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Drohender Kahlschlag im Sozialen: Wenn der Staat seine Schwächsten im Stich lässt

Drohender Kahlschlag im Sozialen: Wenn der Staat seine Schwächsten im Stich lässt

Admin
Innenpolitik
24. April 2026
11 Min. Lesezeit

Ein geheimes Arbeitspapier enthüllt Kürzungspläne in Milliardenhöhe – zu Lasten von Kindern, Menschen mit Behinderungen und Alleinerziehenden. Die Gerechtigkeitspartei sagt: Nein.

Ein Papier, das niemand sehen sollte – und das alle sehen müssen
Seit Dezember 2025 tagt eine Arbeitsgruppe aus Vertreter*innen des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände hinter verschlossenen Türen. Ihr Auftrag: Wege zu finden, wie die Sozialausgaben gesenkt werden können. Ihr Deckmantel: "Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen". Was sich dahinter verbirgt, ist nun öffentlich – dank des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands, der ein internes Arbeitsdokument vom 25. März 2026 publik gemacht hat.
Auf 108 Seiten finden sich darin Kürzungsvorschläge, die fundamentale Leistungsansprüche von Kindern, Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen und Alleinerziehenden in Frage stellen. Das bisher bezifferbare Kürzungsvolumen liegt bei mindestens 8,6 Milliarden Euro – und das ist nur der Teil, für den überhaupt Kostenschätzungen vorliegen. Knapp zwei Drittel der Vorschläge enthalten gar keine Zahlen.[1]
Der Paritätische Gesamtverband kommentiert das Dokument unmissverständlich: Es handelt sich nicht um ein verwaltungstechnisches Optimierungsprogramm, sondern um einen „Angriff auf Errungenschaften, für die Betroffene, Verbände und Fachleute jahrzehntelang gekämpft haben“.[1] Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer schließt sich dieser Einschätzung vollumfänglich an. Wir legen im Folgenden dar, was auf dem Spiel steht – und welche Maßnahmen aus Sicht unserer Partei notwendig sind.

Politischer und gesellschaftlicher Kontext: Warum die Ausgaben gestiegen sind
Es stimmt, dass die Sozialausgaben in den vergangenen Jahren gestiegen sind. Doch dieser Anstieg ist das Ergebnis richtiger politischer Entscheidungen: intensivierter Kinderschutz, der Ausbau der Kinder- und Jugendhilfe, mehr ambulante statt stationärer Versorgung für Menschen mit Behinderungen, die Aufnahme geflüchteter Kinder und die stärkere Personenzentrierung in der Eingliederungshilfe.[1]

Hinzu kommt ein entscheidender Faktor, der im Arbeitspapier vollständig ignoriert wird: Inflation. Allein zwischen 2006 und 2023 wurden mindestens 43 Prozent des nominalen Ausgabenanstiegs in der Kinder- und Jugendhilfe durch die allgemeine Preissteigerung aufgezehrt.[1] Real sind die Ausgaben also deutlich geringer gewachsen als die absoluten Zahlen suggerieren. Dass das Vorschlagsbuch der Bund-Länder-Arbeitsgruppe diese Zusammenhänge vollständig ausblendet, ist kein Versehen – es ist Methode.
Auch die eigentlichen Treiber steigender Fallzahlen bleiben in dem Papier unerwähnt: wachsende Kinderarmut, psychische Erkrankungen in Familien, soziale Segregation, mangelnde Prävention.[2] Die Bundesregierung weigert sich, die Ursachen zu bekämpfen – und kürzt stattdessen bei den Folgekosten.

Die wichtigsten Kürzungsvorhaben im Detail

1. Schulbegleitung und Eingliederungshilfe: 3 Milliarden Euro auf dem Spiel
Der gravierendste Einzelvorschlag in dem Dokument betrifft die Streichung von § 112 SGB IX – dem gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung in Schule und Hochschule für Menschen mit Behinderungen. Rund 3 Milliarden Euro sollen eingespart werden, indem individuelle Schulbegleitung künftig vollständig durch die Schulen selbst erbracht werden soll.[1]
Dieser Vorschlag ist nicht nur sozialpolitisch falsch – er ist völkerrechtswidrig. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die Deutschland seit 2009 ratifiziert hat, verpflichtet den Staat zur inklusiven Bildung mit angemessener Unterstützung in Regelschulen.[3] Eine Streichung der Schulbegleitung würde dieses Recht aushöhlen und Tausende von Kindern zurück in Sonderschulen oder in die soziale Isolation zwingen.
Dabei ist selbst die vermeintliche Ersparnis illusorisch: Die eingesparten 3 Milliarden Euro würden im Aufbau alternativer Strukturen aufgehen – die jedoch noch nicht existieren und deren Qualität ungesichert wäre. Mehrkosten durch längerfristige Ausgrenzung und verpasste Bildungschancen sind nicht einmal ansatzweise einberechnet.[1]

