Ehegattensplitting vor dem Aus? Warum eine Reform ohne soziale Absicherung die Falschen trifft
Über die aktuelle Debatte um das Ehegattensplitting, die Pläne von Finanzminister Klingbeil – und warum die Gerechtigkeitspartei eine Reform fordert, die Familien schützt statt belastet.
Ein Steuerprivileg auf dem Prüfstand
Das Ehegattensplitting ist eines der ältesten und umstrittensten Instrumente des deutschen Steuerrechts. Seit seiner Einführung im Jahr 1958 ermöglicht es verheirateten Paaren und eingetragenen Lebenspartnerinnen und -partnern, ihre Einkommen steuerlich zusammen zu veranlagen. Dabei wird das gemeinsame Einkommen halbiert, die Steuer auf diese Hälfte berechnet und anschließend verdoppelt. Der Effekt: Je größer der Einkommensunterschied zwischen den Partnerinnen und Partnern, desto höher der steuerliche Vorteil. [1] Seit dem 25. März 2026 ist die Debatte um dieses Instrument wieder in voller Schärfe entbrannt: Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat in einer viel beachteten Grundsatzrede bei der Bertelsmann Stiftung gefordert, das Ehegattensplitting „in seiner heutigen Form“ für künftige Ehen abzuschaffen. [2]
Auch der Bayerische Rundfunk hat sich in einer ausführlichen Analyse mit konkreten Beispielrechnungen der Frage gewidmet, wer bei einem Wegfall des Splittings wie viel verlieren würde. [3] Die Ergebnisse zeigen ein differenziertes Bild, das weit über vereinfachte Schlagzeilen hinausgeht – und das macht eine gründliche Auseinandersetzung umso notwendiger.
Wie das Ehegattensplitting funktioniert – und wem es nutzt
Das Prinzip ist im Grunde einfach: Verdient ein Ehepartner 60.000 Euro brutto jährlich und die Partnerin oder der Partner 20.000 Euro, beträgt das Gesamteinkommen 80.000 Euro. Dieses wird für die Steuerberechnung halbiert. Für die resultierenden 40.000 Euro wird die Einkommensteuer berechnet und dann verdoppelt. Durch die progressive Struktur des deutschen Einkommensteuertarifs fällt die Gesamtbelastung so niedriger aus, als wenn beide Partnerinnen oder Partner einzeln veranlagt würden. [4]
Der Splittingvorteil ist am größten, wenn eine Partnerin oder ein Partner gar kein Einkommen erzielt. In klassischen Alleinverdiener-Ehen kann die jährliche Ersparnis mehrere Tausend Euro betragen. Bei Paaren mit ähnlich hohen Einkommen geht der Vorteil gegen null. [5] Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) beziffert die jährlichen Steuermindereinnahmen durch das Ehegattensplitting auf über 20 Milliarden Euro. [6]
Vier Beispiele: Wer verliert wie viel?
Die Analyse des Bayerischen Rundfunks verdeutlicht anhand von vier Modellrechnungen, wie unterschiedlich die Auswirkungen eines Wegfalls wären: [3]
Beispiel 1 – Klassische Alleinverdiener-Ehe: Verdient ein Partner 70.000 Euro und die andere Seite nichts, liegt der Splittingvorteil bei mehreren Tausend Euro jährlich. Ein Wegfall würde diese Familien erheblich belasten – gerade dann, wenn die fehlende Erwerbstätigkeit durch Kinderbetreuung oder Pflege bedingt ist.
Beispiel 2 – Teilzeit-Vollzeit-Kombination: Bei einer Verteilung von beispielsweise 50.000 zu 20.000 Euro bleibt der Vorteil spürbar, wenn auch geringer als im Alleinverdiener-Modell. Diese Konstellation betrifft besonders Familien, in denen ein Elternteil – oft die Mutter – wegen der Kinder in Teilzeit arbeitet.
Beispiel 3 – Doppelverdienerinnen und -verdiener mit ähnlichem Einkommen: Verdienen beide Partnerinnen oder Partner ähnlich viel, etwa jeweils 35.000 Euro, fällt der Splittingvorteil minimal aus. Eine Abschaffung hätte hier kaum finanzielle Konsequenzen.
