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Auslandsaufenthalte nur noch mit Genehmigung der Bundeswehr – Das Wehrdienstmodernisierungsgesetz und der schleichende Verlust bürgerlicher Freiheiten

Auslandsaufenthalte nur noch mit Genehmigung der Bundeswehr – Das Wehrdienstmodernisierungsgesetz und der schleichende Verlust bürgerlicher Freiheiten

Admin
Innenpolitik
06. April 2026
12 Min. Lesezeit

Seit dem 1. Januar 2026 ist das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) in Kraft. Was in der politischen Debatte rund um Musterungspflicht und Truppenerweiterung weitgehend unterging, sorgt nun für massive Empörung: Alle deutschen Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren sind verpflichtet, Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen zu lassen (1). Ob Auslandssemester, berufliche Entsendung, Work & Travel oder Familienbesuch – wer länger als drei Monate das Land verlassen will, braucht die Erlaubnis der Bundeswehr. Diese Regelung greift nicht erst im Spannungs- oder Verteidigungsfall, sondern bereits jetzt, in Friedenszeiten (2).

Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer betrachtet dieses Gesetz mit größter Sorge. Es ist Ausdruck einer politischen Entwicklung, in der die Bundesregierung unter dem Vorwand sicherheitspolitischer Erfordernisse fundamentale Grundrechte aushöhlt – und dabei die betroffene Generation nicht einmal in den Entscheidungsprozess einbezogen hat.

1. Was das Gesetz konkret bedeutet

Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz wurde am 5. Dezember 2025 vom Bundestag mit 323 Ja- zu 272 Nein-Stimmen beschlossen und trat zum 1. Januar 2026 in Kraft (3). Kern des Gesetzes ist die verpflichtende Musterung für alle jungen Männer ab dem Jahrgang 2008 sowie die Erweiterung der Truppenzielgröße von zuletzt rund 180.000 auf 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten (4). Frauen können sich freiwillig melden. Alle 18-jährigen Männer erhalten einen Brief mit einem QR-Code zu einer verpflichtenden Onlinebefragung, in der persönliche Daten, gesundheitliche Aspekte und die Bereitschaft zum Wehrdienst abgefragt werden (5).

Was jedoch weitgehend unbemerkt blieb: Durch die Neufassung des § 3 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes müssen nun sämtliche männliche Personen ab dem 17. Lebensjahr bis zum 45. Lebensjahr längere Auslandsaufenthalte bei einem Karrierecenter der Bundeswehr beantragen (6). Die frühere Fassung dieses Paragrafen sah eine solche Genehmigungspflicht nur für den Spannungs- und Verteidigungsfall vor. Mit der Neufassung gilt sie auch außerhalb dieser Extremsituationen – also bereits jetzt, ohne jede akute Bedrohungslage (7).

Das Verteidigungsministerium bestätigte die Regelung und begründete sie mit dem Ziel einer „belastbaren und aussagekräftigen Wehrerfassung“ für den Bedarfsfall (8). Gleichzeitig räumte das Ministerium ein, dass die Auswirkungen „tiefgreifend“ seien, und kündigte an, durch Verwaltungsvorschriften klarzustellen, dass die Genehmigung als erteilt gelte, solange der Wehrdienst freiwillig sei (9). Auf die Frage, welche Konsequenzen bei Nichtbeantragung drohen, blieb das Ministerium eine Antwort schuldig (10).

2. Verfassungsrechtliche Bedenken

Die Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte greift unmittelbar in das Grundrecht auf Freizügigkeit nach Art. 11 Abs. 1 des Grundgesetzes ein. Dass ein solcher Eingriff bereits in Friedenszeiten und ohne individuelle Einberufung erfolgt, wirft schwerwiegende verfassungsrechtliche Fragen auf. Bereits der Gesamtentwurf des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes stieß bei einer öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses am 10. November 2025 bei der Mehrheit der geladenen Sachverständigen auf erhebliche Skepsis und Kritik (11).

Ein von Greenpeace beauftragtes unabhängiges Verfassungsgutachten kam zu dem Ergebnis, dass zentrale Regelungen des Gesetzes gegen den Gesetzesvorbehalt und das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes verstoßen (12). Die Verfassungsrechtler und Rechtsanwälte David Werdermann und Lennart Armbrust stellten insbesondere fest, dass die Rückkehr zur Wehrpflicht nicht per Rechtsverordnung erfolgen dürfe, da Entscheidungen mit so tiefgreifenden Grundrechtsfolgen einer parlamentarischen Entscheidung bedürfen (13).