2. Streichung der Nachbetreuung junger Erwachsener: Jugendliche auf der Straße
§ 41a SGB VIII, der erst 2021 durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz eingeführt wurde, sichert jungen Erwachsenen bis 27 Jahren aus der Kinder- und Jugendhilfe Nachbetreuung zu. Er soll gestrichen werden – Einsparvolumen: rund 1 Milliarde Euro.[1]
Die Konsequenz wäre verheerend: Diese jungen Menschen können nicht auf Familien zurückgreifen, haben keine sozialen Sicherheitsnetze. Die Zahl wohnungsloser Minderjähriger hat sich zwischen 2022 und 2025 fast verdreifacht. Im Januar 2025 waren über 137.000 Minderjährige und rund 55.700 junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren wohnungslos.[1] Wer ihnen jetzt die Unterstützung entzieht, zahlt morgen mit teuren Kriseninterventionen, Obdachlosenunterkünften, psychiatrischen Notaufnahmen – und menschlichem Leid.

3. Zweiklassen-Jugendhilfe für geflüchtete Minderjährige
Besonders scharf ist der Vorschlag des Bundeslandes Sachsen: Unbegleitete Minderjährige ab 16 Jahren sollen nicht länger reguläre Jugendhilfe erhalten, sondern in Erwachsenenunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen mit reduzierten Standards eingewiesen werden.[1]
Auch dieser Vorschlag verstößt gegen geltendes Völkerrecht. Die UN-Kinderrechtskonvention gilt für alle Minderjährigen ohne Ausnahme – unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Alter.[4] Eine Zwei-Klassen-Jugendhilfe, die Kinder je nach Pass unterschiedlich behandelt, ist mit dem Gebot der Gleichbehandlung und der Menschenwürde unvereinbar.

4. Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts in der Eingliederungshilfe
Das Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB VIII, § 104 SGB IX) sichert Menschen mit Behinderungen das Recht, in einer eigenen Wohnung zu leben und selbst über ihre Versorgung zu entscheiden. Das Arbeitspapier schlägt vor, dieses Recht auf "wirtschaftlich angemessene" Angebote zu begrenzen – ein Euphemismus für die billigste verfügbare Option.[1]
Gleichzeitig soll das sogenannte Pooling – also die gemeinsame Inanspruchnahme von Assistenzleistungen durch mehrere Betroffene – zur Regel werden. Die 1:1-Unterstützung, also individuelle Begleitung, soll nur noch bei nachgewiesener "Unzumutbarkeit" möglich sein. Die Entscheidung darüber soll allein dem Leistungsträger obliegen, nicht mehr der betroffenen Person.[1] Das ist eine fundamentale Aushöhlung von Selbstbestimmung – eines Grundrechts, das nicht unter Sparvorbehalt gestellt werden darf.

5. Unterhaltsvorschuss: Alleinerziehende zahlen die Zeche
Rund 1 Milliarde Euro soll beim Unterhaltsvorschuss eingespart werden, indem die 2017 ausgeweitete Leistungsberechtigung zurückgedreht wird. Im Jahr 2024 waren mehr als 850.000 Kinder auf den Unterhaltsvorschuss angewiesen – eine Ersatzleistung für Unterhalt, den der andere Elternteil nicht zahlt.[1]
Alleinerziehende – überwiegend Frauen – tragen in Deutschland ein erhöhtes Armutsrisiko. Die Armutsgefährdungsquote von Alleinerziehenden liegt laut Statistischem Bundesamt bei rund 43 Prozent.[5] Wer ihnen jetzt die Unterstützung kürzt, verstärkt soziale Ungleichheit und vertieft die strukturelle Benachteiligung von Frauen im deutschen Sozialsystem.

6. Qualitätsverzicht bei der Kindertagesbetreuung
Kommunale Spitzenverbände und mehrere Bundesländer fordern, Bundesgelder für die Kindertagesbetreuung ohne Qualitätsbindung auszuschütten. Gleichzeitig soll der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Schulkinder verschoben oder abgeschwächt werden – mit einem geschätzten Einsparpotenzial von 100 Millionen Euro.[1]

Was auf den ersten Blick nach fiskalischer Effizienz klingt, ist in Wahrheit ein Angriff auf frühkindliche Bildung. Die Forschungslage ist eindeutig: Hochwertige Betreuung in den ersten Lebensjahren entscheidet maßgeblich über Bildungswege und soziale Chancen.[6] Qualitätsverzicht in der Kita ist kein Sparbeitrag – er ist eine Investition in spätere Ungleichheit.