Beispiel 4 – Gutverdiener-Ehe mit hoher Differenz: Bei einem Einkommen von 120.000 Euro auf einer Seite und null auf der anderen kann der Splittingvorteil den höchsten absoluten Wert erreichen. Allerdings profitieren hier vor allem finanziell bereits gut situierte Haushalte. [4]
Diese Beispiele zeigen: Eine pauschale Abschaffung trifft keineswegs nur Privilegierte. Sie trifft ebenso Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen, die auf den Splittingvorteil angewiesen sind – etwa weil ein Elternteil aufgrund mangelnder Kinderbetreuungsplätze nicht arbeiten kann.
Klingbeils Vorstoß: Reform oder Belastung?
Finanzminister Klingbeil begründet seinen Vorstoß mit dem Argument, das Ehegattensplitting halte „vor allem Frauen in der Teilzeitfalle“. Eine Reform könne Zehntausende zusätzliche Vollzeitstellen schaffen. [2] Dabei bezieht er sich unter anderem auf eine aktuelle Studie des DIW im Auftrag der Bertelsmann Stiftung: Demnach könnte eine Änderung des Splittings allein bei Frauen ab 45 Jahren das Arbeitsvolumen um knapp fünf Prozent steigern – das entspräche rund 175.000 zusätzlichen Vollzeitstellen. [7]
Klingbeil plant die Abschaffung ausdrücklich nur für künftige Ehen – bestehende Ehen sollen Bestandsschutz erhalten. Zusätzlich kündigt er eine Einkommensteuerreform an, die 95 Prozent der Beschäftigten entlasten soll. Bei einem monatlichen Einkommen von 3.000 Euro ist eine jährliche Entlastung von 300 bis 400 Euro vorgesehen, gegenfinanziert durch höhere Steuern für Spitzenverdienerinnen und Spitzenverdiener. [8]
Auch das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) kommt in einer Analyse zu dem Ergebnis, dass eine Individualbesteuerung aller Eheleute das BIP einmalig um bis zu 1,5 Prozent steigern und rund 500.000 zusätzliche Vollzeitstellen schaffen könnte. [9] Gleichzeitig warnt das RWI aber davor, dass sozial schwächere Paare durch die höhere Besteuerung erhebliche finanzielle Nachteile erleiden könnten – ein Aspekt, den die Reformpläne bislang nicht ausreichend adressieren.
Was in der Debatte zu kurz kommt
Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer erkennt an, dass das Ehegattensplitting strukturelle Probleme verursacht. Es setzt Fehlanreize, die insbesondere Frauen von der Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit abhalten können. Es ist richtig, dass die steuerlichen Rahmenbedingungen überarbeitet werden müssen, um Gleichstellung und wirtschaftliche Eigenständigkeit zu fördern.
Zugleich warnen wir entschieden davor, diese Reform auf dem Rücken jener Familien durchzuführen, die sie am härtesten trifft. Denn in der aktuellen Debatte kommen mehrere zentrale Aspekte zu kurz:
• Fehlende Kinderbetreuung: Die Abschaffung des Splittings setzt voraus, dass beide Partnerinnen und Partner erwerbstätig sein können. Doch in Deutschland fehlen laut Bertelsmann Stiftung hunderttausende Kitaplätze. Wer das Splitting abschafft, ohne gleichzeitig flächendeckende Betreuung zu gewährleisten, bestraft Eltern für ein strukturelles Versagen des Staates. [10]
• Pflegeleistungen werden ignoriert: Ehepartnerinnen und Ehepartner, die Angehörige pflegen, entlasten das Gesundheitssystem erheblich. Das Splitting ist auch eine Anerkennung dieser gesellschaftlichen Leistung. Wer es streicht, muss erklären, wie diese Pflege künftig finanziert wird.