Der Verfassungsrechtler Wilhelm Achelpöhler argumentierte auf dem Verfassungsblog, dass die allgemeine Wehrpflicht kein Verfassungsgebot, sondern nur ein einfachgesetzliches Gebot sei, und dass über das „Ob“ einer solchen Grundrechtsbeschränkung nur der Gesetzgeber im ordentlichen Verfahren entscheiden könne – nicht die Exekutive per Verordnung (14). Kritisiert wurde zudem, dass das Gesetz das Zitiergebot nach Art. 19 GG verletze: Jedes Gesetz, das Grundrechte einschränkt, muss diese auch benennen. Das WDModG unterlasse dies (15).

Die Grundrechte, die durch das Wehrpflichtgesetz eingeschränkt werden, sind in § 51 WPflG benannt: körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG), Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG), Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) und Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) (16). Dass diese gravierenden Einschränkungen nun bereits wirksam werden, obwohl eine tatsächliche Wehrpflicht gar nicht besteht, stellt eine Vorwegnahme von Grundrechtseingriffen dar, die in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar ist.

3. Betroffene Generation: Übergangen und nicht gehört

Das Wehrdienstmodernisierungsgesetz betrifft unmittelbar Millionen junger Männer in Deutschland. Und dennoch wurde die betroffene Generation bei der Ausarbeitung des Gesetzes nicht einbezogen. In der öffentlichen Anhörung im Verteidigungsausschuss kritisierten der Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz, Quentin Gärtner, und die Vorsitzende des Deutschen Bundesjugendrings, Daniela Broda, übereinstimmend, dass bei der Formulierung des Gesetzentwurfs die Bedürfnisse junger Menschen nicht berücksichtigt und ihre Vertretungen nicht angehört worden seien (17). Gärtner sagte dazu deutlich: Die Jugendlichen müssten gehört werden – Punkt.

Der Deutsche Bundesjugendring wies zudem darauf hin, dass der Gesetzentwurf die junge Generation als „noch nicht nachhaltig etabliert“ bezeichne – eine Formulierung, die eine problematische Haltung gegenüber jungen Menschen offenbare. Junge Menschen würden als weniger schutzwürdig wahrgenommen, ihre Lebensentwürfe als vorläufig abgewertet (18). Der Bundesjugendring betonte, dass Verhältnismäßigkeit verlange, staatliche Sicherheitsinteressen im Einklang mit Freiheitsrechten und Selbstbestimmung zu wahren.

Die Antwort der jungen Generation kam prompt: Am 5. Dezember 2025, dem Tag der Bundestagsabstimmung, protestierten nach Angaben der Organisatorinnen und Organisatoren mindestens 40.000 bis 55.000 Schülerinnen und Schüler in über 80 Städten im Rahmen des „Schulstreiks gegen Wehrpflicht“ (19). Allein in Berlin kamen laut Polizeiangaben 3.000 Teilnehmende zusammen, in Potsdam 1.000, in Dortmund fast 1.000 (20). Am 5. März 2026 folgte ein zweiter bundesweiter Schulstreik, bei dem erneut über 50.000 junge Menschen in mehr als 150 Städten auf die Straße gingen (21). Eine von Greenpeace beauftragte Umfrage unter 16- bis 25-Jährigen ergab, dass 57 Prozent der jungen Erwachsenen die Rückkehr zur Wehrpflicht ablehnen und 72 Prozent sich wünschen, in die politische Diskussion aktiv einbezogen zu werden (22).

Die Sinus-Jugendstudie im Auftrag der Barmer Krankenkasse zeigte, dass über 60 Prozent der Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren sich große Sorgen wegen möglicher Kriege machen (23). Diese Ängste ernst zu nehmen und jungen Menschen konstruktive Beteiligung zu ermöglichen, statt sie vor vollendete Tatsachen zu stellen, wäre die Pflicht einer verantwortungsvollen Politik.

4. Freizügigkeit als Grundpfeiler eines freien Europas

Die europäische Integration basiert auf der Freizügigkeit der Bürgerinnen und Bürger. Die Personenfreizügigkeit ist eine der vier Grundfreiheiten der EU und in Art. 21 AEUV verankert. Jede und jeder EU-Staatsangehörige hat das Recht, sich frei im Gebiet der Mitgliedstaaten zu bewegen und aufzuhalten. Eine Genehmigungspflicht durch militärische Stellen für Aufenthalte im EU-Ausland steht in einem offenkundigen Spannungsverhältnis zu diesem europäischen Grundrecht.