Was das Papier verschweigt: Die Logik des Kahlschlags
Das Arbeitspapier folgt einer durchgehenden Logik: Teure individuelle Hilfen sollen durch billigere kollektive Angebote ersetzt werden – unabhängig davon, ob diese überhaupt existieren oder den konkreten Bedarf decken können. Einsparpotenziale werden beziffert. Folgekosten nicht.[1]
Kein einziger Vorschlag im Dokument fragt, was die geplanten Einschnitte für die betroffenen Menschen bedeuten. Kein einziger Vorschlag wägt ab, ob die Einsparung den angerichteten Schaden rechtfertigt. Sozialleistungen werden wie Haushaltsposten behandelt. Die Menschen, die auf sie angewiesen sind, kommen nicht vor.[1]
Dabei sind manche Vorschläge nicht nur sozialpolitisch fragwürdig, sondern auch juristisch unhaltbar. Die geplante Streichung der Schulbegleitung verletzt die UN-BRK.[3] Die Einweisung unbegleiteter Minderjähriger in Erwachsenenunterkünfte verletzt die UN-KRK.[4] Das Papier ignoriert diese Grenzen vollständig.
Besonders aufschlussreich ist, was das Dokument nicht enthält: keine Analyse der Ursachen steigender Fallzahlen, keine Berücksichtigung von Inflation, keine Bewertung von Präventionsmaßnahmen, keine Abwägung von Kurz- und Langzeitkosten, keine verfassungsrechtliche Prüfung. Was als "Effizienzpapier" daherkommt, ist in Wirklichkeit ein ideologischer Angriff auf den Sozialstaat.

Forderungen der Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer

1.       Vollständige Transparenz über alle Bund-Länder-Verhandlungen zu Sozialleistungen

Verhandlungen, die Millionen Menschen betreffen, dürfen nicht hinter geschlossenen Türen stattfinden. Wir fordern die sofortige Offenlegung aller relevanten Arbeitspapiere und die parlamentarische Einbindung bei Kürzungsentscheidungen im Sozialbereich.

2.      Gesetzliche Verankerung und Stärkung der UN-Behindertenrechtskonvention im nationalen Recht

Deutschland hat die UN-BRK 2009 ratifiziert – mit verbindlicher Wirkung. Wir fordern, dass alle geplanten Gesetzesänderungen im Bereich der Eingliederungshilfe auf UN-BRK-Konformität geprüft und im Zweifel unterlassen werden. Der individuelle Rechtsanspruch auf Schulbegleitung ist zu erhalten.

3.      Schutz der Nachbetreuung junger Erwachsener aus der Kinder- und Jugendhilfe

§ 41a SGB VIII ist nicht zu streichen, sondern auszubauen. Junge Menschen, die ohne familiäres Netz aufwachsen, brauchen verlässliche Unterstützung im Übergang in ein selbständiges Leben. Wohnungslosigkeit ist keine Unvermeidlichkeit – sie ist das Ergebnis politischer Entscheidungen.

4.      Gleiche Rechte für alle Minderjährigen – keine Zwei-Klassen-Jugendhilfe

Die UN-Kinderrechtskonvention gilt für alle Kinder und Jugendlichen – unabhängig von ihrer Herkunft. Wir fordern, dass geflüchtete Minderjährige denselben Schutz und dieselben Leistungen erhalten wie alle anderen Kinder in Deutschland. Diskriminierung nach Herkunft ist mit dem Grundgesetz unvereinbar.

5.      Erhalt und Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts in der Eingliederungshilfe

Selbstbestimmung ist kein Luxus. Wir lehnen jede Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts (§ 104 SGB IX) ab. Pooling darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen eingesetzt werden. Die Entscheidungshoheit muss bei den Menschen mit Behinderungen verbleiben – nicht bei Kostenstellen.

6.      Sofortige Absicherung des Unterhaltsvorschusses in seiner jetzigen Form

Wir fordern den Erhalt der 2017 ausgeweiteten Leistungsberechtigung beim Unterhaltsvorschuss. Alleinerziehende – überwiegend Frauen – dürfen nicht erneut zur Zielscheibe sozialpolitischer Sparexperimente werden. Langfristig setzen wir uns für einen staatlich garantierten Kindesunterhalt ein, der Kinder unabhängig von der Zahlungsfähigkeit oder dem Zahlungswillen des unterhaltspflichtigen Elternteils absichert.