• Soziale Schieflage: Die Hans-Böckler-Stiftung weist darauf hin, dass das Ehegattensplitting keine Familien fördert, sondern Ehen – unabhängig davon, ob Kinder vorhanden sind. [6] Das ist ein berechtigter Einwand. Doch die Lösung muss in einer Umsteuerung hin zu einer kinderzentrierten Förderung liegen – nicht in einer pauschalen Streichung, die Familien mit und ohne Kinder gleichermaßen belastet.
• Koalitionsstreit statt Gesamtkonzept: Während Klingbeil das Splitting abschaffen will, lehnt die CSU dies kategorisch ab. Der Deutsche Familienverband spricht von einem „familienfeindlichen“ Vorstoß. [11] Was fehlt, ist ein koalitionsübergreifendes Gesamtkonzept, das steuerliche Entlastung und soziale Absicherung zusammendenkt.
Der größere Kontext: Wenn junge Menschen das Vertrauen verlieren
Die Debatte um das Ehegattensplitting fällt in eine Zeit, in der das Vertrauen in die Politik auf einem historischen Tiefstand ist. Die am selben Tag veröffentlichte Trendstudie „Jugend in Deutschland 2026“ zeigt alarmierende Befunde: 41 Prozent der 14- bis 29-Jährigen können sich vorstellen, Deutschland dauerhaft zu verlassen. Jeder und jede Fünfte plant dies bereits konkret. [12]
Die Gründe sind vielfältig: Dauerkrisen, unsichere Perspektiven, steigende Wohnkosten und ein Gefühl, von der Politik nicht gehört zu werden. Eine deutliche Mehrheit hat laut der Studie nicht den Eindruck, dass Politikerinnen und Politiker die Perspektiven „einfacher Leute“ ausreichend berücksichtigen. [13] Diese Befunde sollten die Bundesregierung mahnen: Wer Steuerreformen plant, die Millionen Familien direkt betreffen, muss dies mit einem sozialen Sicherheitsnetz verbinden – sonst vertieft sich die Entfremdung weiter.
Unsere Forderungen: Gerechte Steuerreform statt sozialpolitischer Kahlschlag
Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer fordert auf Grundlage ihres Parteiprogramms eine differenzierte Reform des Ehegattensplittings, die soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Teilhabe in den Mittelpunkt stellt:
1. Keine Abschaffung des Ehegattensplitting: Andere Anreize schaffen für Vollzeitbeschäftigung und Wirtschaftswachstum, nicht auf Lasten der Familien. Außerdem könnte man andere Modelle in Betracht ziehen, wie z.B. auch das Familiensplitting. So werden Familien mit Kindern gezielt entlastet – unabhängig vom Ehemodell.
2. Keine Reform ohne Betreuungsgarantie: Jede Änderung des Splittings muss zwingend mit einem Rechtsanspruch auf ganztägige Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr verbunden werden. Die Gerechtigkeitspartei fordert ein Sonderinvestitionsprogramm für den Ausbau von Kindertagesstätten und Ganztagsschulen.
3. Schutz pflegender Angehöriger: Ehepartnerinnen und Ehepartner, die Angehörige pflegen, müssen steuerlich anerkannt und entlastet werden – unabhängig davon, ob das Splitting bestehen bleibt oder nicht. Wir fordern einen eigenständigen Pflege-Freibetrag.
4. Bestandsschutz und sozialverträgliche Übergangsfristen: Bestehende Ehen dürfen nicht rückwirkend belastet werden. Jede Reform muss großzügige Übergangsregelungen von mindestens zehn Jahren beinhalten, um Familien Planungssicherheit zu geben.
5. Gerechte Gegenfinanzierung durch Vermögende: Die Kosten der Reform dürfen nicht auf die Schultern der Mittelschicht abgewälzt werden. Stattdessen muss die Finanzierung über eine höhere Besteuerung von Großvermögen und Spitzeneinkommen erfolgen – im Sinne eines gerechteren Steuersystems, in dem starke Schultern mehr tragen als schwache.