Es ist bezeichnend, dass selbst das Verteidigungsministerium die praktische Reichweite der neuen Regelung herunterspielt und durch Verwaltungsvorschriften entschärfen will (24). Dies offenbart: Die Bundesregierung hat ein Gesetz verabschiedet, dessen eigene Tragweite sie offenbar nicht vollständig durchdacht hat – oder bewusst in Kauf genommen hat, um für den Ernstfall bereits jetzt die juristischen Voraussetzungen zu schaffen. Der Fachblog Augen geradeaus! wies darauf hin, dass dieses Detail selbst aufmerksamen Beobachtenden bei mehrfacher Lektüre des Gesetzes entgangen sei (25).

Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Bundeswehr hat aktuell massive Personalprobleme. Wenn Pistorius gleichzeitig davon spricht, deutsche Soldaten potenziell zur Sicherung der Straße von Hormus einzusetzen, dann braucht es dafür erst einmal die Soldaten – und genau dafür wurde das Wehrdienstgesetz geschaffen. Experten bezweifelten allerdings, dass selbst 260.000 Soldaten für Deutschlands NATO-Verpflichtungen ausreichen – man schätzt den Bedarf eher auf über 300.000. 

Das Wehrdienstgesetz legt also die personelle Grundlage dafür, dass solche Einsätze überhaupt denkbar werden. Ohne den Personalaufwuchs wäre Pistorius’ Bereitschaftssignal Richtung Hormus reines Wunschdenken. Gleichzeitig birgt die Kombination aus Bedarfswehrpflicht-Option und möglichen Auslandseinsätzen politische Sprengkraft – gerade für junge Menschen, die sich fragen, ob sie im Ernstfall in einen Konflikt geschickt werden könnten, den Deutschland nicht begonnen hat.

5. Militärische Aufrüstung statt diplomatischer Lösungen

Das WDModG ist eingebettet in eine breitere politische Strategie der Militarisierung, die seit der sogenannten „Zeitenwende“ im Februar 2022 verfolgt wird. Der Gesetzentwurf wurde ausdrücklich mit der veränderten außenpolitischen Lage und der Bedrohung durch Russland begründet (26). Die Bundesregierung plant die Truppenstärke auf mindestens 255.000 bis 260.000 bis 2035 auszubauen (27). Die Mehrausgaben für das Verteidigungsministerium durch das Gesetz belaufen sich auf insgesamt rund 495 Millionen Euro (28).

Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer steht für eine konsequente Friedenspolitik. Wir sind überzeugt: Sicherheit entsteht nicht durch Aufrüstung, sondern durch Diplomatie, Dialog und gerechte internationale Beziehungen. Die Beendigung von Konflikten erfordert den Mut zur Verhandlung, nicht die Vorbereitung junger Menschen auf den Krieg. Aufruf zur „Kriegstüchtigkeit“, wie ihn Verteidigungsminister Pistorius formuliert hat, ist das genaue Gegenteil einer am Menschen orientierten Politik.

6. Forderungen der Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer

Aus den dargelegten Analysen und im Einklang mit unserem Parteiprogramm leiten wir folgende Forderungen ab:

1.    Rücknahme der Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte: Die Genehmigungspflicht nach § 3 Abs. 2 WPflG in der neuen Fassung muss ersatzlos gestrichen werden. Die Freizügigkeit ist ein Grundrecht und darf nicht in Friedenszeiten ohne konkreten Anlass eingeschränkt werden.

2.    Keine Wehrpflicht durch die Hintertür: Die Gerechtigkeitspartei lehnt jede Form der Wiedereinführung einer allgemeinen Wehrpflicht ab. Engagement für die Gesellschaft muss auf Freiwilligkeit beruhen, nicht auf staatlichem Zwang. Sollte über eine Bedarfswehrpflicht entschieden werden, muss dies ausschließlich durch ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren im Bundestag erfolgen – nicht per Rechtsverordnung.

3.    Beendigung aller Auslandseinsätze der Bundeswehr: Im Einklang mit unserem Parteiprogramm fordern wir die sofortige Beendigung aller Auslandseinsätze der Bundeswehr. Deutschlands Sicherheit wird nicht am Hindukusch, in Mali oder anderswo verteidigt, sondern durch Diplomatie und faire internationale Zusammenarbeit.