7.       Verbindliche Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung und Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung

Bundesgelder für die Kindertagesbetreuung müssen an verbindliche Qualitätsstandards geknüpft werden. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist ohne weitere Verzögerung umzusetzen. Frühkindliche Bildung ist keine Subvention – sie ist eine gesellschaftliche Investition mit langfristiger Rendite.

8.      Bekämpfung der Ursachen statt Kürzung der Folgekosten

Steigende Fallzahlen in der Kinder- und Jugendhilfe sind kein Beweis für "Ineffizienz" – sie sind ein Symptom von Kinderarmut, psychischen Erkrankungen, fehlender Wohnraumversorgung und unzureichender Prävention. Wir fordern eine konsequente Armutspolitik: Abschaffung der Sanktionen im Bürgergeld, Einführung einer Kindergrundsicherung, massiver Ausbau sozialer Infrastruktur in benachteiligten Stadtteilen.

9.      Gerechte Finanzierung des Sozialstaats durch Wiederherstellung progressiver Steuerpolitik

Die Frage, wie soziale Leistungen finanziert werden, ist eine Gerechtigkeitsfrage. Wir fordern die Einführung einer Vermögensteuer auf hohe Vermögen, die konsequente Bekämpfung von Steuerflucht und Steuervermeidung sowie die Abschaffung steuerlicher Privilegien für Kapitalerträge auf Kosten von Arbeitseinkommen. Wer hat, muss mehr beisteuern – damit alle ein würdevolles Leben führen können.

10.   Parlamentarisches Moratorium: Keine Verabschiedung sozialrechtlicher Kürzungen ohne unabhängige Folgenabschätzung

Wir fordern, dass kein Kürzungsvorschlag aus dem Arbeitspapier in Kraft tritt, bevor eine unabhängige Folgenabschätzung – unter Einbeziehung von Betroffenenverbänden, Wohlfahrtsorganisationen und Wissenschaft – vorliegt. Gesetze, die Grundrechte beschränken, bedürfen besonderer Rechtfertigung.

Fazit: Wer schweigt, stimmt zu
Das Arbeitspapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist kein verwaltungstechnisches Optimierungsdokument. Es ist der Versuch, unter dem Radar der Öffentlichkeit grundlegende Sozialleistungen abzubauen – leise, ohne demokratische Debatte, ohne verfassungsrechtliche Prüfung. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat diese Geheimpläne ans Licht gebracht. Jetzt ist die Zivilgesellschaft gefordert: Verbände, Gewerkschaften, Betroffenenorganisationen, Parteien – und jede einzelne Person, die versteht, was auf dem Spiel steht.
Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer steht an der Seite derjenigen, die keine mächtige Lobby haben: Kinder, junge Erwachsene aus der Jugendhilfe, Menschen mit Behinderungen, Alleinerziehende. Unser Parteiprogramm ist klar: Soziale Gerechtigkeit ist nicht verhandelbar. Der Sozialstaat ist kein Posten auf einer Effizienzliste. Er ist das Versprechen einer Gesellschaft an ihre schwächsten Mitglieder.
Wer jetzt schweigt, stimmt zu. Wir schweigen nicht.

Quellenverzeichnis

[1]    Deutscher Parit00e4tischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. (Hrsg.): Drohender Kahlschlag im Sozialen. Berlin, 16. April 2026. URL: https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/paritaetischer_drohender-kahlschlag-2026.pdf

[2]   Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Kinder- und Jugendhilfe – Aufgaben und Leistungen. URL: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/kinder-und-jugendhilfe (abgerufen April 2026)

[3]   Vereinte Nationen: Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK), Artikel 24 – Bildung. Ratifiziert von Deutschland am 26. März 2009. URL: https://www.un.org/disabilities/documents/convention/convoptprot-g.pdf

[4]   Vereinte Nationen: Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-KRK), insbesondere Artikel 2, 3 und 20. In Kraft in Deutschland seit 5. April 1992. URL: https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention

[5]   Statistisches Bundesamt (Destatis): Armutsgefährdungsquoten nach Haushaltstyp in Deutschland 2023. Wiesbaden 2024. URL: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Lebensqualitaet/Tabellen/armutsgefaehrdung-haushaltstyp.html

[6]   OECD: Starting Strong – Early Childhood Education and Care. Paris 2021. URL: https://www.oecd.org/education/starting-strong/

[7]   Bundesverfassungsgericht: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 1 (Menschenwürde), Art. 3 (Gleichheitsgrundsatz), Art. 6 (Schutz von Ehe und Familie), Art. 20 (Sozialstaatsprinzip). URL: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/

[8]  Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer: Parteiprogramm. URL: https://gerechtigkeitspartei.de
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