6. Perspektiven für die junge Generation schaffen: Wenn 41 Prozent der jungen Menschen darüber nachdenken, Deutschland zu verlassen, ist das ein Alarmsignal. Die Gerechtigkeitspartei fordert ein umfassendes Zukunftspaket für junge Familien, das bezahlbaren Wohnraum, Ausbildungsförderung und faire Arbeitsmarktchancen umfasst – damit Deutschland für die nächste Generation lebenswert bleibt. [12]
Fazit: Reform? Wenn, dann gerecht
Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer steht für eine Politik, die das Wohl der Menschen in den Mittelpunkt stellt. Wir verschließen uns keiner Reform – aber wir werden nicht zulassen, dass Familien, Pflegende und Geringverdienerinnen und Geringverdiener die Zeche für eine ideologisch motivierte Steuerpolitik zahlen. Eine Reform muss eingebettet sein in ein Gesamtkonzept, das soziale Absicherung, Gleichstellung und wirtschaftliche Teilhabe zusammendenkt.
Denn echte Gerechtigkeit bedeutet nicht, ein Privileg abzuschaffen und die Betroffenen mit den Folgen allein zu lassen. Echte Gerechtigkeit bedeutet, die Voraussetzungen zu schaffen, unter denen niemand auf ein Steuerprivileg angewiesen sein muss – weil der Staat seinen Aufgaben nachkommt: bei der Kinderbetreuung, bei der Pflege, bei bezahlbarem Wohnraum und bei gerechten Löhnen.
Quellenverzeichnis
[1] Sparkasse.de: „Ehegattensplitting: Definition, Vor- und Nachteile, Beispiel“, 2025. Online verfügbar unter: sparkasse.de/pk/ratgeber/familie/ehe-und-partnerschaft/ehegattensplitting.html
[2] Tagesspiegel: „Fehlanreiz beseitigen: Klingbeil plant Abschaffung des Ehegattensplittings und fordert Mehrarbeit“, 25.03.2026. Online verfügbar unter: tagesspiegel.de
[3] Bayerischer Rundfunk (BR): „Ehegattensplitting: Wer wie viel verliert, wenn es wegfällt – vier Beispielrechnungen“, März 2026. Online verfügbar unter: br.de/nachrichten/wirtschaft
[4] Finanztip: „Ehegattensplitting: Zusammenveranlagung und Splittingtabelle“, November 2025. Online verfügbar unter: finanztip.de/steuererklaerung/ehegattensplitting
[5] Steuertipps.de: „Ehegattensplitting in der Diskussion: Darum geht es“, März 2026. Online verfügbar unter: steuertipps.de/eltern-familie-ehe/was-ist-das-ehegattensplitting
[6] vorwärts: „Steuerreform: Wer vom Ehegattensplitting profitiert – und wer nicht“ (mit Verweis auf Bettina Kohlrausch, Hans-Böckler-Stiftung), März 2026. Online verfügbar unter: vorwaerts.de
[7] news.de: „Lars Klingbeil: Große Steuerreformen geplant“ (mit Verweis auf DIW-Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung), 25.03.2026. Online verfügbar unter: news.de
[8] Handelsblatt: „Reformen: Klingbeil drängt erneut auf Ende des Ehegattensplittings“, 25.03.2026. Online verfügbar unter: handelsblatt.com
[9] Sparkasse.de: „Ehegattensplitting“ (mit Verweis auf RWI-Studie zu wirtschaftlichen Auswirkungen einer Individualbesteuerung). Online verfügbar unter: sparkasse.de
[10] Bertelsmann Stiftung: Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme, diverse Jahrgänge. Zum Betreuungsdefizit: bertelsmann-stiftung.de
[11] Ad Hoc News / boerse-global.de: „Klingbeil fordert Abschaffung des Ehegattensplittings“ (mit Zitat Deutscher Familienverband), März 2026. Online verfügbar unter: ad-hoc-news.de
[12] ZDFheute: „Jugendstudie: Viele junge Menschen denken über Auswandern nach“, 25.03.2026. Online verfügbar unter: zdfheute.de
[13] Simon Schnetzer / Kilian Hampel / Nina Kolleck: Trendstudie „Jugend in Deutschland 2026 – Zukunft unter Druck“. Online verfügbar unter: simon-schnetzer.com/jugendstudien