4.    Stopp und Strafbarkeit von Waffenexporten in Krisengebiete: Waffenexporte in Krisengebiete müssen unverzüglich gestoppt und unter Strafe gestellt werden. Wer Waffen in Konfliktregionen liefert, trägt Mitverantwortung für das Leid, das dort entsteht.

5.    Investitionen in Bildung und Soziales statt in Rüstung: Die 495 Millionen Euro Mehrausgaben für das Verteidigungsministerium und die fortwährende Erhöhung des Rüstungsetats stehen in krassem Gegensatz zu den maroden Schulen, dem unterfinanzierten Gesundheitssystem und der fehlenden Perspektive für junge Menschen. Wir fordern eine Umschichtung dieser Mittel in Bildung, Gesundheit und soziale Infrastruktur.

6.    Verfassungsmäßige Prüfung des WDModG: Die Gerechtigkeitspartei fordert eine umfassende verfassungsrechtliche Überprüfung des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes, insbesondere hinsichtlich der Vereinbarkeit mit Art. 11 GG (Freizügigkeit), Art. 2 GG (körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person), Art. 19 GG (Zitiergebot) sowie den europäischen Grundfreiheiten.

7.    Friedensdiplomatie als Leitprinzip deutscher Außenpolitik: Statt Aufrüstung und militärische Abschreckung muss Deutschland eine aktive Friedensdiplomatie betreiben. Die Gleichbehandlung aller Staaten und Kulturen in einer multipolaren Welt, wie sie unser Parteiprogramm fordert, ist der Schlüssel zu nachhaltiger Sicherheit.

7. Fazit

Das Wehrdienstmodernisierungsgesetz steht symptomatisch für eine Politik, die unter dem Vorwand der Sicherheit Freiheitsrechte beschneidet, die junge Generation übergeht und militärische Lösungen über diplomatische Ansätze stellt. Die Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte ist dabei nur die Spitze eines Eisbergs, der weit tiefer reicht: verpflichtende Musterung, Wehrerfassung, Datenweitergabe, die Möglichkeit einer Bedarfswehrpflicht.

Als Gerechtigkeitspartei stehen wir für Humanismus, Frieden und Gerechtigkeit. Wir lehnen es ab, dass junge Menschen als „verfügbare Ressource“ für militärische Zwecke betrachtet werden. Wir lehnen es ab, dass Grundrechte still und leise ausgehebelt werden. 

Frieden entsteht nicht durch Kriegstüchtigkeit. Frieden entsteht durch Gerechtigkeit.

 

Quellenverzeichnis

(1) ZDFheute: „Bundeswehr: Männer müssen längeren Auslandsaufenthalt melden“, 04.04.2026. Online: https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/bundeswehr-wehrdienstgesetz-auslandsaufenthalt-genehmigung-maenner-100.html

(2) Telepolis: „Wehrpflicht: Männer müssen Reisen ins Ausland jetzt genehmigen lassen“, 04.04.2026. Online: https://www.telepolis.de/article/Wehrpflicht-Maenner-muessen-Reisen-ins-Ausland-jetzt-genehmigen-lassen-11245723.html

(3) Bundeszentrale für politische Bildung: „Proteste gegen das Wehrdienstgesetz“, Tägliche Dosis Politik, 09.12.2025. Online: https://www.bpb.de/kurz-knapp/taegliche-dosis-politik/573701/proteste-gegen-das-wehrdienstgesetz/

(4) Handelsblatt: „Bundeswehr: Männer bis 45 müssen Auslandsaufenthalt melden“, 04.04.2026. Online: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/neuerung-seit-1-januar-bundeswehr-maenner-bis-45-muessen-auslandsaufenthalt-melden/100214453.html

(5) Sonntagsblatt: „Wehrdienst und Wehrpflicht: Was sich zum 1. Januar 2026 ändert“, 10.02.2026. Online: https://www.sonntagsblatt.de/artikel/debatte/wehrdienst-oder-wehrpflicht-alle-daten-und-fakten-fuer-2026

(6) Euronews: „New German conscription law: eligible men may now need approval for trips abroad“, 04.04.2026. Online: https://www.euronews.com/2026/04/04/conscription-law-men-now-need-approval-for-trips-abroad

(7) Apollo News: „Früher nur im Krisenfall – jetzt immer: Deutsche Männer müssen Auslandsaufenthalte ab drei Monaten genehmigen lassen“, 03.04.2026. Online: https://apollo-news.net/

(8) Verteidigungsministerium, zitiert in ZDFheute, 04.04.2026 (s. Quelle 1).

