Dominanz und Kontrolle glorifizieren, wird es Gewalt geben. Solange Gewalt gegen Frauen bagatellisiert, entschuldigt oder gar romantisiert wird, werden Täter sich bestärkt fühlen.

Der Kampf gegen Gewalt an Frauen ist daher immer auch ein Kampf für Gleichberechtigung, für ökonomische Unabhängigkeit, für ein verändertes Geschlechterverhältnis, für eine Gesellschaft, in der Frauen und Männer auf Augenhöhe leben können.

Ein Test für unsere Gesellschaft

Wie eine Gesellschaft mit den Schwächsten umgeht, sagt viel über ihren Charakter aus. Wie wir Frauen schützen, die Gewalt erleben, ist ein Maßstab für unsere Menschlichkeit, für unseren Gerechtigkeitssinn, für unseren Anspruch an ein solidarisches Miteinander.

Aktuell versagen wir in diesem Test. Wir lassen Frauen im Stich, die unseren Schutz am dringendsten brauchen. Wir schauen weg, weil die Gewalt hinter verschlossenen Türen stattfindet. Wir nehmen hin, dass jeden dritten Tag eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet wird.

Das ist nicht hinnehmbar. Das dürfen wir nicht akzeptieren. Das müssen wir ändern.

Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer steht für eine Politik, die Menschenrechte nicht nur auf dem Papier verteidigt, sondern sie im Alltag durchsetzt. Eine Politik, die Schutz nicht als Almosen vergibt, sondern als Rechtsanspruch garantiert. Eine Politik, die nicht wegschaut, sondern handelt.

Gewalt gegen Frauen ist kein Nebenschauplatz. Sie ist ein zentrales politisches Thema. Und wir werden nicht aufhören, dieses Thema auf die Agenda zu setzen, bis jede Frau in Deutschland sicher leben kann – auch in den eigenen vier Wänden.

Quellenverzeichnis

(1) Bundeskriminalamt (2024): Partnerschaftsgewalt – Kriminalstatistische Auswertung – Berichtsjahr 2023. Wiesbaden.

(2) Bundeskriminalamt (2024): Partnerschaftsgewalt – Kriminalstatistische Auswertung – Berichtsjahr 2023. Wiesbaden. (Berechnung basierend auf 155 getöteten Frauen durch Partner/Ex-Partner im Jahr 2023)

(3) Bundeskriminalamt (2024): Partnerschaftsgewalt – Kriminalstatistische Auswertung – Berichtsjahr 2023. Wiesbaden.

(4) Müller, U., & Schröttle, M. (2004): Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland. Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Berlin.

(5) Europarat (2011): Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), Artikel 23.

(6) Frauenhauskoordinierung e.V. (2023): Bestandsaufnahme zu Frauenhäusern, Frauenschutzwohnungen und weiteren Schutzeinrichtungen in Deutschland. Berlin.

(7) Deutsches Institut für Menschenrechte (2022): Zugang von gewaltbetroffenen Frauen zu Schutz und Unterstützung in Deutschland. Berlin.

(8) Walker, L. E. (1979): The Battered Woman. New York: Harper & Row.

(9) Campbell, J. C. et al. (2003): Risk factors for femicide in abusive relationships: Results from a multisite case control study. In: American Journal of Public Health, 93(7), S. 1089-1097.

(10) Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. (2020): Standards für die Arbeit mit Tätern im Bereich häusliche Gewalt. Berlin.

(11) World Health Organization (2013): Responding to intimate partner violence and sexual violence against women: WHO clinical and policy guidelines. Geneva.

(12) Kavemann, B. (2018): Handbuch Kinder und häusliche Gewalt. Wiesbaden: Springer VS.

(13) Deutscher Juristinnenbund e.V. (2020): Stellungnahme zum Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt. Berlin.

Beginnen Sie mit der Eingabe, um zu suchen...

ESC zum Schließen
Powered by Laravel Scout