(9) Handelsblatt, 04.04.2026 (s. Quelle 4).

(10) Telepolis, 04.04.2026 (s. Quelle 2).

(11) Deutscher Bundestag: „Wehrdienst-Modernisierungsgesetz stößt auf Skepsis und Kritik“, öffentliche Anhörung des Verteidigungsausschusses, 10.11.2025. Online: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw46-pa-verteidigung-wehrdienstmodernisierung-1117340

(12) Greenpeace Deutschland: „Rechtsgutachten zum neuen Wehrpflichtgesetz“, Verfasser: David Werdermann / Lennart Armbrust, September 2025. Online: https://www.greenpeace.de/publikationen/Rechtsgutachten_zum_neuen_Wehrpflichtgesetz.pdf

(13) Informationsstelle Militärisierung (IMI): „Wehrdienst: Gesetz rechtwidrig“, 24.09.2025. Online: https://www.imi-online.de/2025/09/24/wehrdienst-gesetz-rechtwidrig/

(14) Verfassungsblog: Achelpöhler, Wilhelm: „Die Wehrpflicht ist nicht unwesentlich: Warum der Gesetzesentwurf zur Wehrpflicht verfassungswidrig ist“, 23.09.2025. DOI: 10.59704/f9d5fdb27c9d7b79. Online: https://verfassungsblog.de/wehrpflicht-wesentlichkeit/

(15) Junge Welt: „Kriegsdienst: Ist der Wehrdienst verfassungswidrig?“, Interview mit Martin Singe, 15.01.2026. Online: https://www.jungewelt.de/artikel/515637.kriegsdienst-ist-der-wehrdienst-verfassungswidrig.html

(16) Lernen aus der Geschichte: „Kriegsdienstverweigerung ist Menschenrecht. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung im bundesrepublikanischen Grundgesetz“, 02.07.2025. Online: https://lernen-aus-der-geschichte.de/Lernen-und-Lehren/content/15834

(17) Deutscher Bundestag, öffentliche Anhörung, 10.11.2025 (s. Quelle 11).

(18) Deutscher Bundesjugendring (DBJR): „Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zum Wehrdienst-Modernisierungsgesetz des Verteidigungsausschusses“, 04.11.2025. Online: https://www.dbjr.de/artikel/stellungnahme-zur-oeffentlichen-anhoerung-zum-wehrdienst-modernisierungsgesetz-des-verteidigungsausschusses

(19) bpb, Tägliche Dosis Politik, 09.12.2025 (s. Quelle 3).

(20) Konrad-Adenauer-Stiftung: „Youth protests against military service“, Dezember 2025. Online: https://www.kas.de/en/in-short/detail/-/content/jugendproteste-gegen-den-wehrdienst

(21) SDAJ: „Die Reichen wollen Krieg, die Jugend eine Zukunft!“, 17.03.2026. Online: https://www.sdaj.org/2026/03/17/die-reichen-wollen-krieg-die-jugend-eine-zukunft/

(22) Greenpeace Deutschland: Umfrage unter 16- bis 25-Jährigen zur Wehrpflicht, September 2025 (s. Quelle 12).

(23) ZDFheute: „Wehrpflicht-Debatte: Darum gehen Schüler auf die Straße“, 05.03.2026. Online: https://www.zdfheute.de/politik/schulstreik-wehrpflicht-debatte-100.html

(24) Handelsblatt, 04.04.2026 (s. Quelle 4).

(25) Augen geradeaus!: „(Noch) keine Wehrpflicht – aber Ausreise für (theoretisch) Wehrpflichtige nur mit Genehmigung“, 04.04.2026. Online: https://augengeradeaus.net/2026/04/noch-keine-wehrpflicht-aber-ausreise-fuer-theoretisch-wehrpflichtige-nur-mit-genehmigung/

(26) Deutscher Bundestag: „Bundestag stimmt für neues Wehrdienstgesetz“, Dezember 2025. Online: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw49-de-wehrdienst-1128220

(27) t-online: „Neues Wehrdienst-Gesetz: Männer brauchen Genehmigung für längere Ausreise“, 04.04.2026. Online: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101199290/neues-wehrdienst-gesetz-maenner-brauchen-genehmigung-fuer-auslandsreisen.html

(28) Deutscher Bundestag, Drucksache 21/1853, Gesetzentwurf zum WDModG, 29.09.2025. Online: https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101853.pdf

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